28.08.07
Die Urteilsverkündung nach elf Stunden zäher Verhandlung ging schnell. Ganze sieben Minuten brauchte Richter Taszis, um sein Urteil vorzubereiten: Nötigung und tateinheitliche Freiheitsberaubung, Freiheitsstrafen von vier bis sechs Monaten plus je 200 Arbeitsstunden bei der Straßenmeisterei.
Die schnelle Urteilsfindung wunderte die Angeklagten nicht. "Wir waren ohnehin der Meinung, dass Taszis' Urteil bereits vor Beginn der Verhandlung feststand", so Max Fuhrmann, einer der Angeklagten. "Deswegen hatten wir ja auch vorher Befangenheitsanträge gestellt und auf diesem Wege versucht, einen fairen Prozess mit einem unvoreingenommenen Richter einzufordern", ergänzt die ehemalige AStA-Vorsitzende Lena Behrendes.
Die Befangenheitsanträge waren vom Amtsgericht Marburg abgelehnt worden, die daraufhin beim Landgericht eingereichte Beschwerde fand keine Beachtung. Der Prozess fand statt und wurde auch dann noch fortgesetzt, als der Verteidiger von Philipp Ramezani das Gericht um 11 Uhr verlassen musste, um einem anderen Termin beizuwohnen. Dies hatte vorher festgestanden, hatte Richter Taszis jedoch nicht dazu bewogen, einen anderen Termin zu suchen. So war Ramezani gezwungen, sich in den folgenden acht Stunden selbst zu verteidigen.
Während die Angeklagten und ihre Verteidigung sich intensiv und mit langem Atem um die Aufarbeitung der Geschehnisse des 11. Mai 2006 kümmerten, wurden seitens des Richters und des Staatsanwalts kaum Fragen an die vom Gericht geladenen Zeugen gestellt.
Die Zeugenbefragungen seitens der Verteidigung wiederum machten deutlich, dass von der Marburger Polizei extrem schlampig gearbeitet wurde. Kein einziges schriftliches Dokument existierte, die sechs Polizisten mitsamt des Einsatzleiters verwiesen ausschließlich auf ihre individuelle Erinnerung. Jedes mal, wenn die Fragen etwas unbequemer wurden, setzte diese Erinnerung komplett aus oder die Aussage wurde aus polizeistrategischen Gründen verweigert. Zudem widersprachen sich die Polizisten an zahlreichen Stellen extrem.
Zunächst ging es darum, aufzuarbeiten, wie die Blockade begonnen hat und welche Rolle den Angeklagten dabei zukamen. Während die Angeklagten ausführten, wann sie sich wo befunden und wie sie sich verhalten hatten - Behrendes hatte eigens die Polizeizentrale angerufen, als sie beobachtete, dass sich der Demozug Richtung Auffahrt Marburg Mitte bewegte, während Ramezani und Fuhrmann sich deutlich hinter der Demospitze aufgehalten hatten - konnte keiner der anwesenden Polizisten sich zu dem Beginn der Blockade äußern. Niemand von ihnen war vor Ort gewesen, als der Verkehr gestoppt wurde. "Ich weiß, dass niemand der DemonstrantInnen die B3 betreten hat, bevor der Kradfahrer der Polizei den Verkehr auf der Fahrbahn Richtung Süden stoppte. Ich habe von oben selbst beobachtet, dass erst als der Verkehr bereits zum Erliegen gekommen war, erste DemonstrantInnen die Fahrbahn betraten", so Behrendes.
An diesen Polizeikradfahrer wollte sich keiner der Polizisten erinnern. Auch der Einsatzleiter wusste nichts davon, dass der Verkehr von einem seiner Kollegen gestoppt wurde. Funkprotokolle existieren nicht. Der Anruf bei der Zentrale wurde nirgendwo vermerkt. "Gut nur, dass Pressefotos dokumentieren, dass ein Polizeimotorrad quer auf der Straße steht, zwischen Autos und DemonstrantInnen", stellt Philipp Ramezani fest. Auf Nachfrage gab der Einsatzleiter an, dass nicht mehr festgestellt werden könnte, wer dieser Motorradfahrer, der wichtiger Zeuge im weiteren Verfahren sein könnte, ist. Er konnte weder Angaben darüber machen, wieviele Kradfahrer am Abend des 11. Mais im Einsatz waren, noch wieviele Kradfahrer die Marburger Polizei insgesamt hat.
