04.10.06
Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Ebert-Schule in Frankfurt am Main führen derzeit einen Schulstreik durch. Sie möchten damit auf die mangelhaften Bildungsreformen in Hessen aufmerksam machen.
Die Klassenzimmer sind wie leergefegt. Fast alle der rund 500 Schülerinnen und Schüler beteiligen sich am „aktiven“ Streik. Sie wollen zeigen, dass sie ihren Streik durch Präsenz ernst nehmen und nicht einfach zu Hause bleiben.
In insgesamt 6 bis 7 Arbeitskreisen werden verschiedene bildungspolitische Themen behandelt, angefangen von der „Unterrichtsgarantie Plus“ über Studiengebühren bis zu kreativen Workshops (Schablonen und Graffitys erstellen). Als sportliche Veranstaltung wird ein Fussballturnier angeboten. Bis 13:05 Uhr sind die SchülerInnen noch vor Ort.
Daniel Katzenmaier beteiligte sich im Auftrag der hessischen Landes-ASten-Konferenz: „Die Landes-ASten-Konferenz ist begeistert mit welchem Engagement sich die Schülerinnen und Schüler am Streik beteiligen. Wir wissen bereits jetzt, dass weitere Schulen vor und nach den Herbstferien Streiks durchführen wollen. Die Schüler haben unsere volle Unterstützung.“
Seit Anfang dieses Schuljahres gibt es in Hessen die Unterrichtsgarantie Plus. Diese besagt, dass Menschen über 18 und ohne anerkannte Qualifikation eingesetzt werden sollen, Klassen zu unterrichten oder wie man besser sagen sollte betreuen. Dies ist nun keine wirkliche Unterrichtsgarantie, sondern bestenfalls eine Betreuungsgarantie. Des Weiteren stellt sich die Frage, warum die Unterrichtsgarantie plus nur für erste bis zehnte Klasse gilt und nur für erste bis sechste Schulstunde. Dabei wäre es Angesichts des Zentralabitur doch gerade für die Oberstufe wichtig, dass ihr Unterricht sichergestellt ist. Eine Unterrichtsgarantie mit ausgebildeten Fachkräften für alle Stufen wäre selbstverständlich zu begrüßen. Die Unterrichtsgarantie plus jedoch ist gar keine vollständige Unterrichtsgarantie, sondern eine zeitlich begrenzte, an bestimmte Klassenstufe gebundene und von nicht qualifizierten Menschen durchgeführte Betreuung. Dies kann auch nicht im Interesse der Eltern sein, die ihre Aufsichtspflicht an den Staat, in Person von Lehrern, abgeben müssen. Bei Lehrern wissen sie, dass ihre Kinder in guten Händen sind, in den Händen von ausgebildeten Fachkräften. Und genau dessen können sie sich bei Aushilfslehrern nicht sicher sein. Zudem ist das Schulwesen laut Grundgesetz eine hoheitsstaatliche Aufgabe und unterliegt somit der Aufsicht des Staates. Zur Rekrutierung von Unterrichtsgarantie plus-Hilfslehrern sollen aber Unternehmensberatungsagenturen eingesetzt werden. Damit gibt das Kultusministerium hoheitsstaatliche Aufgaben ab und verletzt damit das Grundgesetz.







