Die heilige Kuh Föderalismus

Wie sie Studiengebühren bringt und die Internationalisierung verhindert

Bildungspolitik ist Ländersache, heißt es häufig kurz und knapp. Grundsätzlich ist das richtig. Allerdings gibt es Bereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen: die außerschulische berufliche Bildung, die Regelungen der Ausbildungsbeihilfen, die Förderung der wissenschaftlichen Forschung, die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens (Rahmengesetzgebung), die Hochschulstatistik sowie die Hochschulbauförderung. Außerdem müssen bestimmte Bereiche gemeinsam von Bund und Ländern geregelt werden: Der Ausbau und Neubau von Hochschulen (Art. 91a GG verpflichtet dazu), die Bildungsplanung sowie die Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung (Art. 91b GG ermöglicht dies). Im laufenden Verfahren einiger unionsgeführter Bundesländer gegen die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht geht es - ebenso wie in dem Verfahren zur Juniorprofessur vor ein paar Monaten - um die Frage, wie weit die Rahmengesetzgebung des Bundes gehen darf, ohne die Autonomie der Länder über Gebühr zu beeinträchtigen.

Studiengebühren für das Erststudium sind nicht zulässig. So lautet eine grundsätzliche Aussage im Hochschulrahmengesetz in der letzten, von der rot-grünen Bundestagsmehrheit beschlossenen Fassung. Da der Union ein solches Gebührenverbot nicht gefällt, sie aber auch ansonsten Einsprüche hatte, haben einige unionsgeführte Länder vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht gegen die sechste Novelle des Hochschulrahmengesetztes. Begründung: Die Rechte der Länder seien verletzt, Bildungspolitik im föderalen System sei Ländersache. Der Bund habe keine Kompetenz, Rahmenbedingungen zu setzen.

In der öffentlichen Diskussion steht die erwartete Einführung von Studiengebühren nach einem möglichen Kippen der HRG-Novelle durch das Gericht im Mittelpunkt. Hierbei ist klar: Auch die meisten SPD-geführten Länder möchten Studiengebühren ab dem ersten Semester einführen. Beinahe scheint es, als sei Bildungsministerin Bulmahn in der SPD-Spitze die einzige (verhaltene) Gebührengegnerin - was ihr immerhin einen ungeahnten Sympathieschub bei studentischen Akteuren in der Bildungspolitik einbrachte.

Bei den Verhandlungen des Gerichts, das nun nach der öffentlichen Anhörung am 9. November nur noch intern berät, geht es jedoch um mehr als um Studiengebühren. Dies zeigt sich auch an der in den letzten Monaten viel diskutierten Arbeit der sogenannten Förderalismuskommission, die eine Reform des föderalen Systems vorbereiten sollte und die nun vorübergehend gescheitert ist, weil sich Bund und Länder nicht einigen konnten. Es geht im Bereich der Bildungspolitik um die Frage, inwieweit dem Bund weiterhin eine Rahmengesetzgebung zugestanden wird. Schon oft gab es Kompetenzstreitigkeiten bei der Bildungspolitik, selten jedoch wurde eine Rahmensetzung so massiv angegriffen wie zur Zeit.

Diejenigen, die in den laufenden Auseinandersetzungen eher die Position Bulmahns unterstützen, verweisen vor allem auf zwei Dinge: Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und die Vergleichbarkeit innerhalb des deutschen Bildungswesens. Das Grundgesetz fordert die Politik auf, den BürgerInnen weitgehend gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen der Bundesrepublik zu ermöglichen. Die Einführung von Studiengebühren unterschiedlicher Ausgestaltung und Höhe würde massiv gegen diesen Grundsatz verstoßen - eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse wäre nicht gegeben, mithin fände auch ein Eingriff in die freie Entscheidung über Wohnort, Berufswahl etc. statt.

Gleichzeitig wird auch die Vergleichbarkeit von Abschlüssen in Frage gestellt, wenn die Rahmengesetzgebung des Bundes weiter beschnitten wird. Die Mobilität von Studierenden würde selbst innerhalb der Bundesrepublik beeinträchtigt, die Anerkennung von in anderen Bundesländern erworbenen Abschlüssen in Frage gestellt. Auch das Deutsche Studentenwerk warnt hiervor und sieht die Gefahr eines bildungspolitischen Flickenteppichs, der keine einheitlichen Merkmale mehr aufweist.

Diese Tendenzen zur Uneinheitlichkeit in Fragen der Lebensverhältnisse und der Bildungschancen und -abschlüsse und die Vehemenz, mit der sie von verschiedenen Seiten vorangetrieben werden, muten umso unverständlicher an, wenn man sich vor Augen führt, dass zur Zeit die Internationalisierung bzw. zumindest eine Europäisierung des Bildungswesens auf der Agenda steht. Das Bemühen um eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Studiengänge - das im Rahmen des Bologna-Prozesses aus unserer Sicht auch in eine gänzlich falsche Richtung führt, weil nicht Emanzipationschancen, sondern Unterwerfungen unter wettbewerbliche Anforderungen im Mittelpunkt stehen - wird durch diesen Rückfall in eine bildungspolitische Kleinstaaterei konterkariert. Das ist nicht deshalb schlimm, weil Deutschland nicht ?mit einer Stimme spricht?, wie es auch gelegentlich von StudierendenvertreterInnen zu hören ist, sondern weil Handlungsoptionen und Chancen für die Studierenden massiv beschnitten werden.

Trotz aller Warnungen scheint Bildungspolitik nach wie vor keine Kanzlersache zu sein. Während Kohl die Länderkompetenzen im Bereich Bildungspolitik heraufsetzen ließ, um sich die Zustimmung der Länder zu Maastricht zu erkaufen, erklärt Schröder nun ganz unverblümt: Die Hochschulgesetzgebung könnt ihr haben. Auch die Justizministerin geht öffentlich davon aus, Bulmahn werde vor dem BVerfG verlieren. Selbst die Regierung stärkt der Bildungsministerin also nicht den Rücken, sondern erklärt andere Dinge für wichtiger. Was es statt dieser verfehlten Regierungspolitik bräuchte, wäre etwas anderes: Eine Reform des föderalen Systems, das mehr Kompetenzen beim Bund vereinigt, ein festgeschriebenes Verbot von Studiengebühren und das klare Bekenntnis zum Bemühen um mehr soziale Gleichheit.

Melanie Wehrheim, Referat für Politische Bildung, Marco Tullney, Referat für Wirtschaft und Soziales


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Wir wollen uns völlig klar darüber sein, dass der Nationalismus ein Laster ist. Wir meinen mit ‚Nationalismus‘, jede übergebührliche Betonung der Nationalität… Der Nationalismus ist ein Laster, weil er sein Augenmerk auf vergleichsweise belanglose Dinge lenkt… und dabei das Wesentliche übersieht, das einfach darin besteht, dass er (jeder Mensch) ein Mensch ist. (…) Was macht es schon aus, dass ich Englisch spreche und jemand anders Deutsch, dass meine Haut weiß ist und die eines Negers schwarz ist, dass ich Jude bin und mein Nachbar anderen Glaubens… Lasst uns denn im Namen der Vernunft und des gesunden Menschenverstandes diese Unterschiede vergessen, damit wir uns unseres gemeinsamen Menschseins erinnern.

(Victor Gollancz)