Gebührenpläne in den Bundesländern

Welche Arten von Studiengebühren gibt es bereits jetzt in den einzelnen Bundesländern? Und was sind die Pläne für den Fall, daß die 6. HRG-Novelle kippt?

Baden-Württemberg hat seinerzeit die Vorreiterrolle bei der Einführung von sog. Langzeitgebühren übernommen. Nach Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester werden 500,- EUR pro Semester fällig. Bei einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wohl zum Winter 05/06 allgemeine Gebühren von 500,- EUR pro Semester eingeführt.

Auch Bayern hat mittlerweile Langzeit- und Zweitstudiumsgebühren. Allgemeine Studiengebühren soll es laut Minister Goppel nur geben, wenn diese auch "sozialverträglich" ausgestaltet seien - ein klarer Widerspruch! Überlegungen im Rahmen des Programms ExcellenTUM zeigen bereits deutlich in eine andere Richtung.

In Berlin wurde ein Studienkontenmodell von der PDS-Fraktion abgelehnt. Wie groß die Ablehnung aber in Zukunft, gerade vor dem Hintergund des aktuellen Spardiktats an den Berliner Hochschulen, noch sein wird, sei dahingestellt.

In Brandenburg spricht sich Wissenschaftsministerin Wanka bisher sogar noch gegen Langzeitstudiengebühren aus. Immer häufiger wird aber über eine mögliche Ausgestaltung der Gebühren diskutiert.

Bremen hat wie die meisten anderen Länder auch Verwaltungsgebühren eingeführt. Wissenschaftssenator Lemke spricht sich noch gegen allgemeine Studiengebühren aus. Der Druck durch andere Bundesländer werde aber auch in Bremen eine Lösung erforderlich machen.

Hamburgs Wissenschaftssenator Jörg Dräger ist einer der schärfsten Befürworter von nachlaufenden Studiengebühren. Hamburg klagt zudem auch gegen die 6. HRG-Novelle. Mit allgemeinen Gebühren ist also kurzfristig zu rechnen.

In Hessen wurde erst kürzlich ein gestaffeltes Langzeitgebührensystem eingeführt. Auch werden Gebühren für Zweitstudien fällig. Der aktuelle hochschulpolitische Kurs der CDU-Regierung lässt Schlimmes erwarten.

Mecklenburg-Vorpommern gilt derzeit noch als Trotzburg gegen sämtliche Gebührenbestrebungen. Inwieweit die de facto vorhandene Strukturschwäche diese Haltung in die eine oder andere Richtung beeinflussen könnte, ist derzeit noch unklar.

Niedersachsen gehört klar zu den Ländern, die kurzfristig allgemeine Gebühren einführen wollen. Das derzeit vorhandene Langzeitgebührenmodell war nur der erste Schritt.

Nordrhein-Westfalens Landesregierung verspricht derzeit den Verbleib beim existierenden Studienkontenmodell. Welche Konstellationen nach der Landtagswahl im Mai zur Debatte stehen, bleibt abzuwarten. Im Falle eines CDU-Wahlsieges ist mit nachlaufenden allgemeinen Gebühren zu rechnen.

Auch Rheinland-Pfalz hat ein Studienkontemodell ähnlich des aus NRW implementiert. Auch hier will man offenkundig keine Änderungen durchführen.

Das Saarland bewegt sich in der gleichen Riege wie die meisten anderen unionsgeführten Länder auch. Soll heissen: allgemeine Studiengebühren ja, vielleicht nachlaufend.

Sachsens große Koalition hat keine explizite Regelung zur Gebührenfrage in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Entsprechend scheinen die politischen Kräfte dort noch uneins zu sein.

Die Reaktionen in Sachsen-Anhalt auf das Urteil sind noch nicht sicher. Bisher gibt es Langzeitstudiengebühren.

In Schleswig-Holstein hängt wohl vieles von der anstehenden Landtagswahl ab. Bei einem SPD-Sieg bleibt die Hoffnung auf eine Einigung der SPD-Geführten Bundesländer, bei einem CDU-Sieg wird es wohl auch hier zu allgemeinen Studiengebühren kommen.

In Thüringen gibt es bereits Langzeitstudiengebühren. Weiteres wird sich nach der Urteilsverkündung zeigen.

Von Ernest Hammerschmidt, Geschäftsführer im ABS


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