14.07.07

Das buch des Referenten über die geschilderten Fälle

„Fiese Tricks von Polizei und Justiz“

oder:

"Du hast ungezählt Paragraphen
die Gefängnisse werden nicht leer
Du kannst auch in Schutzhaft drin schlafen
Mein Michel was willst du noch mehr?"

[Lied vom deutschen Michel, Volksweise]

eisbaer_78

Im Vortrag des Referenten Jörg Bergstedt wurde anhand von Auszügen von Polizei- und Gerichtsakten dargelegt, wie durch Polizei und Justiz in Gießen Vorwürfe und Straftaten nach Aktenlage schlichtweg erfunden wurden.
Eine Gedichtelesung (bezeugt durch Streifenbeamte) wurde zu einem Farbanschlag „umkonstruiert“. Im weiteren Verlauf wurde sogar ein Brandanschlag „hinzugedichtet“[1]. Das Schockierendste an dieser Geschichte ist, dass derlei und noch hanebüchenere Phantasmen und Halluzinationen, die durch Ergebnisse der Behörden selbst mehrfach widerlegt werden, zwei Instanzen lang dem Anschein nach mutwillig durch die Verfahren gewunken wurden[2]. Beschwerden und Rechtsmittel, die der Referent einlegte, wurden mit fadenscheinigen Begründungen immer wieder zurückgewiesen. Was nicht allzu sehr wundert: die Behörden, die diese Widersprüche bearbeiteten waren dieselben, die die Widerspruchsgründe verursachten.


Aufgrund der Phantasie der eingesetzten Beamten wurde der Referent mehrfach verurteilt, schließlich zu 10 Monaten Haft ohne Bewährung[3].  Der eiligst anberaumte Vollzug dieser Haftstrafe wurde jedoch durch das Bundesverfassungsgericht untersagt[4], das später schließlich den Verurteilungsgrund als komplett Grundgesetzwidrig bezeichnete[5].
Hierbei handelte es sich um einen Vorgang aus dem Jahre 2004 als der Referent eine Veranstaltung des Innenministers „störte“, indem er wiederholt vorgekommene Repression seitens der Polizei gegenüber der von ihm betriebenen „Projektwerkstatt“ in Form von Durchsuchungen und Verhaftungen von Aktivisten Herrn Bouffier lautstark vorwarf und Gründe hierfür hören wollte.
In dem Bundesverfassungsgerichtsurteil wurde festgestellt, dass dem Referenten durch Polizei, Justiz und den hessischen Innenminister Volker Bouffier das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung genommen wurde, indem die Polizei durch den Innenminister direkt angewiesen wurde, den Referenten „hier weg zu bringen“, was zu dessen widerrechtlicher Verhaftung führte[6].

 

Erst in der dritten Instanz wurde diesem Teil des rechtsfrei wirkenden Treiben der Giessener Justiz ein Ende gesetzt: das OLG Frankfurt bezeichnete die Vorgänge um die wiederholte [!][7] „Präventive Inhaftierung“ des Referenten nach „Fuckin’ Dude John Wayne’s Wild West“ Art[8] sechs Tage vor dem durch das Bundesverfassungsgericht untersagten Haftantritt (s.o.) für (wer hätte es gedacht) sechs Tage als rechtswidrig; die verwendeten Methoden der Gießener Justiz wurde indirekt mit Methoden in Nazideutschland verglichen: „§32 HSOG sieht in der hier nur in Betracht kommenden und vom Landgericht auch angewandten Alternative (§32 I Nr. 2 HSOG) vor, dass die Polizeibehörden eine Person in Gewahrsam nehmen können, wenn dies unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit mit erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern. Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äußerst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale „unerlässlich“ und „unmittelbar bevorstehend“ rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sogenannten Vorbeugegewahrsam (früher: Schutzhaft) ausgeweitet wird […] Unerlässlich ist nicht gleichbedeutend mit erforderlich, sondern geht darüber hinaus. Eine Maßnahme ist nur dann unerlässlich, wenn die Gefahrenabwehr nur auf diese Weise möglich und nicht durch eine andere Maßnahme ersetzbar ist. […] Diese Voraussetzungen lagen hier von Anfang an sämtlich nicht vor“[9]

 

Bewertung

 

Völlig losgelöst von der politischen Einstellung des Referenten ist das Verhalten von Polizei und Justiz ein Lehrstück für Repression gegenüber Andersdenkenden in Deutschland, wie auch gegen Studiengebühren und sonstig politisch aktive Studierende immer wieder erfuhren und erfahren, wenn auch die Mittel bisher gegen Studierende nicht ganz so offensiv waren. 

Interessant an den Ausführungen des Referenten war neben des Umfangs möglicher Repression gegen Missliebige und Andersdenkende, dass es in Deutschland durchaus möglich ist, die Trennung von Justiz und Exekutive soweit aufzuheben, dass die einzelnen Bereiche des Staates soweit „verschmelzen“, dass Eigeninteressen bestimmter, an der Legislative beteiligter Personen unverhohlen und offensiv verfolgt werden können. Dazu werden Straftaten erfunden, Menschen widerrechtlich und willkürlich verhaftet und ein eigenwilliges, an Dschungelgrundsätze erinnerndes Rechtsverständnis der „unteren Behörden“ massiv forciert; ein Zustand, der anderen Ländern gerne vorgeworfen wird.
Nur so ist es möglich, dass Vorgänge, die bei Anderen hart bestraft werden, straffrei bleiben, wenn „die Falschen“ (so zum Beispiel Oberbürgermeister) [7] Straftaten[10] begehen. Somit relativiert sich auch das „himmelschreiende Unrecht“ durch Straßenblockaden: dadurch wird immerhin niemand eingesperrt.

