19.08.07

78.000 Hessinnen und Hessen haben geklagt - eine Entscheidung wird allerdings nicht vor Mitte 2008 zu erwarten sein.

Die Landesanwältin am Hessischen Staatsgerichtshof, Ute Sacksofsky, hält das Studiengebührengesetz in Hessen für verfassungswidrig. Das berichtet "Der Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Sie habe eine 33 Seiten umfassende Stellungnahme an das Gerichtspräsidium verfasst.

Damit erhält die "Initiative für Solidarität und Freie Bildung", die eine Verfassungsklage von unten eingereicht hat, Rückenwind. Insgesamt haben knapp 78.000 Hessinnen und Hessen mitgeklagt. Weiterhin ist eine zweite Verfassungsklage von den Fraktionen der SPD und der Grünen im Landtag eingereicht worden.

Sacksofsky halte dem Bericht zufolge nicht nur die Verfassungsklage für zulässig und begründet, sondern habe darüber hinaus einen eigenen Antrag gestellt, dieses Gesetz für nichtig zu erklären.

UPDATE
Die Landesanwältin hat die Aufgabe unabhängig von den Parteien und Regierung die Verfassung zu vertreten und kann auch selbst eine Verfassungsklage (bzw. abstraktes Normkontrollverfahren) erheben. Dies geschieht jetzt. Traditionell wird sie von der Opposition vorgeschlagen. Die Entscheidung ebenfalls Klage einzureichen überrascht daher nicht wirklich, bleibt aber wegen ihrer Unabhängigkeit doch bemerkenswert. Den Richtern ist es so schwerer gemacht worden gegen Bürger, Parteien und jetzt "personifizierte Verfassung" zu entscheiden.

Gleichzeitig haben die Richter das Einreichen der studentischen Verfassungsklage bestätigt und akzeptiert.



Dies ist die bundesweite Seite der Internetplattform von Uebergebuehr. Uebergebuehr beleuchtet Bildungspolitik kritisch und arbeitet außerparlamentarisch auf ein freies, demokratisches und emanzipatorisches Bildungswesen hin.

Recht wird nach Gebühr entschieden.

(Winfried Hönes)