"Es kann doch nicht so schwer sein, zu ermitteln, wer an dem Abend Dienst hatte", so Lena Behrendes, die entsetzt ist über das Auftreten der Marburger Polizei. "Wäre das gestern eine Kabarettveranstaltung gewesen, hätte ich
mich herrlich amüsiert", so Behrendes. "Dass es sich dabei um ein Schauspiel der Marburger Justiz und der Marburger Polizei handelte, stimmt mich nachdenklich."
Obgleich keiner der geladenen Polizisten zu Beginn der Blockade anwesend war und somit nicht festgestellt werden konnte, wann die drei Angeklagten die Umgehungsstraße betreten hatten, sah es Staatsanwalt Dr. Sippel in seinem Plädoyer als "erwiesen" an, "dass Behrendes, Fuhrmann und Ramezani als erste die Fahrbahn betreten haben." "Das ist unfassbar absurd", meint dazu Max Fuhrmann, der selbst in seinem Eingangsstatement noch berichtet hatte, dass er sich noch auf dem Rudolphsplatz aufgehalten hatte, als eine Durchsage der Polizei mitteilte, dass die Stadtautobahn von DemonstrantInnen besetzt war.
Diese Durchsage bestätigte Einsatzleiter Höhn in seiner Vernehmung, er selbst hatte diese Durchsage gemacht, da er hinter der Rudolphsplatzblockade festgesessen und sich so ein Durchkommen verschafft hatte. "In Frankfurt sind die Verfahren wegen der Blockade der A66 genau aus dem Grund eingestellt worden, weil keinem der Angeklagten bewiesen werden konnte, dass er oder sie die Straße als eine oder einer der ersten betreten hat", erzählt Fuhrmann. "Es macht rechtlich einen Unterschied, ob man aktiv blockiert, also den Verkehr gestoppt hat, oder ob man später dazu gekommen ist", ergänzt Ramezani.
"Wir waren einfach nur TeilnehmerInnen einer Spontandemo", erklärt Behrendes. "Und auch Spontandemos fallen unter den Schutz des Demonstrantionsrechts. Erst wenn die Polizei eine solche Versammlung auflöst, sieht die Sache anders aus. In unserem Fall jedoch wurde die Versammlung nicht aufgelöst. Auch nicht, als wir uns auf der Stadtautobahn aufhielten."
Die Polizei gab an, die Versammlung nicht aufgelöst zu haben, weil sie mit zu wenig Kräften im Einsatz waren und ohnehin keine Möglichkeit sahen, diese Verfügung durchzusetzen. So hätten sie auf Deeskalation gesetzt und in Gesprächen mit den DemonstrantInnen versucht, diese zum weitergehen zu bewegen.
Die Angaben der geladenen Polizisten zu diesen Gesprächen waren extrem widersprüchlich. Stöber gab an, selbst mit Demonstranten geredet zu haben, dieses Bemühen sei jedoch nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Einsatzleiter Höhn hingegen behauptete, von Gesprächen zwischen DemonstrantInnen und Polizisten wisse er nichts. Herr Müller wiederum bestätigte, dass das Auflösen der Blockade Ergebnis der Gespräche zwischen Polizei und DemonstrantInnen war. Ähnliches sagte auch sein Kollege Seim aus. "Frau Behrendes hat eine aktive Rolle in der Vermittlung zwischen Polizei und Demonstranten gespielt", sagte er vor Gericht.
Zwei der sechs Polizisten waren der Meinung, dass nicht die Gespräche die Studierenden veranlasst hatten, die Blockade aufzulösen, sondern die herbeigerufenen zusätzlichen Einsatzkräfte. Einer der Beamten wollte sich daran erinnern, dass die Polizisten von Süden kommend auf der Fahrbahn bis an die Blockade heran gelaufen waren. Ein anderer sprach von Blaulicht und dass die Kollegen herbeigefahren kamen. Ein dritter erzählte, die Zusatzkräfte wären an der kilometerweit entfernten Südspange gesammelt und dann zur CDU geleitet worden. Dies entspricht auch der Erinnerung der Angeklagten, die mit der Polizei verhandelt hatten, dass sich der Demozug über die B3 bis zur Abfahrt Gisselberger Straße und zur dortigen CDU Zentrale fortsetzen durfte.
