29.08.07

Zum Urteil gegen drei Marburger Studiengebührengegnerinnen und –gegner erklärt der Jan Schalauske, Mitglied im Bundesvorstand des Studierendenverbandes Die Linke.SDS:

Das Urteil des Marburger Amtsgerichts gegen die drei hessischen Studierenden, welche sich vor einem Jahr an einer Autobahnblockade beteiligt hatten, ist ein handfester politischer Skandal. Die Betroffenen wurden zu mehreren Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Obwohl das Verfahren erhebliche Mängel aufwies, ging der Richter mit seiner Entscheidung sogar noch weit über das Plädoyer des Staatsanwaltes hinaus, welcher „nur“ Geldstrafen gefordert hatte. Die Tatsache, dass die drei Studierenden zudem auch noch zu gemeinnütziger Arbeit in einer Autobahnmeisterei verurteil wurden, verdeutlicht den autoritären und rückwärtsgewandten Gestus dieses Urteils.

„Mit dieser drakonischen Entscheidung wird das politische Engagement gegen die Einführung von Studiengebühren und das Menschenrecht auf freie Bildung bewusst kriminalisiert. Gezielt wird an drei Studierenden ein politisches Exempel statuiert. Betroffen sind wenige, gemeint ist eine ganze Bewegung“, so Bundesvorstandsmitglied Jan Schalauske. Im Sommer 2006 hatte es in Hessen breite und offensive Studierendenproteste gegeben. Mit der Losung „Für Solidarität und freie Bildung“ haben die Studierenden in Hessen bewiesen, wie durch kreative Widerstandsformen der Protest gegen die von der CDU-Regierung beschlossene verfassungswidrige Einführung von Studiengebühren gesellschaftlich wirkungsmächtig artikuliert werden kann. Im Bundesland Hessen ist das Recht auf ein gebührenfreies Studium in Art. 59 der Landesverfassung festgeschrieben. Die erfolgreiche Einreichung einer Verfassungsklage von Unten mit über 80.000 Unterschriften zeigt deutlich, wie groß die Zustimmung für diese Proteste in der Bevölkerung ist.

Erst vor kurzem hatte ein Gutachten der hessischen Landesanwälten Sacksofsky deutlich gemacht, dass das Studiengebührengesetz gegen die Hessische Verfassung verstößt. „Die Verfassungsfeinde sind nicht die zu Gefängnisstrafen verurteilten Studierenden, sondern die Damen und Herren auf den Regierungsbänken in Wiesbaden. Mit dem Blockieren von Autobahnen haben die Demonstrierenden sogar von ihrem Recht auf Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt Gebrauch gemacht, wie es in Art. 147 der Hessischen Verfassung festgeschrieben ist“, so Schalauske weiter.

„Der Rechtsstaat wird ad absurdum geführt, wenn in einem Land, in dem sich die Kluft zwischen Oben und Unten durch Bildungs- und Sozialabbau immer weiter vergrößert, das Recht auf freie Fahrt für freie Bürger höher eingestuft wird, als die Versammlungsfreiheit und das Menschenrecht auf freie Bildung. Nun gilt es sich in vielfältiger Weise mit den Betroffenen zu solidarisieren und politischen Druck aufzubauen, um dieses fatale Urteil zu skandalisieren und zu kippen“, so Schalauske abschließend.




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(Joseph Pulitzer)