FAQ zum BundesVerfassungsGerichtsurteil

Quelle: AStA der TU Darmstadt, angepasst für bundesweite Relevanz

  • Geht es wirklich um allgemeine Studiengebühren ab dem ersten Semester?
    Ja!
  • Für alle?
    Ja!!!
  • Dürfen die das?
    Nein. Noch nicht. Derzeit sind allgemeine Studiengebühren (für alle, ab dem ersten Semester) durch ein Bundesgesetz (Hochschulrahmengesetz) verboten. Gegen dieses Verbot haben sechs unionsregierte Länder geklagt.
  • Was hat das Bundesverfassungsgericht damit zu tun?
    Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 26. Januar 2005 ob die Bundesländer über die Einführung und Höhe von allgemeinen Studiengebühren entscheiden dürfen oder ob die Bundesregierung ihnen das verbieten darf.
  • Wie wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?
    Alle Verfahrensbeteiligten, Politiker und Experten aus Bund und Ländern gehen davon aus, dass das Gebührenverbot aufgehoben wird.
  • Ab wann muss ich dann in Deutschland mit allgemeinen Studiengebühren rechnen?
    Wenn ab dem 26.01.2005 allgemeine Studiengebühren in ganz Deutschland möglich sind, liegt es nur noch an den Bundesländern. Die vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagenden Länder (Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern) und Niedersachsen haben bereits angekündigt, allgemeine Studiengebühren so bald wie möglich einführen. Spätestens zum Wintersemester 05/06.
  • Wann könnte es in "Meine Stadt" zu Studiengebühren kommen?
    Spätestens dann wenn die Landesregierung deines Bundeslands die Auffassung vertritt, sich vor dem Hintergrund der finanziellen Lage keine Insellösung leisten zu können. Man wird sich nach den benachbarten Bundesländern richten.
  • Wie viel werde ich zahlen müssen?
    500 Euro im Semester sind zur Zeit in aller Munde. Studiengebührenbefürworter gehen davon aus, dass Du Dir diesen Betrag in jedem Fall leisten kannst und Dir Dein Studium soviel wert sein sollte. Eine generelle Vorlage gibt es jedoch nicht, die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
  • Wird es bei den 500 Euro bleiben?
    Wird das Leben billiger? Nur ein kleiner Denkanstoss: Wagt mal einen Blick auf die Entwicklung von Studiengebühren in anderen Staaten und welchen Beträgen Studierende dort bereits ausgesetzt sind. In Amerika z.B. sind mehrere Tausend Dollar pro Semester die Regel. Auch die deutschen Bildungspolitiker begreifen die 500 Euro nur als milde Einstiegshöhe. In Hamburg etwa ist nach der Einführung eine kontinuierliche Erhöhung auf 2500 Euro vorgesehen. Andere halten gar 3000 Euro für angemessen und vertretbar.
  • Und die Ausnahmen? Wer muss keine Studiengebühren zahlen?
    Generell wird es wohl die üblichen Ausnahmeregelungen geben (kleines Kind, todkranke Eltern, etc). Darüber hinaus gibt es vage Überlegungen, dass BAföG-Empfänger in den ersten ein oder zwei Jahren von den Studiengebühren ausgenommen werden könnten, um so große Proteste zu verhindern. Eigentlich aber, würden viele Bundesländer BAföG am liebsten abschaffen und wie zum Beispiel in Hamburg durch einen mit 8 Prozent verzinsten Bildungskredit in Höhe von 330 Euro monatlich ersetzen. Konkrete Angaben gibt es bis jetzt allerdings von keiner Seite. Noch ein kleiner Denkanstoss: Wenn sich die Universität über Studiengebühren finanzieren "muss" kann sie sich dann nichtzahlende BAföG-Empfänger überhaupt leisten. Wäre es nicht lohnender nur noch finanziell gut ausgestattete Studierende aufzunehmen?
  • Kommt dann mit den Studiengebühren ein umfangreiches Stipendiensystem?
    Nein. Darüber, wie wir alle die 500 und mehr Euro bezahlen sollen, macht sich kaum einer der Gebührenbefürworter Gedanken. Die gehen doch davon aus, dass wir das mit Leichtigkeit wuppen können. Es gibt also keine konkreten Pläne, höchstens pressewirksame Floskeln.
  • Was mache ich, wenn ich mir diese Gebühren nicht leisten kann?
    Persönliches Pech. Ganz schnell zu ende studieren, dafür den 3. Nebenjob suchen oder abbrechen und nach zwei Jahren ALG II beantragen. Ach, es gibt so viele Möglichkeiten ... Die finanzielle Unterstützung derjenigen, die sich ein Studium unter solchen Bedingungen nicht leisten können ist nicht vorgesehen. Warum auch?
  • Muss ich dann noch Langzeitstudiengebühren zahlen?
    Sobald allgemeine Studiengebühren erhoben werden dürfen, sind Langzeitstudiengebühren überflüssig. Es zahlt dann doch ohnehin jeder. Eigentlich ...
  • Lässt sich da noch was gegen machen?
    Ja! Selbst wenn das Gebührenverbot fällt ist es dann immer noch Ländersache allgemeine Studiengebühren einzuführen und die Höhe zu bestimmen. Und genau das müssen wir alle gemeinsam beeinflussen. Wir müssen den Verantwortlichen klar machen, dass wir Studiengebühren als Drittmittelfinanzierung von Hochschulen und weiteren Schritt zur sozialen Selektion nicht akzeptieren. Warte nicht ab, bis etwas passiert, sondern wehre Dich rechtzeitig!
  • Immer noch nicht alles klar?
    Fragt eure Fachschaftsvertreter oder den AStA.
  • Verdammt, ich hab die Gefahr erkannt, wie kann ich nun etwas dagegen tun?
    Informationen findest Du z.B. im Internet, dort stehen eine Menge Informationen, Termine, Aktionen und Veranstaltungen. Dort kannst du mitmachen, planen und helfen. Beteilige dich an Protestaktionen in deiner Stadt oder anderswo. Oder starte mit Kommilitonen aus deinem Studiengang etwas Eigenes. Unterstützung bekommt ihr dafür auf jeden Fall.

Dies ist die bundesweite Seite der Internetplattform von Uebergebuehr. Uebergebuehr beleuchtet Bildungspolitik kritisch und arbeitet außerparlamentarisch auf ein freies, demokratisches und emanzipatorisches Bildungswesen hin.

Wer sich über Kritik ärgert, gibt zu, dass sie verdient war.

(Gaius Cornelius Tacitus (um 55 - nach 115), römischer Historiker und Politiker)