28.08.07

Gestern fand in Marburg der zweite Teil des Prozesses gegen die „Autobahn“-BlockiererInnen statt (Uebergebuehr berichtete). Ein Lehramtsstudent wurde bereits am 6. August zu 90 Tagessätzen á 20 Euro, obwohl die Staatsanwaltschaft "nur" 60 gefordert hatte, verurteilt.

fzs fordert Unvoreingenommenheit in der nächsten Instanz

Bereits das erste Urteil sorgte nicht nur bei den StudiengebührengegnerInnen für Unmut, da dieses mehr als überzogen war. Im folgenden wurde gegen den leitenden Richter ein Befangenheitsantrag gestellt. Dieser wurde jedoch abgeschmettert, sodass der Richter auch beim zweiten Teil des Prozesses als Richter eingesetzt wurde.

„Bereits das erste Urteil hat gezeigt, dass der Richter kein Interesse an einer milden Strafe, sondern am statuieren eines Exempels hat“, so Konstantin Bender, Mitglied des Vorstandes des freien zusammenschluss von studentInnenschaften. „Die drei ebenfalls Angeklagten wurden gestern zu 4, 5 bzw. 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie je 200 Stunden Sozialdienst beim der Autobahnmeisterei verurteilt.

„Repressionen dieses Ausmaßes zeugen von reiner Willkür. Bei der knapp 11stündigen Verhandlung wurden alle zuvor gesammelten „Beweise“ widerlegt. Selbst über Formfehler wurde durch das Gericht hinweggesehen“, so Elke Michauk, ebenfalls Vorstandsmitglied des fzs. Die verurteilten Studierenden werden Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, um so der Gerechtigkeit Ausdruck zu verleihen.

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften fordert die zuständige Instanz dazu auf, sich dem Fall unvoreingenommen zu widmen und die gefällten Urteilen entsprechend zu revidieren.

AStA Marburg verurteilt die Entscheidung und spricht von einem Justizskandal

Die Angeklagten wurden nach Ansicht des AStA verurteilt, obwohl die lange Beweisaufnahme keine Fakten ergab, welche die Punkte der Anklageschrift hätten beweisen, geschweige denn untermauern, können.

"Wir sind wirklich entsetzt", äußert sich Susanne Schmelter, AStA-Vorsitzende, "das Urteil gegen die drei ist skandalös und beweist letztlich auf traurige Weise die Richtigkeit der Befangenheitsanträge gegen den Richter". Der AStA verurteilt die Entscheidung des Gerichtes die gegen die 3 Studierenden getroffen wurde.

Im Laufe der Beweisaufnahme offenbarten sich zudem gravierende Formfehler bei den Ermittlungsarbeiten der Polizei: So wurden keine Zeugenberichte aufgenommen, keine Aktenvermerke getätigt und keine Gedächtnisprotokolle der involvierten Polizeibeamten angefertigt. Jenseits dessen konnten die Staatsanwaltschaft durch die Zeugenaussagen weder die Anklage wegen Nötigung noch wegen Freiheitsberaubung glaubhaft machen und nahm in ihrem Abschlussplädoyer selbst von dem Vorwurf der Freiheitsberaubung in der Strafanzeige Abstand. Um so unverständlicher und unbegründeter ist das Urteil des Richters. "Dass das Urteil trotzdem in der Form ergangen ist, heißt entweder, dass der Richter die ganze Zeit geschlafen hat oder ist notwendigerweise als klar politische Entscheidung zur Aburteilung der Studierendenproteste und dem wahrgenommenen Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit zu werten," sagte Karin Zennig, stellvertretende AStA-Vorsitzende.

"Wir werden die drei Betroffenen bei ihren Vorhaben gegen das Urteil vorzugehen auf jeden Fall unterstützen", so Schmelter.

Untersützung auch von den Grünen - Grüne spenden für Rechtshilfefonds

Als "deutlich überzogen" wertet die wissenschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sarah Sorge, das Urteil des Marburger Amtsgerichts gegen drei Studierende. Die Grünen verweisen auf die Frankfurter Situation, wo alle Verfahren eingestellt wurden, obwohl die Autobahn länger blockiert wurde und geräumt werden musste.

"Insbesondere die ehemalige AStA-Vorsitzende Lena Behrendes hat im Rahmen dieser Demonstration immer wieder zwischen den Studierenden und der Polizei vermittelt, um die Situation zu deeskalieren. Zudem verlief die Demonstration gewaltfrei und die Autobahn wurde freiwillig geräumt." Die Grünen weisen darauf hin, dass Verfahren gegen die drei Beschuldigten deshalb in Gang kam, weil diese der Polizei aufgrund ihrer Vermittlungsbemühungen bekannt waren.

"Es wäre kein gutes Signal für die Zukunft, wenn am Ende diejenigen, die vermittelt haben, bestraft werden. Wir hoffen, dass das Verfahren in der Berufung eingestellt wird. Wir haben uns immer für Gewaltfreiheit in der Auseinandersetzung um die Studiengebühren eingesetzt und die überwiegende Mehrheit der Studierenden hat sich auch daran gehalten", so Sarah Sorge.

"Die Mitglieder der GRÜNEN-Fraktion haben heute im Rahmen ihrer Fraktionssitzung 1200,- Euro für den Rechtshilfefonds gesammelt, der die Studierenden bei der Übernahme der Prozesskosten unterstützen soll."




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