Hochschulrahmengesetz unter Beschuss

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) und die dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht abhängige Klage werden immer wieder benannt. Die ist kaum verwunderlich, dreht sich doch die Debatte um Studiengebühren derzeit sehr oft um das HRG. Seit 2002 verbietet das HRG den Ländern zumindest die Einführung allgemeiner Studiengebühren ab dem ersten Semester. Langzeitstudierende oder Studienkonten sind zwar nach wie vor als Ausnahme in "besonderen Fällen" möglich, Modelle wie nachlaufende Studiengebühren sind jedoch ausgeschlossen. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Hamburg und das Saarland klagen derzeit gegen dieses Gebührenverbot - und haben für den Fall, dass die Bundesrichter das Gebührenverbot aus dem HRG streichen lassen, schon konkrete Gebührenpläne in der Schublade.

Die klagenden Bundesländer führen als Grund ihres Ganges nach Karlsruhe an, dass der Bund seine Gesetzgebungskompetenz überschritten und die Länderkompetenz eingegriffen haben. Richtig ist dabei, dass Bildung in Deutschland Ländersache ist. Da jedoch niemand ernsthaft will, dass in der Bundesrepublik völlig unterschiedliche Hochschulsysteme existieren, sieht das Grundgesetz für den Bildungsbereich eine Rahmengesetzgebung des Bundes vor, um "gleichwertige Lebensbedingungen" zu wahren. Das heißt, die Eckpunkte des Hochschulsystems regelt der Bund eben durch das Hochschulrahmengesetz. Die Klagenden meinen, dass ein Studiengebührenverbot nicht in diese Regelungskompetenz falle. Für das ABS dagegen ist ein bundesweites Verbot unumgänglich, um gleichwertige Verhältnisse in den Ländern zu schaffen und um sicherzustellen, dass die Gebührenfrage nicht von der Gnade einzelner Landesregierungen abhängt.

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) wurde als Dachverband der Studierendenschaften vom Bundesverfassungsgericht gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. In dieser setzt er sich dafür ein, dass ein bundesweites Verbot von Studiengebühren notwendig ist und spricht sich gegen die Klage aus.

Colin Tück ist Mitglied im Vorstand des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs) und studiert in Aachen.

 


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Das wirkliche Leben war Chaos, aber es lag eine schreckliche Logik in der Phantasie

(Oscar Wilde)