15.05.08
Stellungnahme an den Wissenschafts- und den Haushaltsausschuss zu den Gesetzentwürfen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN, der LINKEN sowie der F.D.P. im hessischen Landtag vom 4. ,5. und 8. April 2008
Drucksachen 17/15, 16 und 32
Die GEW Hessen begrüßt mit Nachdruck die geplante Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren, er „Langzeit“- und Zweitstudiumsgebühren in Hessen. Die vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Abschaffung von Studiengebühren gehen in die richtige Richtung und stellen einen bedeutsamen Schritt dar, um die Chancengleichheit im Bildungssystem wieder zu verbessern und den Einfluss der sozialen Herkunft auf Bildungsentscheidungen zurückzudrängen. Wir begrüßen ebenso die Absicht, die Hochschulhaushalte zweckgebunden für Lehre und Studium entsprechend dem bisherigen Gebührenaufkommen aufzustocken.
Warum das Land Hessen gut daran tut, Studiengebühren wieder abzuschaffen erläutern wir kurz im folgenden Abschnitt. Zu den durch die vorliegenden Gesetzentwürfe aufgeworfenen Fragen nehmen wir danach Stellung.
1. Studiengebühren als Problem
1.1. Studiengebühren schrecken vom Studium ab
Das hochgradig sozial auslesende Schulwesen in Deutschland, aber auch die Bedingungen an den Hochschulen haben dazu geführt, dass bildungsferne und finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten, die mit ihren Kindern an den Hochschulen schon immer unterrepräsentiert waren dies nun in noch zunehmendem Maße sind. Vier Fünftel der Kinder aus einkommensstarken Haushalten schaffen den Sprung an die Hochschule, aber nur ein Zehntel der Kinder aus einkommensschwächeren Familien. Studiengebühren – auch mit Darlehensoption oder nachgelagert – verstärken diesen besorgniserregenden Trend, statt ihm entgegenzuwirken.
Die in den Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks nachzulesenden Veränderungen in der sozialen Zusammensetzung der Studierendenschaft nach der Umstellung des Bafög auf Volldarlehen in den 80er Jahren zeigen, dass auch der Zwang, Schulden zu machen, Schulabgänger aus bildungsfernen und finanziell schlechter gestellten Schichten von der Aufnahme eines Studiums abschreckt.
Zu den Fehlern des Studienbeitragsgesetzes zählt, dass es zusätzliches Geld von Menschen verlangt, die im Allgemeinen knapp bei Kasse sind. 5oo Euro „Studienbeitrag“ je Semester heißt, die Betroffenen müssen etwa ein Zehntel ihrer verfügbaren Mittel zusätzlich aufbringen. Zwei Drittel der Studierenden sind bereits erwerbstätig, um über die Runden zu kommen. Da die neuen verschulten Studiengänge, die mit dem Bachelor- und Mastertitel abschließen, wenig Zeit lassen, nebenher zu arbeiten, werden sich die finanziellen Probleme der Studierenden noch verschärfen.
Internationale Organisationen wie die OECD warnen seit Jahren, dass Deutschland im Vergleich der wichtigen Industrieländer zu wenige Hochschulabsolventen ausbildet. Gebraucht werden mehr Hochschulabsolventinnen und -absolventen und nicht weniger. Durch die Selektivität des Bildungssystems gehen Intelligenz- und Innovationspotenziale verloren, auf die unsere Gesellschaft für ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung dringend angewiesen ist.
Gebühren führen aber nicht nur zu sozialem Ausschluss und weniger Studierenden, sie verändern auch das Studium. Sie führen zu einem finanziellen Druck, der manchem verwehrt, etwa einen Fachwechsel zu riskieren, wenn sich das Studienfach wider Erwarten nicht als passend herausstellt oder sich innerhalb wie außerhalb der Hochschule zu engagieren.
1.2. Studiengebühren widersprechen der hessischen Verfassung
Nach Artikel 59 Abs. 1 Satz 1 der hessischen Verfassung (HV) sind Unterricht und Studium an hessischen Schulen und Universitäten generell kostenfrei („unentgeltlich“). Dieser Verfassungswortlaut ist so klar und eindeutig, dass er jedenfalls die Erhebung genereller Studiengebühren für alle Studierenden ab dem ersten Tag des Studiums ausschließt.
Die erfolgte Einführung der Studiengebühren stellt unseres Erachtens eine eklatante Verletzung der hessischen Verfassung dar. Diese ernsthaften Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes teilten auch knapp 80.000 hessische Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrer Unterschrift ein Normenkontrollverfahren vor dem hessischen Staatsgerichtshof zur Überprüfung des „Studienbeitragsgesetzes“ erwirkten.
1.3. Bildungskosten sind solidarisch finanzierbar
Studiengebühren sind ein weiterer Schritt in Richtung des Ausverkaufs und der Vermarktung von Bildung und des Sozialstaats. Bildung ist aber eine öffentliche und damit staatliche Aufgabe. Weil Schulen und Hochschulen in hohem Maße unterfinanziert sind, regen die Gewerkschaften seit einigen Jahren an, Hessen möge eine Initiative zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer starten und die gewonnenen Mittel Kindergärten, Schulen und Hochschulen zur Verfügung stellen. Modellrechnungen des DGB Hessen-Thüringen belegen, dass schon durch eine maßvolle Vermögenssteuer eine Summe etwa in der Größenordnung des derzeitigen hessischen Hochschuletats zusammenkäme.
2. Hinweise zur Gesetzgebung
2.1. Versteckte Studiengebühren mit abschaffen
Die GEW Hessen lehnt aus den dargelegten Gründen jede Form von Studiengebühren – auch nachgelagerte Studiengebühren – ab und setzt sich für die Gebührenfreiheit für alle Bildungswege und -einrichtungen – von den Kindertagesstätten, über Schule und Hochschule, bis zur Weiterbildung – ein. Deshalb fordern wir den Landtag auf, mit den Studiengebühren auch den „Verwaltungskostenbeitrag“ und die Prüfungsgebühren abzuschaffen.
Die GEW Hessen spricht sich zudem für eine Lernmittelfreiheit an den Hochschulen – in Seminar, Labor und Praktikum – aus. Kosten für Lernmittel sind teilweise eine erhebliche Belastung – in materialaufwendigen Übungen sind für den einzelnen Studierenden schnell dreistellige Beträge erreicht. Beschließt der Landtag zusätzliche zweckgebundene Mittel zur Verbesserung der Lehre, sollte er den Hochschulen auferlegen, dass sie aus diesen den Studierenden die in den Lehrveranstaltungen nötigen Lernmittel kostenlos zur Verfügung stellen. Die GEW Hessen spricht sich klar dafür aus, den Studierenden die bisher gezahlten Studiengebühren zurückzuerstatten.
2.2. Hochschulen bedarfsdeckend finanzieren
Die Hochschulen sind seit Jahren chronisch unterfinanziert. Wir begrüßen, dass die finanziellen Mittel, die durch die Abschaffung der Studiengebühren entfallen, den Hochschulen vom Land zur Verfügung gestellt werden sollen. Dennoch ist festzustellen: Auch mit dem Ausgleich für die abzuschaffenden Studiengebühren bleibt das Land mit seinem Hochschulhaushalt weit hinter dem Bedarf und hinter anderen Bundesländern zurück. Mit dem nächsten Haushalt sollte das Land beginnen, seine Mittel für die Hochschulen stufenweise auf den Bundesdurchschnitt und dann auf die Höhe gleich wohlhabender Bundesländer zu heben.
2.3. Finanzierung der Lehre absichern
Wir begrüßen die Absicht, die Hochschulhaushalte zweckgebunden für Lehre und Studium entsprechend dem bisherigen Gebührenaufkommen aufzustocken.
Der Vorschlag, den Einnahmeausfall aus dem Verzicht auf die verschiedenen Studiengebühren aus dem laufenden Haushalt zu erbringen, leuchtet ein, wenn man sieht, was bisher aus diesem finanziert werden konnte. So hat sich das Land wegen des hochschulpolitischen Zieles, eine Universität in eine Stiftung zu überführen, erheblich entreichert, indem es dieser die von ihr genutzten Liegenschaften übereignet hat (siehe Änderung des Hochschulgesetzes vom 28. September 2007). Es hat zugleich auf mögliche Veräußerungsgewinne in beträchtlicher Höhe verzichtet. Die Landesregierung hat die Stiftungsuniversität mit zweistelligen Millionenbeträgen zum Ergänzen ihres Kapitalstockes beschenkt. Allein dieser Betrag entspricht der Hälfte der Summe, die allen 12 Hochschulen zusammen im laufenden Jahr als Ausgleich für die abzuschaffenden Studiengebühren zufließen soll. Im Vorjahr waren dem Vernehmen nach Regierung und Hochschulleitungen darin einig, dass bei Kassation des Studienbeitragsgesetzes in Folge der Verfassungsklage das Land gehalten sei, den Einnahmeausfall auszugleichen. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass der Wissenschafts- und Haushaltsausschuss des Hessischen Landtages rechtlich einwandfreie Deckungsvorschläge erarbeiten werden.
Mit dem Studienbeitragsgesetz 2006 wie mit dessen vorgeschlagenem Abschaffen bestätigt das Land den Geldmangel bei Lehre und Studium. Gerade wegen des Rückstands der Hochschulausgaben insgesamt sollte das Land die Hochschulleitungen dazu anhalten, die vorhandenen Gelder im möglichen Umfang wirklich in die Lehre zu lenken. Zu Recht bemisst das Land die Hochschulhaushalte stark an Hand der (angestrebten) Studierendenzahlen. Das Geld sollte dann aber auch bei den überfüllten Fachbereichen ankommen.
Die „autonomen“ Präsidien sollten gehalten sein, große Ausgaben für die Umwandlung in eine Stiftung oder für entbehrliche Gutachten oder für umfangreiche Änderungen entbehrlich mächtiger Programme für Verwaltungsdatenverarbeitung zu vermeiden.
2.4. Studierende beteiligen
Es ist richtig, wenn ein Gesetzentwurf in der Vergabekommission für Qualitätsverbesserungsmittel laut § 1(4) den Studenten als der Zielgruppe die Hälfte der Sitze einräumt. Unzweckmäßig ist es, dies den „drei studentischen(n) Mitgliedern des Senates“ aufzuerlegen, denn es gibt dort oft nur drei.
Aus dem Personal sollten neben den Professoren mindestens auch die Wissenschaftlichen Mitglieder vertreten sein, und zwar gleichgewichtig, denn diese Gruppe ist tragend für die Lehre. Die Bedeutung des Verwaltungs- und Technikpersonals für den Erfolg von Lehre und Studium und seine Kenntnis des Betriebes und seiner Finanzangelegenheiten legt nahe, auch diese Gruppe in die Vergabekommission zu nehmen.
Am Einfachsten ist die Formel „...Vergabekommission des Senats, der zur Hälfte Studierendenvertreter und mindestens je ein Vertreter der Professoren, Wissenschaftlichen Mitglieder, des Verwaltungs- und Technikpersonals angehören. Sie werden von den jeweiligen Gruppenvertretern im Senat durch Beschluss bestellt. Die Vergabekommission kann weitere Mitglieder insbesondere aus Prüfungsämtern, der Studienberatung oder der Fachschaftenkonferenz beratend hinzuziehen.“
Diese Formel erlaubt der Hochschule, die Sitzzahl für irgendeine Gruppe – und im Gleichschritt für die Studierenden - soweit zu erhöhen, wie es der Arbeitsfähigkeit zuträglich ist. Da die Zahl der studentischen Senatsvertreter begrenzt ist, aber eine ausgewogene Vertretung auch unterschiedlicher Fachbereiche in der Vergabekommission sinnvoll ist, ist auch eine Besetzung der studentischen Kommissionsmitglieder durch das Studierendenparlament erwägenswert.
2.5. Studienhindernisse beseitigen
Ein Gesetzentwurf erlaubt in § 63(4)HHG den Hochschulen
- mit Studierenden Zielvereinbarungen über den Studienverlauf zu treffen,
- diesen im Jahresabstand zu prüfen,
- und Studierende nach 3 Semestern ohne Leistungsnachweis (statt bisher 4) zu exmatrikulieren.
Diese Vollmachten sind der Lage der Studierenden nicht angemessen und werden von der GEW Hessen abgelehnt. Ihre Umsetzung erforderte zudem zusätzliches Personal. Wenn der Gesetzgeber ein zügiges Studium befördern will, dann sollte er den Hochschulen auferlegen, bei ihr liegende Hindernisse zu beseitigen und zum Beispiel umfangreichere Hilfestellungen anzubieten:
Geeignete Hilfen für zügiges Studieren sind
- ausreichendes Lehrangebot,
- Verzicht auf inneren numerus clausus,
- aufsuchende Studienberatung,
- zugewandte Mentorentätigkeit.





