Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben sich Union und SPD auf eine Reform des Förderalismus in der Bundesrepublik geeinigt. Ein zentraler Bestandteil dieser Reform ist das Hochschulwesen. Die Pläne werden deshalb entscheidende Auswirkungen auf die Zukunft von Hochschulen und Hochschulbildung haben.
Wie sieht die bisherige föderale Ordnung aus?
Die bisherige im Grundgesetz verankerte föderale Ordnung sieht vor, dass ein Großteil der Kompetenzen im Bildungsbereich den Ländern zusteht. Gleichzeitig hat jedoch der Bund im Hochschulwesen eine so genannte Rahmengesetzgebungskompetenz (vgl. Art 75 Abs. 1), d.h. er kann zu einzelnen Bereichen gesetzliche Rahmenregelungen beschließen, die von den Ländern eingehalten werden müssen. Dies betrifft beispielsweise die Besoldung von DozentInnen, Regelungen beim Hochschulzugang und Eckpunkte für die Gestaltung von Studiengängen.
Darüber hinaus ist der Bund maßgeblich für die Finanzierung des Hochschulbaus, die Forschungsförderung und das BAföG zuständig. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich wird durch eine Vielzahl von gemeinsamen Gremien koordiniert; die wichtigsten sind die Bund-Länder-Kommision für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Wissenschaftsrat.
Was ist geplant?
Die schwarz-rote Bundesregierung plant im Rahmen der Föderalismusreform, die Kompetenzen im Bildungsbereich weitestgehend an die Länder zu vergeben. Das Hochschulrahmengesetz, in dem derzeit die Rahmenbedingungen des Hochschulwesens geregelt sind, soll wegfallen. Für Bereiche wie die gemeinsame Bildungsplanung, die Hochschulbauförderung oder einheitliche Regelungen des Hochschulzugangs ist künftig jedes Land selbst zuständig. Auch Rahmenregelungen zu den Mitbestimmungsrechten der einzelnen Gruppen an der Hochschule stehen zur Disposition, was langfristig zur Abschaffung der studentischen Selbstverwaltung führen kann. Der Bund soll nur noch in der Forschungsförderung mit den Ländern zusammenwirken. Im Gegenzug soll dafür in anderen Bereichen die Zustimmungspflicht des Bundesrates entfallen.
Die Ministerpräsidenten haben den Plänen zugestimmt. Während die FDP die Pläne im Grundsatz begrüßt, lehnen Linkspartei.PDS sowie Bündnis90/Die Grünen die Pläne strikt ab. Für die Änderung des Grundgesetzes ist in Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Auswirkungen
Die geplante Reform orientiert sich nicht an sachpolitischen Fragestellungen. Fragwürdige Zugeständnisse zwischen Bund und Ländern lassen ein Flickwerk entstehen, in dem die Frage nach der Zukunftsfähigkeit der Hochschulen und der Abbau von sozialen Hindernissen im Bildungsbereich keine Rolle mehr spielt.
Der fzs fordert zur Reform der föderalen Ordnung:
Dies ist die bundesweite Seite der Internetplattform von Uebergebuehr. Uebergebuehr beleuchtet Bildungspolitik kritisch und arbeitet außerparlamentarisch auf ein freies, demokratisches und emanzipatorisches Bildungswesen hin.

(Maunz/Zippelius)