17.08.06
Nach Hamburg scheitert auch Bremen vor Gericht mit der sogenannten Landeskinderregelung. Folgen sie nun dem Beispiel Hamburgs und führen allgemeine Studiengebühren ein?
Eine Landeskinderregelung erhebt Studiengebühren nur von nicht im Bundesland wohnhaften Studierenden. In Hamburg und Bremen haben Studierende dagegen geklagt und recht bekommen. Laut den Gerichten wird der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Man kann Bundesbürger nicht anhand ihres Wohnsitzes benachteiligen.
Bremen steht jetzt bei der Gebührendiskussion scheinbar bei Null. Hamburgs Beispiel zeigt aber wo es lang geht: denn Weg zu Gebühren für alle.
Rheinland-Pfalz steht dieser Gerichtsbeschluß noch bevor. Auch dort will die Regierung diese Regelung einführen und wird wahrscheinlich auch vor Gericht scheitern.





