13.02.08
Am Mittwoch, dem 13. Februar fand die mündliche Verhandlung für die Verfassungsklage "Für Solidarität und freie Bildung" gegen Studiengebühren in Wiesbaden statt.
Zuerst wurde eine Zusammenfassung der unterschiedlichsten Positionen vorgetragen. Dies dauerte ca. eine 3/4-Stunde. Anschließend wurde geklärt, ob das Quorum von 1% der HessInnen erreicht wurde. Der Staatsgerichtshof hat betont, dass sie davon ausgehen, dass das Quorum erfüllt sei.
Anschließend wurde an der Interpretierbarkeit, Historika, juristischen Dreh- und Wendespielchen des Artikel 59 der Hessischen Verfassung diskutiert, wobei sich natürlich alle einig waren, dass die Hessische Verfassung nicht ignorierbar wäre. Trotzdem gab es hierzu 3 Meinungen, wie man so schön über Juristen sagt. Es gab einige Nachfragen von 9 der insgesamt 11 RichterInnen des Staatsgerichtshofs. Ein paar davon gingen an die Landesregierung, ein paar an die 3 Klageparteien ("Die Stimmberechtigten", "Die Opposition" und "Die Landesanwaltschaft"). Auch hier gab es einiges zu diskutieren, unter anderem die Frage, nach der aktuellen und der zukünftigen finanziellen Situation von Studierenden. Die Landesanwältin klagte dabei an, dass es absurd sei zu argumentieren, dass man keine Angst vor Schuldenaufbau hätte, da man seine Schulden in der Zukunft nicht zurückbezahlen müsse, wenn man in Armut lebe. Corts und sein Anwalt haben wie üblich rhetorisch geschickt vorgetragen. Doch inhaltlich konnten sie kein Land sehen. Sie hatten schlicht keine guten Antworten parat bzw. blieben sogar die eine oder andere Antworten schuldig. Dagegen konnten Punkte, die von der KlägerInnenseite angeführt wurden, überzeugen. Wie letztlich die RichterInnen entscheiden, kann man nicht vorhersagen. Als Abschluss der Verhandlung wurden die Anträge gestellt. Jeweils einer von den Stimmberechtigten, von der Opposition, und von der Landesanwaltschaft. Alle drei Klageparteien haben den Antrag gestellt, dass das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren in Hessen nichtig sei. Nichtigkeit bedeutet, das Gesetz ist als Ganzes nicht mit der Hessischen Verfassung vereinbar und müsse als Ganzes gekippt werden. Dort gibt es einen Unterschied zur "Unvereinbarkeit". Unvereinbarkeit bedeutet, dass bestimmte Teile eines Gesetzes mit der Verfassung nicht vereinbar seien und diese seien zu kippen. Nun bleibt es natürlich spannend, wie die RichterInnen über die Anträge entscheiden werden. Corts an sich wirkte jedenfalls sichtlich nervös und angespannt. Der Saal war gut gefüllt, d.h. es waren lediglich auf den Presseplätzen noch ein paar Plätze frei. Bei solchen Verhandlungen werden Exklusivrechte an die Presse vergeben (1x Öffentlich-Rechtliche, 1x Private). Bei dieser Verhandlung waren ARD und SAT1 diejenigen, die diese bekamen. Der Termin der Urteilsverkündung wird "von Amts wegen" bekannt gegeben, verkündete der vorsitzende Richter kurz vor Ende der Verhandlung. Konkret bedeutet dies, dass kein weiterer Verhandlungstermin mehr stattfinden wird. Eine Entscheidung wird für den Sommer erwartet.
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