16.11.06

Die Kampagne zur Verfassungsklage gegen Studiengebühren in Hessen ist einen großen Schritt weiter. Das Antragsformular ist seit heute verfügbar.

Nach dem es letzte Woche formalrechtliche Probleme mit dem Antrag gab, wurde er nun überarbeitet und dementsprechend ergänzt. Das Formular wurde in den letzten Tagen mehrmals abgesprochen, sowohl mit dem Wahlamt als auch mit den Anwälten, und es ist aus deren Sicht nichts mehr an diesem Formular zu beanstanden.

Wichtig: Bitte unterzeichnet den Antrag erst vor den Augen des Sachberarbeiters beim Gemeindevorstand. Das Wahlamt Frankfurt am Main wird keine Gebühren für die Bescheinigung der Wahlberechtigung als auch für die Unterschrift erheben wird, weil es sich hier um keine Beglaubigung handelt. Bitte weist die einzelnen Kommunen darauf hin und verweist dabei auch an das Wahlamt Frankfurt am Main. Der Leitfaden für die genauere Vorgehensweise ist auf der Rückseite des Antrags aufgelistet.

Unterschreiben darf jeder der volljährig ist, deutscher oder deutsche StaatsbürgerIn ist und seinen Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Hessen hat.



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(Rosa Luxemburg)