17.08.06

Nach Hamburg scheitert auch Bremen vor Gericht mit der sogenannten Landeskinderregelung. Folgen sie nun dem Beispiel Hamburgs und führen allgemeine Studiengebühren ein?

Eine Landeskinderregelung erhebt Studiengebühren nur von nicht im Bundesland wohnhaften Studierenden. In Hamburg und Bremen haben Studierende dagegen geklagt und recht bekommen. Laut den Gerichten wird der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Man kann Bundesbürger nicht anhand ihres Wohnsitzes benachteiligen.

Bremen steht jetzt bei der Gebührendiskussion scheinbar bei Null. Hamburgs Beispiel zeigt aber wo es lang geht: denn Weg zu Gebühren für alle.

Rheinland-Pfalz steht dieser Gerichtsbeschluß noch bevor. Auch dort will die Regierung diese Regelung einführen und wird wahrscheinlich auch vor Gericht scheitern.


Bremen, Rheinland-Pfalz


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Wir wollen uns völlig klar darüber sein, dass der Nationalismus ein Laster ist. Wir meinen mit ‚Nationalismus‘, jede übergebührliche Betonung der Nationalität… Der Nationalismus ist ein Laster, weil er sein Augenmerk auf vergleichsweise belanglose Dinge lenkt… und dabei das Wesentliche übersieht, das einfach darin besteht, dass er (jeder Mensch) ein Mensch ist. (…) Was macht es schon aus, dass ich Englisch spreche und jemand anders Deutsch, dass meine Haut weiß ist und die eines Negers schwarz ist, dass ich Jude bin und mein Nachbar anderen Glaubens… Lasst uns denn im Namen der Vernunft und des gesunden Menschenverstandes diese Unterschiede vergessen, damit wir uns unseres gemeinsamen Menschseins erinnern.

(Victor Gollancz)