30.08.07
Jeweils vier, fünf und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und je 200 Stunden Sozialdienst bei der Straßenmeisterei. So lautet das Urteil des Marburger Amtsgerichtes vom Montag, dem 27. August, gegen drei Studierende, die während einer Demonstration gegen Studiengebühren die Marburger Stadtautobahn blockiert haben sollen. An der Demonstration im Mai des vergangenen Jahres beteiligten sich rund 1000 Studierende. Gegen den zuständigen Richter Jürgen Peter Taszis, der bereits vor drei Wochen einen Gießener Lehramtsstudenten unverhältnismäßig hart zu 90 Tagessätzen á 20 Euro verurteilte, lagen diesmal Anträge auf Befangenheit vor, die jedoch abgelehnt wurden.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein weitaus milderes Strafmaß angesetzt, trotzdem zog Taszis offenbar alle juristischen Register, um die drei Studierenden möglichst hart zu bestrafen. „Wir haben es anscheinend mit einer Willkür und dem schäbigen Versuch zu tun, Studiengebührengegnerinnen und –gegner zunehmend zu kriminalisieren“, kritisiert Gerald Eisenblätter, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, das Gerichtsurteil. Aufgezeigte Formfehler, die bereits während der Ermittlungen entstanden, und vorhandene Widersprüche der Zeugenaussagen blieben in der Ein-Tages-Verhandlung offenbar unberücksichtigt.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) unterstützt alle Studierenden im Kampf für eine soziale Gerechtigkeit und gegen Studiengebühren. Die sächsische Landesvertretung der Studierenden solidarisiert sich mit den Verurteilten. Die KSS fordert die zuständige Instanz dazu auf, den Fall nochmals und unvoreingenommen zu prüfen und die verkündeten Urteile zu revidieren. „Offenbar delektierte sich der Richter an seinem Urteil mit Präzedenzfallcharakter. Wir brauchen jedoch keine Justiz mit Kraftmeier-Allüren. Sie ist deplatziert und gefährdet die demokratischen Werte der Republik und tritt politisches Engagement mit Füßen“, urteilt Eisenblätter abschließend.





