18.09.08
Gestern urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass die Zweitwohnungssteuer für Studierende rechtens ist.
Die Steuer verstoße nicht gegen Bundesrecht. Die Annahme eine Zweitwohnungssteuer weise auf eine höhere Leistungsfähigkeit hin, sei nicht abwegig.
Ursprünglich wurde die Zweitwohnungssteuer in Gemeinden eingeführt, die als Ferienregionen von reichen BürgerInnen mit einem Zweitwohnsitz bewohnt wurden. Allerdings hängen von der Anzahl der Meldungen von EinwohnerInnen mit Erstwohnsitz auch die kommunale Finanzzuweisungen ab.





