Der 6.September des Jahres 1994 markierte einen Einschnitt in der Geschichte im Kampf für das politische Mandat (pM). Nachdem in Münster über Jahre – die letzte pM-Klage gab es Ende der 70er Jahre – Ruhe herrschte, untersagte das Gericht dem AStA fortan die Abgabe von „politischen Erklärungen, Forderungen und Stellungnahmen, die nicht spezifisch und unmittelbar hochschulbezogen sind“. Dies war die bislang rigideste Form der Auslegung.
Die Verurteilung erfolgte auf Betreiben des langzeitstudierenden Rene Schneider (44. Semester), der sein Klagehobby mittlerweile zum Beruf gemacht hat, seine Aktivitäten in dem von ihm gegründeten und betriebenen „Institut für Hochschulrecht“ organisierte und seitdem den AStA der Uni Münster mit 25 (!!) Verfahren überzog.
Das Gericht beanstandete eine Satire gegen die RAF („Wie ich einmal bei der RAF war“). Hier wurde die RAF („Radfahren – Abenteuer – Fernsehen“) als SchülerInnenbande dargestellt; logischerweise mußten auch daher ihre Opfer als SchülerInnen dargestellt werden. Nachdem die Bild–Zeitung („Bild‘ dir deine Meinung!“) diese Satire als Headline („Rohwedder-Witwe weint“) benutzte, ein Rauschen im konservativen Blätterwald erzeugte, und damit den Streit um den Artikel von einer Provinzposse zum Politikum erhob, sah sich das Gericht offensichtlich genötigt, hier als Zensor tätig zu werden.
Von Stund’ an mußte jede Äußerung auf ihren „Hochschulbezug“ überprüft werden. Motiviert durch dieses „Erfolgserlebnis“ und ausgerüstet mit einem dementsprechenden Titel (einstweilige Anordnung unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 5 bis 500.000 DM ) zog der Kläger den AStA nun immer wieder vor den Kadi. Zwei Beispiele seien hier angeführt, um zum einen die Absurdität und die politische Einflußnahme in Form von Zensur durch die Gerichte aufzuzeigen.
Am 2.Oktober 1996 fällte das OVG Münster eine Entscheidung über zwei Gedichte der Rubrik sozialkritische Lyrik. Die drei Poeme, die die Themen Abschiebung sowie „Wissen und Macht“ literarisch aufarbeiteten, waren in der Zeitung der Fachschaft Soziologie abgedruckt und wurden von Schneider als „politische Stellungnahme“ bei Gericht eingereicht. Ein Zitat aus der Urteilsbegründung:„Zwar ist es denkbar, daß eine künstlerische Darstellung politischer Themen im Einzelfall durch § 71 Abs. 2 Nr. 4 UG gedeckt sein kann. Dies kann jedoch nur für Fälle gelten, in denen die Kunstform eindeutig im Vordergrund steht, die ästhetische Qualität des Werkes mithin auch von denjenigen anerkannt wird, die die mit ihm vermittelte politische Überzeugung des Künstlers nicht teilen.“ Auf die Form kommt es also an. Die KlägerInnen und die Gerichte dürfen sich also als KunstkritikerInnen betätigen, die je nach Belieben - sprich politischer Einstellung - entscheiden, ob es sich um Kunst oder Politik handelt. Der Willkür der Gerichte schienen keine Grenzen gesetzt.
Seit Jahren veranstaltete die Fachschaft Geschichte in Münster die „ZeitzeugInnengespräche – Wider das Vergessen“. Hier berichteten ehemalige KZ–Inhaftierte und Widerstandskämpfer über ihre Erfahrungen im Dritten Reich und danach. Gegen den Abdruck eines Interviews mit dem Zeitzeugen Emil Carlebach hatte Schneider geklagt – und Recht bekommen!! Die Begründung des Gerichtes liest sich folgendermaßen: „Die Wahrnehmung fachspezifischer Interessen der Studierenden kann z.B. in Anregungen zum Lehrangebot der Hochschule oder Stellungnahmen zu Studien– und Prüfungsordnungen bestehen. Eine inhaltlich–wertende Auseinandersetzung mit Gegenständen des Studienfaches, zu welcher der einzelne Studierende im Rahmen seines Studiums selbstverständlich berufen ist, ist jedoch von der Aufgabenzuweisung in § 71 Abs. 2 Satz 2 Nr.3 UG nicht erfaßt.“
Der Maulkorb wird immer strammer gezogen, nun steht bereits die Beschäftigung mit Inhalten des Studienfaches unter Strafe. Deutlich wird auch hier der zensorische Eingriff in die Meinungsfreiheit. Wenn selbst die Aufarbeitung der NS–Geschichte kriminalisiert und abgestraft wird, dürfen bei weiterer Auslegung auch sonstige Fachschaftsaktivitäten eingestellt werden. Fachschaft Jura darf sich nicht zum § 218 äußern, die FS Pädagogik keine Veranstaltung zu Berufschancen von LehrerInnen durchführen usw.
Den Gerichten kommt hier die Rolle von Polit-Zensoren zu; was nicht im gesellschaftlichen - man möchte spekulieren: rechten - Konsens steht, wird abgeurteilt.
Noch radikaler hat es den AStA der Uni Marburg erwischt. Eike Erdel, umtriebiges klagendes Mitglied des Republikanischen Hochschulverbandes (RHV) und selbst Burschenschaftler erwirkte innerhalb eines Jahres Strafgelder in Höhe von 26.000 (!!) DM gegen den Marburger AStA. Neben Informationsveranstaltungen über das Arbeitsrecht ausländischer Studierender gelang es ihm, ein Skandalurteil zu erwirken, das dem AStA verbot, sich mit Burschenschaften zu befassen. Ihm wurde untersagt, „Erklärungen und Stellungnahmen abzugeben sowie Forderungen zu erheben, die gegen studentische Verbindungen und Burschenschaften gerichtet sind, soweit sie über eine weltanschaulich und politisch neutrale Sachdarstellung hinausgehen.“
Hier bestimmen die Gerichte sogar wie mit einem explizit „hochschulpolitischen“ Thema wie Burschenschaften umzugehen ist; klar wird hier der eigentliche Zweck: Die Unterdrückung der Kritik.
Die Aufnahmeriten von Burschenschaften sind bekannt: keine Frauen, keine Ausländer, keine Kriegsdienstverweigerer. Die „alten Herren“ sind den jungen „Füxen“ bei dem raschen Aufstieg auf der Karriereleiter behilflich und die Seilschaften funktionieren, gerade Studenten aus den Bereichen Jura und BWL finden sich überprozentual in Burschenschaften vertreten. Fast scheint es sich hier um ein Gefälligkeitsurteil zu handeln. Zu fragen bleibt noch, welcher Burschenschaft/Verbindung die Richter wohl angehört haben mögen. Das Gericht schließt sich dem herrschenden rechten Konsens an.
Im April 1997 erfuhr die damalige AStA–Vorsitzende vom Bremer Kommissariat für linksextremistische Straftaten, daß gegen sie ein Verfahren wegen § 129a laufe. Die Ermittlungen gingen auf die Anzeige eines rechtskonservativen Studenten zurück, der – ebenso wie Schneider – von Anwalt Milse (Münster) vertreten wird.
Eine Steigerung gegenüber den Vorkommnisse in anderen von der Klagewelle betroffenen Hochschulstädten stellt hier die strafrechtliche Verfolgung einzelner AStA-Mitglieder dar.
Diese waren mit gut einem Dutzend Ermittlungsverfahren zu folgenden Inhalten konfrontiert gewesen:
Es kam in Zusammenhang mit diesen Anzeigen zu vier Hausdurchsuchungsaktionen, bei denen zweimal der AStA selbst und ein halbes Dutzend Privatwohnungen durchsucht und vermeintliches „Beweismaterial“ beschlagnahmt wurde.
Hier zeigt sich bereits eine weitere Taktik der Kriminalisierung, es geht um die konkrete Einschüchterung der jeweiligen AStA–Menschen in Form privater Haftungsmachung, um kritische Politik zu unterdrücken. Das OVG definierte zudem die Themen, zu denen studentische Stellungnahmen definitiv verboten sind. Dazu zählen:
Unschwer ist die stete Steigerung und Verschärfung der Zensur zu bemerken. Die staatlichen Maßnahmen der Kriminalisierung macht auch vor der Haustür der jeweiligen AStA–Menschen nicht halt. Dieser Zensur, diesen Maßnahmen muß Einhalt geboten werden. Die oben beschriebenen Urteile zeigen folgendes deutlich: Die Unterdrückung linker und kritischer Politik und die Funktion, die hier Gerichte und Kläger wahrnehmen, muß verhindert werden.
Von: Carsten Peters, Uni Münster
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(Mahatma Gandhi)