30.06.07

Offenbar hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Befürchtung, bei den zwei laufenden Verfassungsklagen gegen Studiengebühren den Prozess vor dem Staatsgerichtshof zu verlieren.

Anders kann sich der Allgemeine Studierendenausschuss der FH Gießen-Friedberg - wie auch andere hessische ASten - den am 26.06. verschickten Erlass der "Vorläufigkeitserklärung" nicht erklären. Darin ist geregelt, dass nicht "verfassungskonform" erhobene Gebühren zurückerstattet werden. Davon wären im Umkehrschluss allerdings auch die Verwaltungskostenbeiträge betroffen, was im Schreiben nicht erwähnt wird. Die ASten empfehlen seit Jahren generell eine Überweisung unter Vorbehalt, auch ein Widerspruch sollte in Betracht gezogen werden.

"Es wird so getan, als sei die "Überweisung unter Vorbehalt" reine Formsache - dabei ist es ein politisches Eingeständnis: Die Gesetzeslage ist völlig unklar." sagt der Referent für Hochschulpolitik, Ingmar Pforr.

Die Hochschulverwaltungen in Gießen sind zur Zeit stark durch die Umsetzung des HStubeiGs in Mitleidenschaft gezogen. Die Studierenden wollen in jedem Falle die Studiengebühren boykottieren. An der FH ist das anwaltlich betreute Treuhandkonto bereits eingerichtet, an der Uni steht die Eröffnung bevor.




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(Enzio Hauser)