Seit es Verfaßte Studierendenschaften gibt, äußern sich diese zu politischen Themen.
Seit es linke ASten gibt, werden diese Meinungsäußerungen verfolgt.
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurden die Verfaßten Studierendenschaften von den westlichen Alliierten wieder eingeführt. Absicht war es, daß die Studierenden in der postfaschistischen bundesdeutschen Gesellschaft demokratische Verhaltensweisen erlernen und diese in diese zukünftig einbringen sollten. Politische Meinungsäußerungen, die diese Absicht stärkten, waren ausdrücklich erwünscht: Befürwortung der Politik Adenauers („Westanbindung“), Forderung nach „Wiedervereinigung“, Protest gegen die Niederschlagung der Aufstände in der DDR 1953 und in Ungarn 1956, Gründung von „gesamtdeutschen“ und „Ungarn-Referaten“ in den ASten, Befürwortung der Wiederbewaffnung der BRD und einer Aufrüstung zur „Eindämmung der kommunistischen Gefahr“, beständige Kritik der Tagespolitik in der DDR und der Politik der sowjetischen Besatzungsmacht, sämtlichst antikom-munistisch motiviert. Die ASten äußerten sich auch in einer Tradition des Antifaschismus’, z. B. in ihrer Kritik an den Korporationen wegen deren Mitverantwortung am Entstehen des NS, in der Kritik an nazistischen Filmemachern wie Veit Harlan.
Der damals der Rechten zuzurechnende VDS resümierte 1960: „Die deutsche Studentenschaft hat in den entscheidenden Situationen der letzten Zeit politisch verantwortungsbewußt gehandelt. ... Die Studentenvertreter wurden häufig von der Öffentlichkeit zu politischen Stellungnahmen ermuntert und aufgefordert“.
Diese politischen Äußerungen können als Wahrnehmung eines „nationalpolitischen Mandats“ bezeichnet werden. Danach umfaßt das „nationalpolitische Mandat“ allgemeinpolitische Äußerungen, die sich im Rahmen des gesellschaftlichen Konsens’ und im Interesse der politischen Klasse bewegen und sich entsprechend als systemstützend instrumentalisieren lassen. Sie werden als „Selbstverständlichkeit“ angesehen und ihr politischer Charakter damit verkannt.
Ende der 50er Jahre verließen Studierendenschaften vereinzelt den „nationalen Konsens“: Kritik an den Kernwaffenversuchen, an der Apartheidpolitik Südafrikas und am Algerienkrieg, Forderung einer Entspannungspolitik gegenüber der DDR (im Gegensatz zur Politik Adenauers), und vor allem: Ablehnung der atomaren Bewaffnung der Bundeswehr. Hierauf reagierten die Uni-Leitungen mit den klassischen Mitteln wie „scharfen Verweisen“, Raum- bzw. Veranstaltungsverbot oder gar direkter Zensur, indem Flugschriften des AStAs dem Rektor zur Genehmigung vorgelegt werden mußten.
Die meisten ASten verhielten sich allerdings konform, wie z. B. bei den Protesten gegen den Mauerbau 1961, als AStA-Vertreter zusammen mit führenden Menschen der Uni und der Politik Fackelzüge und Aufmärsche zur „Zonengrenze“ veranstalteten oder gar „Fluchthilfe“ organisierten.
Die erste Kritik an allgemeinpolitischen Äußerungen der ASten stammt von der Westdeutschen Rektorenkonferenz, die 1963 erklärte: Politische Betätigung kann nicht zu den Aufgaben einer Studierendenschaft zählen - es sei denn, es gehe um die Verteidigung der „freiheitlichen Gesellschaftsordnung“, die insbesondere dann gefährdet sei, wenn die „Freiheit von Forschung und Lehre“ tangiert sei...
