17.01.07

Verfassungsklage gegen Studiengebühren: Nähere Informationen über den Ablauf finden Sie unter:
www.verfassungsklage-bildung.de
Inzwischen ist die Kampagne zur Verfassungsklage gegen Studiengebühren angelaufen. Insgesamt seien bisher knapp 10.000 Unterschriften gesammelt worden. Damit rückt die Bürger-Klage ein Stück näher, dennoch sind noch 30.000 Unterschriften zu sammeln. Dabei erweist sich das bürokratische Verfahren als Hürde, die es zu überwinden gilt.
Unterschriften sind gebührenfrei
Unterdessen werden immer wieder Fälle gemeldet, dass Kommunen für Abstempeln und Unterschreiben des Formulars (formal: Wahlrechtsbescheinigung) zu unrecht Gebühren in Höhe von drei bis sieben Euro erhoben haben. Die Initiative "Für Solidarität und freie Bildung" betont ausdrücklich, dass es sich dabei um keine normale Beglaubigung handele.
Auch die Landesregierung hat sich inzwischen eingeschaltet. So heißt es in einer Mitteilung im hessischen Staatanzeiger: "Der Gemeindevorstand ist zur Ausstellung der Bescheinigungen über die Stimmberechtigung verpflichtet. Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenfrei."
Der Vorsitzende des DGB findet dafür schärfere Worte: "Es kann nicht sein, dass Bürgerbeteiligung Geld kostet. Wenn das die demokratische Teilhabe sein soll, dann gute Nacht."
Einzelne Bürgermeister sehr kooperationsbereit
Zugleich wies er darauf hin, dass einzelne Bürgermeister sich sehr kooperationsbereit gezeigt hätten. Gegenüber Studierendenvertretern wurde ein Fall berichtet, in dem ein Bürgermeister meinte, dass er sich persönlich mit dem Laptop vor das Rathaus seiner Gemeinde stellen wolle.
Verfahren zu bürokratisch
Die Grünen halten das Verfahren für zu bürokratisch. Sie schlagen vor, dass für Verfassungsklagen Unterschriften auf Listen gesammelt werden, ähnlich wie für ein Volksbegehren.





