10.11.06

Verfassungsklage: 1% der hessischen Bevölkerung können eine Verfassungsklage gegen das Studiengebührengesetz einreichen.

Der Senat der Hochschule Darmstadt unterstützt die Initiative der hessischen ASten und Gewerkschaften zur Verfassungsklage gegen Studiengebühren. Auf seiner Sitzung am Dienstag, den 7. November 2006 wurde ein Antrag der Studierenden einstimmig angenommen.

Wortlaut des Beschlusses: "Der Senat fordert alle Studierenden, Professorinnen und Professoren, Lehrenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf, die Initiative der hessischen Asten und Gewerkschaften zur Verfassungsklage gegen Studiengebühren zu unterstützen"




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Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

(Bertold Brecht)