HRG bald abgeschafft!

Sachstand

Aus fürs Hochschulrahmengesetz: Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat auf dem Hochschulpolitischen Kongress in Hannover angekündigt, das Hochschulrahmengesetz früher als geplant abzuschaffen. Bislang war als Termin der 30. Juni 2008 geplant. (siehe auch http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/6183

Analyse

Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat auf einem hochschulpolitischen Kongress in Hannover angekündigt, das Hochschulrahmengesetz (HRG) früher als bisher geplant abzuschaffen. Bislang war als Termin der 30. Juni 2008 vorgesehen. Mit der Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes würden wichtige Regelungen über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens ohne Not außer Kraft gesetzt. Dazu gehören Regelungen zu den Aufgaben von Hochschulen und Forschung, zu den Zielen des Studiums, zur Festlegung von Hochschulgraden und Hochschulangehörigkeit, zur Rechtsstellung der Hochschulen und zur Mitbestimmung. Ebenso würde mit der Aufhebung des HRG die Bestimmung zentraler Begrifflichkeiten wie die des „Hochschullehrers“ oder der „Juniorprofessur“ oder Normen, die die grundlegenden Einstellungsvoraussetzungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals regeln, entfallen. Zu befürchten sind also nicht nur „Lohnkonkurrenz“ unter wissenschaftlichem und technischem Personal. Ebenso ist zu erwarten, dass die Länder den Wegfall der bundeseinheitlichen Regelungen für einen Angriff auf die studentische und sonstige Mitbestimmung in den Hochschulen verwenden werden – hiernach haben sie die Möglichkeit hierzu. Das Land Thüringen ging hier exemplarisch mit seiner Landesgesetzgebung bereits in großen Schritten „voran“ und schaffte mit dem neuen Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) das Konzil als demokratisch gewähltes höchstes Gremium der Hochschulen schlichtweg ab, während es zeitgleich die Befugnisse des akademischen Senats auf ein Minimum beschränkte. In diesem Kontext („Bildungsföderalismus“) nicht minder beachtenswert: Bei der Novelle des ThürHG strich das Land kurzerhand die Formulierung des bisherigen § 4 Abs. 2 Satz 1, die da lautete: „Die Hochschulen lassen sich in ihrer Tätigkeit von der Verantwortung für soziale Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung und Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen leiten“. Ein deutliches Zeichen dafür, wohin der Wind der „Freiheit“ im Bildungssystem demnächst bundesweit weht? So oder so jedoch: Mit Abschaffung des HRG könnte von Vergleichbarkeit der Bildung sowie Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in der Republik schließlich gar keine Rede mehr sein.

-> mehr: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/618354/
-> mehr: http://www.gew-thueringen.de/Binaries/Binary4843/GEW-Stellungnahme_zu_Th%FCrHG-Novelle_Nov_2006.pdf
-> mehr: http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7735960249_1604626.pdf


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Man darf auch die deeskalierende Wirkung von Wasserwerfern nicht vergessen!

(Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft)