20.12.06
Parallel zum Gebührenboykott besteht die Möglichkeit, gegen die Gebührenbescheide zu klagen. Denn Studiengebühren sind nicht nur aus bildungs- und sozialpolitischen Gründen abzulehnen - sie verstoßen nach Ansicht zahlreicher JuristInnen auch gegen geltendes Recht. An allen Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg werden deshalb Musterklagen gegen das Landeshochschulgebührengesetz geführt.
Warum soll ich jetzt klagen?
Sollte das Landeshochschulgebührengesetz für verfassungswidrig erklärt werden, erhalten nicht automatisch alle Studierenden ihr Geld zurück. Nur wer innerhalb eines Monates nach Zustellung des Bescheides Klage gegen das Gesetz erhebt, hat bei einem Erfolg der Klage einen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühren. Da die Bescheide Ende November bzw. Anfang Dezember verschickt wurden, drängt die Zeit.
Wie kann ich klagen?
An allen Verwaltungsgerichten werden Musterklagen geführt, die auf Landesebene koordiniert werden. Neben den Musterklagen können alle weiteren Studierenden Klage erheben und gleichzeitig das Ruhelassen der Klage beantragen, um das Urteil im Musterprozess abzuwarten. Das Verwaltungsgericht wird nur die Musterklagen verhandeln und alle weiteren aussetzen. Um Klage einzureichen, müsst Ihr lediglich das Formular ausfüllen (Datum und Anschrift) und mit einer Kopie des Gebührenbescheides an das Verwaltungsgericht Sigmaringen senden.
Was kostet mich eine Klage?
Die Musterklagen werden von den Studierendenvertretungen gezahlt. Die Kosten für die individuellen Klagen müssen leider von Euch selbst getragen werden; sie halten sich jedoch in Grenzen. Die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg haben den Streitwert auf 500 Euro festgesetzt. Bei einem solchen Streitwert beträgt der Gerichtskostenzuschuss 105 Euro, die Ihr bei Klageerhebung zahlen müsstet. Bei einem Erfolg der Klagen wird die Universität Euch diese Kosten erstatten. Sollten die Musterklagen nicht erfolgreich sein, werden alle weiteren Klagen zurückgezogen und Ihr erhaltet garantiert zwei Drittel dieser Kosten zurück.
Welchen Erfolg werden die Klagen haben?
Gegen das Landeshochschulgebührengesetz bestehen eine Reihe ernsthafter verfassungsrechtlicher Bedenken. Näheres entnehmt Ihr der Klageschrift sowie den ausführlichen Informationen. Eine Prognose über den Erfolg der Klagen können wir natürlich nicht abgeben, dafür garantieren wir eine optimale juristische Betreuung der Musterklagen.





