30.05.08
Ein in Mainz studierender Mann hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz einen Erfolg erzielt. Da er seinen Hauptwohnsitz bei seinen Eltern hat, sollte er an seinem Studienort eine Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von 340 Euro jährlich bezahlen. Doch er wehrte sich zunächst beim Verwaltungsgericht und bekam Recht. Die Stadt Mainz ging beim OVG in Berufung, doch das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Sichtweise des Verwaltungsgerichts. Nun will die Stadt Mainz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen - sie misst dem Urteil eine bundesweite Bedeutung zu.
Die Richter erklärten, dass eine Zweitwohnsitzsteuer nur gerechtfertigt wäre, wenn die weitere Wohnung auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schließen lasse. Bei dem Studierenden träfe dies jedoch nicht. Es sei daher keine Erstwohnung im steuerrechtlichen Sinne.





