02.06.08

Am 11. Juni 2008 entscheidet der Hessische Staatsgerichtshof nun endlich über die Zulässigkeit von Studiengebühren im Bundesland Hessen. Damit nähert sich das bisher einzigartige Verfahren (juristisch: "abstraktes Normenkontrollverfahren") der Entscheidung. Über 70.000 hessische Bürger hatten von Dezember 2006 bis Ende Mai 2007 ein Klageformular bei einer öffentlichen Einrichtung nach dem hessischen Wahlrecht beglaubigen lassen. Allein die große Anzahl an Menschen aus allen Bereichen der hessischen Bevölkerung, die diese "Verfassungsklage von unten" unterstützt haben, ist schon ein großer Erfolg.

Und so wird das Urteil mit Spannung erwartet. Lust oder Frust ist nun die Frage. Sollte das Gericht der Rechtsauslegung der KlägerInnen folgen und das Gesetz als verfassungswidrig erklären, bekommen alle Studierenden die bereits gezahlten allgemeinen Studiengebühren zurückerstattet und Hessen wäre voraussichtlich ab dem Wintersemester gebührenfrei. Dies dürfte zudem einen Klares Signal in der bundesrepublikanischen Bildungspolitik setzen.

Oder entscheidet sich der Staatsgerichtshof für eine Gebührenlegitimierung? Sollte der Staatsgerichtshof Studiengebühren als verfassungsgemäß erklären, wird ihren GegnerInnen im Landtag zwar ein wichtiges Argument entzogen. Doch ihr unsozialer und abzulehnender Charakter bliebe bestehen. Allerdings müsste der deutsche Rechtsstaat umso mehr sich die Frage gefallen lassen, nach welchen Kriterien er urteilt und welche politischen und gesellschaftlichen Interessen unsere Gerichte vertreten. Bleibt das Sozialstaatsprinzip grundlegend, wenn Verwertbarkeit vor Humanismus, Selektion vor Chancengleichheit, Konkurrenz vor Solidarität Vorrang hat und haben soll? Für längst überfällige Fragen und notwendigen Einsichten sollte der Weg dann endlich frei sein um einen entschiedenen Widerstand gegenüber dem herrschenden Paradigma der Ökonomisierung gemeinsam zu führen!

Am 11. Juni werden wir wissen, ob die Verfassungsklage den KlägerInnen und UnterstützerInnen das Ziel der (kosten)freien Bildung für Alle ein Stück näher gebracht hat oder ob der Rechtsstaats deutlich bestätigt, dass es im Kapitalismus noch nie um die Interessen aller Menschen ging.



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Ich würde, auf die Gefahr hin, daß sie mich einen Philosophen schelten, der ich nun einmal bin, sagen, daß die Gestalt, in der Mündigkeit sich heute konkretisiert, die ja gar nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden kann, weil sie an allen, aber wirklich an allen Stellen unseres Lebens überhaupt erst herzustellen wäre, daß also die einzige wirkliche Konkretisierung der Mündigkeit darin besteht, daß die paar Menschen, die dazu gesonnen sind, mit aller Energie darauf hinwirken, daß die Erziehung eine Erziehung zum Widerspruch und zum Widerstand ist.

(Adorno, T. W. - Erziehung zur Mündigkeit)