27.08.07
Nach elfstündiger Sitzung verurteilte Amtsrichter Jürgen Peter Taszis heute Abend drei Marburger Studierende wegen Nötigung und Freiheitsberaubung zu Bewährungsstrafen zwischen 4 und 6 Monaten und zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Sie wurden beschuldigt, im Mai letzten Jahres die Marburger Stadtautobahn besetzt zu haben. An der Blockade beteiligten sich etwa 1000 DemonstrantInnen, um gegen Studiengebühren zu protestieren. Mit dem Strafmaß ging Taszis weit über die Forderung des Staatsanwalts Dr. Kurt Sippel nach einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen hinaus.
Alle drei Angeklagten gehörten damals dem Allgemeinen Studierendenausschuss an. Mit der Verurteilung geht es dem Richter offenbar darum, ein Exempel zu statuieren. Erst letzte Woche haben die Verteidiger wegen zahlreicher Verfahrensfehler einen Befangenheitsantrag gestellt. Sie glauben, dass für den Richter das Urteil bereits feststeht und er darum nicht mehr an einem ordnungsgemäßen Durchführen der Verhandlung interessiert sei.
Lena Behrendes, eine der Angeklagten, erklärt gegenüber der Oberhessischen Presse: „Dem Richter war egal, was wir in der Verhandlung gesagt haben. Er hat das Urteil vorher schon so formuliert gehabt.“ Die Angeklagten wollen gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Die Humanistische Union teilt die Auffassung der Anwälte der Verurteilten, die in der von Taszis bestraften Blockade der Marburger Stadtautobahn B3A am 11. Mai 2006 keine strafbare Handlung sehen konnten. Vielmehr hat es sich dabei auch nach Überzeugung des HU-Ortsverbands Marburg um eine gerechtfertigte Ausübung des grundgesetzlich garantierten Demonstrationsrechts gehandelt.
Aus der Demonstration auf der Kraftfahrstraße B3A nun nicht nur eine strafbare Nötigung gemäß Paragraph 240 des Strafgesetzbuchs (StGB), sondern sogar noch eine Freiheitsberaubung zu konstruieren, hält der Marburger HU-Ortsvorsitzende Franz-Josef Hanke für "abenteuerlich". Die Äußerung des Richters, das Demonstrationsrecht ende vor der Autobahn, ist nach seiner Ansicht durch nichts zu begründen. Vielmehr handelt es sich beim Demonstrationsrecht nach allgemeiner Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein hochrangiges demokratisches Recht, das alle Behörden nach Kräften schützen und bei dessen Ausübung sie die Bürger tatkräftig unterstützen müssen.
Als "Gipfel der Unverfrorenheit" bezeichnete Hanke eine Äußerung des Richters, wonach im Publikum auch "einige einfacher gestrickte Geister" säßen: "Diese Publikumsbeschimpfung belegt, dass Taszis seiner Aufgabe als unvoreingenommener Richter offenbar nicht gewachsen ist." Gegen den Richter wurde gestern vor Ort von über 20 Personen eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidenten des Landgerichts Marburg gestellt. Die Gewährleistung der Öffentlichkeit des Verfahrens war erneut nur sehr eingeschränkt gegeben. "Der Richter bestand darauf, in einem Sitzungssaal zu tagen, in dem nur 35 Personen Platz haben, obwohl es scheinbar möglich gewesen wäre, in einen anderen Sitzungssaal umzuziehen", erläutert Ludwig von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), die zu den Einreichenden der Dienstaufsichtsbeschwerde gehört. Die Mehrheit der Anwesenden musste draußen bleiben.
"Der Richter war offensichtlich voreingenommen und hat jedes Augenmaß verloren. Die Unverhältnismäßigkeit und bewusst überzogene Härte der Urteile haben unsere Befürchtungen weit übertroffen. Mit diesen Entscheidungen werden Studierende, die ihren Protest mit friedlichen Mitteln in die Öffentlichkeit getragen haben, kriminalisiert und zu Straftätern gestempelt", kritisiert Ludwig empört die Urteile.
Bereits vor drei Wochen wurde ein Gießener Student zu 90 Tagessätze à 20 € verurteilt. Auch mit diesem Urteil übertraf das Gericht die Forderungen der Staatsanwaltschaft.





