01.11.07
Das Gießener Verwaltungsgericht hat am 30. Oktober in einem Eilverfahren gegen das "Hessische Studienbeitragsgesetz" (HStuBeiG) dem Kläger Recht gegeben.
Geklagt hatte ein Student der Humanmedizin, dessen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid und der darin enthaltene Antrag auf aufschiebende Wirkung von der Uni Gießen abgelehnt worden war. Das Gericht gab der Klage statt und ordnete die aufschiebende Wirkung an.
In einer Pressemitteilung begrüßte der AStA der Uni Gießen das Urteil und forderte die Hochschulleitung auf, den Beschluss anzuerkennen und die bereits gezahlten Studiengebühren rückwirkend auszusetzen, bis die 2008 zu erwartenden Entscheidung des Staatsgerichtshofes über die Verfassungswidrigkeit von Studiengebühren gefallen ist, um so die Rechtsunsicherheit für die Studierenden zu beenden.
Der studentische Dachverband fzs betont, dass es keine gesellschaftliche Zustimmung zu Studiengebühren gebe. Durch die Gebühren würden im Bildungssystem zusätzliche Hürden errichtet. "Stärker als zuvor hängen die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen heute von der Einkommenssituation der Eltern ab," so fzs-Vorstand Martin Menacher. Ein Grund dafür sei die Erhebung von Studiengebühren.
Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) begrüßte das Urteil. Besondere Zustimmung fand die Ansicht des Gerichts, dass Darlehen für Studiengebühren, wie es sie nicht nur in Hessen sondern gibt, nicht sozialverträglich seien. Desweiteren verwies das ABS wiederholt auf den UN Sozialpakt und forderte alle Hocschulen auf, die Studiengebühren auszusetzen.
- Pressemitteilung des AStA der Uni Gießen (PDF, 3.0 kB)
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen (PDF, 18.7 kB)
- Beschluss des Vewaltungsgerichts Gießen (PDF, 137.2 kB)
- Pressemitteilung des ABS (TXT, 2.4 kB)
- Pressemitteilung des AStA der Uni Kassel (PDF, 55,4 kB)
- Pressemitteilung des AStA der Uni Frankfurt (PDF, 88,6 kB)





