06.08.07

Ausnahmezustand am Amtsgericht Marburg...

... Metalldetektor und Polizei am Eingang.

Die Studierenden waren mal wieder unterwegs - auch wenn es nur etwa 100 (inklusive Gewerkschafter und Reporter) waren. Im Hintergrund ein Teil der Unterschriften.

Dabei kam es nicht zur eigentlich erwarteten Verhandlung. Überraschend stellte man fest: Da wird noch ein Gießener gerichtet. Rechts die drei Angeklagten Marburger Studierenden.

Die Brisanz des Verfahrens macht nochmal der Hinweis auf den UN-Sozialpakt deutlich.

Waren?

Ein Gießener Student wurde vom Marburger Amtsgericht wegen Nötigung durch Autobahnblockade zu 90 Tagessätzen zu 20 Euro (=1.800 Euro) verurteilt. Vorstrafen im polizeilichen Führungszeugnis gibt es ab 91. Gewerkschaften und Studierende hatten im Vorfeld etwa 2.000 Unterschriften für einen Freispruch gesammelt und sammeln noch für weitere Verhandlungen.

Am 11. Mai 2006 hatten sich etwa 500 Studierende vom Hauptzug abgespalten und für 5-10 Minuten die Stadtautobahn blockiert (die rechtlich eine Bundesstraße ist). Ein Student aus Gießen lief dabei mit einem Banner die Autobahn hoch um die Autofahrer zu warnen. Ohne Aufforderung der Polizei verließen die Studierenden die Stadtautobahn wieder. Da aus Sicherheitsgründen die Polizei diese weiter blockierte kam es in einem Einzelfall zu einer Wartezeit von zwei Stunden. Jener warnende Student aus Gießen stand nun wegen Nötigung vor Gericht. Die Versammlung auf der Straße hätte durch die Blockade Gewalt auf die ankommende Fahrer ausgewirkt.

Die Verteidigerin sah die Aktion durch das Demonstrationsrecht geschützt. Eine Demonstration soll durch Thema oder Auftreten provozieren. Verkehrsbehinderung treten bei jeder Straßen-Demonstration auf und sind ein Problem der Polizei. Kurzzeitige Besetzungen sind keine Blockaden, sondern eine Kundgebung. Erst wenn man sich nach Aufforderung der Polizei nicht weg bewegt wird es zur Blockade. Die Polizei sah sich jedoch zu keinem Zeitpunkt veranlasst einzugreifen.
Desweiteren führe das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß zu einem Leben unterhalb des Existenzminimums und könne deshalb nicht gefordert werden.

Der Staatsanwalt Sippel sah den Tatbestand der Nötigung erwiesen, weil die Autofahrer nicht weiter fahren konnten. Nötigung wird dabei auf die zweite Reihe der Autofahrer ausgeübt, weil diese keine Wahl haben und durch die erste Reihe der Autos zum stehen gezwungen werden. Das dies im Rahmen einer Demonstration stattfand ignorierte der Staatsanwalt und forderte 60 Tagessätze zu 20 Euro.

Der Richter Taszis setzte dem eins drauf: Vieleicht gab es ja jemand Kranken, der mit einer Gallenkollik ins Krankenhaus wollte. Oder es hätte sich ein Auffahrunfall am Stauende ereignen können, erst kürzlich hatte es so einen bei Halle gegeben. Und wenn er sich so im Publikum umsehe könnten manche auch sicher mal arbeiten gehen. Aufgrund dieser spekulativen Annahmen verurteilte er den Angeklagten zu realen 90 Tagessätzen zu 20 Euro. Die Verteidigung will in Berufung gehen.
Marburger kennen den Richter auch als den "Schill von Marburg" oder einfach nur "Freisler".

Es sind noch Verfahren gegen drei weitere Marburger Studierende anhängig, deren anschließende Verhandlung zu einer neuen Terminfindung vertagt werden musste. Darunter die damalige AStA-Vorsitzende, die die Polizei anrief um vor der Autobahnbesetzung zu warnen.

Aus dem Verfahren kann man zwei Lehren ziehen:

  • Versuche niemals auf einer Demo aufzufallen, zum Beispiel als (Spontan-)Ordner. Stattdessen agiere aus der Masse heraus.
  • Die Justizbeamten wollen primär für Ruhe sorgen - auch bei einem mutmaßlichen Bruch der Verfassung, auf die sie einen Eid abgelegt haben. Wenn sie dafür diese brechen muss, macht sie es möglicherweise.



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Ich wünsche Ihnen, dass Sie schnell Karriere machen und viele Männer abschleppen.

(Udo Corts, designierter ehemaliger Wissenschaftsminister von Hessen)