Der Eindruck, der während der Studentenproteste in Hessen und anderen Bundesländern seit 2003 entstand, dass auch auf Seiten der Polizei teilweise [Un-] „Rechtsgrundlagen“ schlichtweg erfunden werden, wurde durch den Vortrag bestätigt; der Verdacht,  dass Straftaten erfunden wurden und werden, um Handlungen zu rechtfertigen und um „der Regierung einen Gefallen zu tun“ drängt sich auch im Fall Bergstedt auf.
Eindrucksvoll belegt der exemplarisch vorgestellte Fall mit Innenminister Bouffier, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung eine ernstzunehmende „Waffe“ ist, die den Herrschenden ungelegen kommt, weswegen unter Umständen nichts unversucht gelassen wird, um mit hanebüchenen Begründungen und juristischen Winkelzügen das Wahrnehmen dieser Rechte so schwierig wie möglich zu machen und nach Kräften auch zu kriminalisieren, einzuschüchtern und ohne rechtliche Grundlage zu sanktionieren, wie es auch Studierende im Rahmen der Proteste erfahren haben. Es fällt schwer, in Rahmen der referierten Ereignisse von „freier Meinungsäußerung“ zu sprechen.


Der Fall zeigt, dass es im Fall eines Verdachtes auf „kreative Ermittlungen“ seitens der Behörden unangemessen ist, den Unverschämtheiten der Staatsmacht Folge zu leisten und sich „wegzuducken“; vielmehr MUSS dazu übergegangen werden, auch allerkleinste Verstöße zur Anzeige zu bringen und gegen jeden Vorfall Widersprüche einzulegen; in den unteren Instanzen ist zwar kaum mit Erfolgen zu rechnen. Dennoch kann jedes Mal Akteneinsicht beantragt werden; dadurch werden „Schlampereien“ und an pathologische Zustände erinnernde Fabuliersucht der Behörden offensichtlich, was in späteren Instanzen  zu deutlichen „Dämpfern“ für die teilweise recht willkürlich und rechtsfern handelnden Exekutivorgane führen kann.
Und nur durch solche Dämpfer kann exzessiver Rechtsbruch durch die Behörden schließlich wieder beendet – oder zumindest auf ein erträgliches Maß zurückgestutzt werden: wenigstens die „lückenlose Überwachung“ durch die Polizei des Referenten im Stadtgebiet Gießen in Form einer teilweise im Schritttempo neben ihm herfahrenden Streife wird von Polizeiseite inzwischen wieder unterlassen

Auch festzustellen ist, dass derlei „Ungereimtheiten“ durch überregionale Presse nicht aufgegriffen und aufgearbeitet zu werden scheint; obwohl die Vorgänge gut dokumentiert und aufbereitet sind, scheinen die Organe von Funk, Presse und Fernsehen kein Interesse daran zu haben, derlei „Vetterleswirtschaft“ zu thematisieren. Auch hier zeigt sich eine Art von Selbstzensur, die nicht nur bei behördlichen Aktionen von studentischer Seite, sondern auch bei anzunehmender Weise gesetzeswidrigen Vorgängen im Rahmen der G8-Proteste auffiel: es wurde sich zunächst auf behördliche „Wahrheiten“ verlassen, um anschließend ein besonders Aufmerksamkeit erregendes Beispiel herauszugreifen und „Einzelschicksale“ vollkommen zu verdrängen – und als solche zu belassen, statt eine öffentliche Aufarbeitung anzustreben, wie es Aufgabe eines Journalisten wäre.

Fazit: Der Vortrag ist – trotz der darin enthaltenen Dramatik und himmelschreienden Unterdrückung und Missachtung einfachster menschlicher und rechtsstaatlicher Prinzipien – sehr erheiternd und vor allem lehrreich. Auch Vorschläge des Referenten zum Herstellen von Öffentlichkeit und zum „Brett-vorm-Kopf-abreißen-und-zur-gewaltfreien-Waffe-machen“ in Form von „Direct Action“, zum Beispiel Straßentheater und  Überidentifikation, könnten den studentischen Protest durchaus bereichern und offensiver gestalten, ohne auf Gewalt zurückgreifen zu müssen. Die Reaktionen von Polizei und Justiz auf derlei „unangemessene Präsentation einer eigenen Meinung“ lässt sich dank der Studien des Referenten in gewisser Weise vorhersagen und einbinden.
Für weitere Informationen und Veranstaltungen steht der Referent gerne zur Verfügung; Kontakt für weitere Informationen sowie für Veranstaltungen kann über die Seite
http://www.projektwerkstatt.de aufgenommen werden.

Ein Teil der Vorträge sind als Mitschnitte im Netz vorhanden und können angehört und -gesehen werden; die Links sind unten aufgelistet.




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Niemand kann frei sein, solange es nicht alle sind.

(Erich Mühsam (1878-1934), deutscher Schriftsteller und Anarchist, Befreiung der Gesellschaft vom Staat. Was ist kommunistischer Anarchismus? 1932)