Während sich viele Zuhörerinnen und Zuhörer nach Urteilsverkündigung fassungslos und schockiert zeigten, nahmen die drei Angeklagten die Verurteilung recht gelassen. "Wir sind absolut sicher, dass wir freigesprochen werden. Die Argumentation des Richters ist unhaltbar", so Behrendes.
Fünf Wochen hat Taszis nun Zeit, seine schriftliche Urteilsbegründung einzureichen. Dann werden die Angeklagten entscheiden, ob sie in Revision oder Berufung gehen wollen. "Dass wir das Urteil anfechten werden, steht fest",
sagt Philipp Ramezani. "Es ist nur noch die Frage, ob erneut, aber mit einem anderen Richter vor dem Amtsgericht verhandelt werden soll, oder ob wir direkt in die nächste Instanz gehen."
Denn klar ist, dass die drei Studierenden die Haftstrafen auf Bewährung nicht auf sich sitzen lassen werden. "Gegen die Bewährungsauflagen ist schnell verstoßen," meint Fuhrmann. "Ob ein Verkehrsunfall, eine unglückliche Situation auf einer Demonstration, oder die Sozialstunden nicht ordnungsgemäß abgeleistet - all das wären Gründe, direkt für Monate in den Knast zu müssen." "Wir müssten unser politisches Engagement stark einschränken, wenn beim kleinsten Vergehen eine Haftstrafe droht," ergänzt Behrendes. "Für die nächste Instanz rechnen wir immer noch mit Freispruch. Darin haben mich der Prozess und die Aussagen der Polizisten bestärkt," stellt Ramezani fest.
Vor November wird es wohl keine neue Verhandlung geben. "Bis dahin bleibt Zeit, weiter Öffentlichkeitsarbeit zu machen und den Widerstand noch zu stärken", so Fuhrmann.
Die nächste Protestaktion ist bereits für kommenden Dienstag, den 4. September geplant. Für 15:30 Uhr laden die Angeklagten zu einer Versammlung auf dem Elisabeth-Blochmann-Platz ein. Gemeinsam soll dann auf der Straße zum Marktplatz gezogen werden - ausgerüstet mit Putzeimern, Seifenwasser und Schwämmen. "Wir laden herzlich dazu ein, uns bei dem ersten Ableisten unserer Strafarbeit bei der Straßenmeisterei zu unterstützen", sagt Max Fuhrmann.
Auch wenn sie vielleicht nicht alle beim Putzen helfen werden, sind sich die Angeklagten der breiten Unterstützung doch gewiss. "PolitikerInnen und Dozenten, Gewerkschaften und Parteien, Unileitung, Studierende, Schülerinnen und Schüler, zahlreiche Bürgerinnen und Bürger und sogar Polizisten haben sich hinter uns gestellt", meint Behrendes. "Ich gehe davon aus, dass das Urteil des Richters vielerorts diskutiert wird. Und dass das Vertrauen vieler Menschen in eine faire Justiz enorm ins Wanken gerät."
"Sowohl die Justiz als auch die Polizei haben ein extrem schwaches, um nicht zu sagen lächerliches, Bild abgegeben", ergänzt Max Fuhrmann. "Man kann nur hoffen, dass auch innerhalb des Marburger Amtsgerichts und innerhalb der
Marburger Polizei nachbereitet wird, was gestern passiert ist."
"Nur deutliche Aussagen einzelner Polizeibeamter und ein Richter mit einem anderen Rechtsverständnis können das Ganze noch retten", meint Behrendes. "Bislang geht von diesem Prozess ein bittres Signal aus: Das Abstrafen politischen Engagements und das Abstrafen von Kooperation mit der Polizei. Beides halte ich für extrem traurige Signale."





