05.05.06

Bereits 10 Minuten nach der Bekanntgabe des Kabinettsbeschlusses fanden sich 200 aufgebrachte Studierende in Darmstadt ein und besetzten kurzzeitig den Cityring.
Auch in Hessen wird es wohl demnächst Studiengebühren ab dem ersten Semester für alle geben. Die Kabinettsbeschlüsse wurden in diesen Minuten auf einer Pressekonferenz der hessischen Landesregierung bekanntgegeben. Eine Teilnahme von Studierenden sowie deren gewählten Studierendenvertretern wurde verboten.
Die Gebührenhöhe beläuft sich von 500 Euro aufwärts bis 2400 Euro im Semester. Damit schließt sich Hessen Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Würtemberg an, wo es ebenfalls Studiengebühren ab dem 1. Semester geben soll.
Der Gesetzesentwurf wird gerade erarbeitet. Die erste Lesung soll nach Informationen der Regierung im September stattfinden. In einer Lesung beraten die Parlamentarier über den vorgelegten Gesetzesentwurf. Nach der zweiten oder dritten Lesung wird über das Gesetz abgestimmt.
Die Studiengebühren sollen auf 500€ festgesetzt werden. Diese 500€ stellen allerdings den minimalen Beitrag dar. Schnell zahlt man wesentlich mehr. So zahlen Studierende im Zweitstudium und im konsekutiven Masterstudiengang 1500€ pro Semester. Den gleichen Betrag müssen auch nicht EU-Ausländer zahlen. Folgt nach dem Masterstudium noch eine Promotion sind weitere Beiträge von bis zu 1500€ möglich. Zusätzlich müssen Langzeitstudierende Gebühren von 500€ bis 900€ zahlen. Somit können Studiengebühren von bis zu 2400€ pro Semester, d.h. 4800€ pro Jahr anfallen.
Drei Punkte stimmen bei diesen Regelungen besonders nachdenklich
Rassismus: Personen aus nicht EU-Ländern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben müssen direkt 1500€ zahlen und dürfen zudem keine Studienkredite aufnehmen. Das heißt, dass zum Beispiel viele Kommilitonen aus China oder afrikanischen Ländern in Zukunft in Hessen nicht mehr werden studieren können.
Elitedenken: Das Hauptargument der Landesregierung, Studiengebühren einzuführen, liegt in der Aussicht der Absolventen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz. Dennoch können die Hochschulen „überdurchschnittlich begabte Studierende“ von der Gebührenplicht befreien. Dabei sollte es doch gerade diesen nach ihrem Studium möglich sein, eine gut bezahlte Arbeitsstelle zu erhalten. Die Regierung scheint sich folglich selbst zu widersprechen und offenbart, um was es ihr wirklich geht: Die Herausbildung von Eliten und eben nicht um Bildung für alle.
Verschuldungsgefahr: Laut dem vorgelegten Gesetzesentwurf können sich die zu zahlenden Studiengebühren auf bis zu 4800€ pro Jahr belaufen. Studierende laufen somit Gefahr, ihr Studium mit einem großen Schuldenberg zu beenden. Bei der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt ist das eine Katastrophe und gerade junge Menschen aus einkommensschwachen Familien werden sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie sich ein Studium leisten können und wollen.
Erlaubt die hessische Verfassung die Erhebung von Studiengebühren?
Laut Artikel 59 Abs.1 Satz 1 der hessischen Verfassung sind Studiengebühren nicht zulässig. Ein aktuelles Rechtsgutachten, welches im Auftrag der Landesregierung erstellt wurde, kommt aber zu dem Schluss, dass Gebühren dann zulässig sind, wenn sie „sozialverträglich gestaltet“ werden. Das Gutachten ist jedoch unglaubwürdig und verdreht auf über 60 Seiten die Intention des Artikels. Kein vernünftiger Mensch käme auf die Idee, den Artikel sozu interpretieren als wären Studiengebühren zulässig.