Das alles lag nicht im Interesse der Studierenden und ihrer Vertretungen, die forderten, sich zu allen möglichen Formen von Repression äußern und diese auch in nicht konformer Weise kritisieren zu dürfen. Themen in den 60er Jahren waren: Vietnam-Krieg, Solidarität mit den nationalen Befreiungsbewegungen, Notstandsgesetze und Demokratieabbau, Polizeiterror (2. Juni 1967: Mord an Benno Ohnesorg), Pressekonzentration („Enteignet Springer“), Hochschulreform.
Konservative Studierende, die sich nunmehr in der Minorität an den Universitäten befanden, versuchten diese Meinungsäußerungen auf dem Justizwege zu unterbinden. Die ersten Prozesse gegen ASten fanden 1967/68 statt: Verbot einer Veranstaltung mit einer DDR-Professorin (AStA Bonn, VG Köln: geht über den politischen Bildungsauftrag hinaus, hat Solidaritätscharakter), Verbot einer Vietnam-Resolution (Stupa der FU Berlin), Verbot einer Solidaritätsadresse des AStA Tübingen wegen der Erschießung des Kommilitonen Benno Ohnesorg (VG Sigmaringen: „Nicht jeder Tod eines Studenten ist hochschulbezogen“), Bestätigung der Suspendierung des Heidelberger AStAs wegen seines Protests gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze. Die Gerichte differenzieren zwischen Hochschul- und Allgemeinpolitik und definierten Studierendenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eingeschränktem Zuständigkeitsbereich.
Die Gerichtsentscheidungen wurden begleitet von einer Debatte um das „politische Mandat“. Die Linke argumentierte, daß die Unterdrückung von Meinungsäußerungen der ASten selektiv und politisch motiviert sei, daß die Klassifizierung eines AStAs als mittelbare staatliche Verwaltung der Realität nicht entspräche, daß Universitäten öffentlicher Raum seien, in dem offen diskutiert werden können muß.
Die Rechtsprechung wurde 1969 durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (betr. Ohnesorg-Solidaritätserklärung) bestätigt. Seither hat sich auf dem Gebiet der Verwaltungsrechtsprechung nichts Grundlegendes mehr bewegt. Regelmäßig unterliegen die ASten, spätestens in der 2. Instanz.
In den 70er Jahren verschärfte sich die Repression: Amtsenthebung des Marburger (1975) und des Göttinger AStAs (1977 im Rahmen des Deutschen Herbstes), Abschaffung der Verfaßten Studierendenschaften in Berlin (1969), Bayern (1973) und BaWü (1977), Kriminalisierung der AStA-Vorstände ab 1978 wegen angeblicher Untreue (§ 266 StGB). Die Rechtsprechung der Strafgerichte war zunächst uneinheitlich, mit einer Entscheidung des BGH aus dem Jahre 1981 wurde eine Verurteilung prinzipiell zugelassen, wiewohl der damals betroffene Frankfurter AStA-Vorstand nicht verurteilt wurde.
1976 wurde das HRG erlassen, zahlreiche Landeshochschulgesetze wurden geändert. In diesen wurde festgeschrieben, daß sich ASten hochschulpolitisch betätigen dürfen bzw., vielleicht etwas irreführend formuliert, daß ihnen ein politischen Mandat auf dem Gebiet der Hochschulpolitik zusteht. Die Teilnehmer eines vds-Kongresses (Verband deutscher Studentenschaften) im Jahre 1983 mußten feststellen: die juristische Auseinandersetzung ist gelaufen, es gibt keine neuen Argumente mehr. Seither hat es zahlreiche Verfahren gegen ASten gegeben, in Wellen von 5 - 7 Jahren, so daß aufgrund fehlender personeller Kontinuität sich immer wieder neue AStA-Menschen mit alten Problemen konfrontiert sehen. Reformversuche der 90er Jahre bewegen sich auf dem Niveau, mehr Handlungsfreiheit für die ASten zu ermöglichen durch Ausweitung der hochschulpolitischen Kompetenzen.
Von: projekt archiv e. V., Berlin, 2. Juni 1998
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(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester)