13.11.07

Nicht einmal zwei Wochen nach seinem ersten Urteil gegen die hessischen Studiengebühren fällte das Verwaltungsgericht Gießen am 12. November das zweite. Wieder wurde die aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Gebührenbescheid angeordnet. Eine Studentin der Uni Marburg hatte geklagt, da sie sich ohne zu zahlen nicht zum Wintersemester zurückmelden konnte. Die 3. Kammer des Gerichts hatte erneut ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes. Der Justitiar der Uni Marburg kündigte an, gegen das Urteil beim hessischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einzulegen.

Schadensbegrenzung in Wiesbaden
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst scheint dagegen schon Schadensbegrenzung betreiben zu müssen. Denn schon jetzt heißt es, das Ministerium "bleibe gelassen", es gäbe "keinen neuen Sachverhalt" und die Entscheidung des Staatsgerichtshofs würde zu ihren Gunsten ausfallen.

Entscheidende Instanz ist der Staatsgerichtshof
Die erfolgreichen Eilklagen sind hilfreich für die derzeit Studierenden an den Universitäten Gießen und Marburg, denn die aufschiebende Wirkung der Urteile bedeutet für Viele die Sicherheit, bis zum Urteil des Staatsgerichtshofs weiterstudieren zu können. Der Staatsgerichtshof ist letztlich die entscheidende Instanz. Denn eine Initiative aus Studierenden, sozialen Bewegungen und Gewerkschaften sammelte bis Ende Mai 2007 insgesamt über 70.000 Unterschriften für eine Verfassungsklage von unten. Auch die Oppositionsparteien SPD und GRÜNE haben eine Verfassungsklage eingereicht. Somit sind derzeit zwei Verfassungsklagen am Staatsgerichtshof anhängig. Die hessische Landesanwältin schätzte das Gesetz ebenfalls als verfassungswidrig ein.




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