07.02.07
Das Wissenschaftsministerium bittet die Hochschulen um Daten von Klägern gegen Studiengebühren. Beginnt der Kampf mit unlauteren Mitteln?
Der Arbeitskreis Studiengebühren der Uni Stuttgart ist entsetzt. Die Landsregierung sammelt offenbar die Namen der Kläger gegen Studiengebühren in einer zentralen Datei. „Man fragt sich schon, ob das mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist“ wundert sich Franz Bozsak, Pressesprecher des Arbeitkreises. Der Arbeitskreis Studiengebühren und Entgelte der Fachschafts-VertreterInnen-Versammlung (FaVeVe), die offizielle Studierendenvertretung der Universität Stuttgart, hatte in den vergangenen Monaten zu einer Klage gegen Studiengebühren aufgerufen.
Dem Aufruf folgten circa 1700 Studierende der Hochschulen im Raum Stuttgart und klagten vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen Studiengebühren. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) hat in einem Brief vor Weihnachten und einem zweiten am 15. Januar die Hochschulen aufgefordert, Studenten, die gegen Studiengebühren klagen, namentlich zu melden um eine zentrale Klägerdatei erstellen zu können.
Franz Bozsak urteilt: „Wir halten dieses Vorgehen für einen unrechtmäßigen Einschüchterungsversuch. Anders können wir uns nicht erklären, was das MWK mit diesen Daten möchte.“ Dennoch wollen die Organisatoren der Klage nicht aufgeben. „Das Ministerium kann es sich schon aus Gründen der Publicity nicht leisten gegen klagende Studierende vorzugehen.“ Aber auch faktisch gibt es keine Handhabe gegen die Klagenden. „Unser Ziel ist natürlich ganz eindeutig: wir wollen die Landesregierung zwingen das Gesetz ganz abzuschaffen oder zumindest sozialer zu gestalten.“ erklärt Bozsak.
Angst vor einer Exmatrikulation müssen klagende Studierende auf keinen Fall haben. „Ich habe selbst geklagt und sehe keinen Grund die Klage wieder zurück zu nehmen.“ meint Matthias Bendig, ein Studierendenvertreter an der Universität Stuttgart. „Schließlich ist es als deutscher Bundesbürger mein gutes Recht ein Gesetz in Frage zu stellen. Wir, als Studierendenvertretung werden diesen Vorgang natürlich datenschutzrechtlich prüfen lassen und empfehlen auch den Hochschulleitungen dies zu tun.“ Weiterhin hat das Ministerium angeblich schon die Klageschrift und die persönlichen Daten der Musterklägerin, Christina S., erhalten. "Wenn das wahr sein sollte wäre das ein weiterer Grund juristische Schritte einzuleiten." betont Bozsak.
Der Arbeitskreis Studiengebühren und Entgelte wird das Vorgehen des Wissenschaftsministeriums weiter untersuchen. „Wir sind gespannt was Minister Frankenberg als nächstes plant um die legalen Mittel beim Vorgehen gegen Studiengebühren zu sabotieren“ Die FaVeVe der Universität Stuttgart und der AStA-Hohenheim haben bereits in einem offenen Brief das Wissenschaftsministerium zur Stellungnahme aufgefordert. „Wir lassen uns nicht so leicht einschüchtern.“ lautet das Credo. "Auf Grund der Brisanz der Thematik erwarten wir eine Antwort bereits in den nächsten Tagen."





