Die Antwort der CDU/CSU

Thema 1: Studiengebühren

Für CDU und CSU ist die Teilhabe aller an Bildung und Ausbildung die zwingende Voraussetzung dafür, dass keine Begabung ungenutzt bleibt. Die Förderung von Kultur, Bildung und Wissenschaft sind in einem Land ohne nennenswerte Bodenschätze zentrale Voraussetzungen, um auch und gerade im globalen Wettbewerb weiterhin erfolgreich zu bleiben. Bildung ist der Rohstoff zur Entwicklung neuer Ideen und Produkte. Die Union widmet dem Wert kreativer Leistungen daher besondere Aufmerksamkeit.

Bedenklich ist, dass in einzelnen Fächergruppen über 50 % der Studienanfänger das Studium ohne Examen abbrechen oder in ein Fach einer anderen Fächergruppe wechseln. Es bestehen folglich große Unsicherheiten bei der Identifikation mit Studienfach und Hochschule. Und es zeigt vor allem auch, dass die Studienbedingungen bzw. die Qualität der Lehre verbessert werden müssen, damit der Erfolg des Studiums und die Zahl der Absolventen erhöht werden.

Deutschland braucht dringend eine bessere Finanzausstattung der Hochschulen, um im internationalen Wettbewerb der Lehr- und Forschungseinrichtungen zu vergleichbaren Bedingungen arbeiten zu können. Die Länder wenden derzeit im Jahr rund 19 Mrd. Euro für ihre Hochschulen auf. Trotz dieser enormen Anstrengungen reichen die staatlichen Mittel für die Hochschulfinanzierung allein nicht aus. Nach Expertenmeinung fehlen den deutschen Hochschulen 3 bis 4 Mrd. Euro jährlich, davon 1 Mrd. Euro in der Lehre. Die Hochschulbaufördermittel des Bundes sind seit 2002 von 1,1 Mrd. Euro auf 925 Millionen Euro 2005 gesunken.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Januar 2005 entschieden, dass die Einführung eines Studienbeitrags künftig möglich ist. Der Weg ist damit frei für ein sozial gerechtes System der Studienfinanzierung, das niemanden allein aus finanziellen Gründen vom Studium abhält und unzumutbar belastet. Gleichzeitig ist ein zentrales Hindernis für eine gute Ausbildung an deutschen Hochschulen beseitigt.

Die teilweise langjährigen Erfahrungen in anderen Ländern stellen zweifelsfrei unter Beweis, dass Studienbeiträge kein Hindernis für eine höhere Bildungsbeteiligung aller sozialen Schichten bis hin zum universitären Abschluss sind (z.B. Australien und Kanada). Auch die Vermutung, dass Beiträge die Qualität der Bildung mindern, ist nicht belegbar. Studienbeiträge sind vielmehr geeignet, einen Qualitätswettbewerb in Gang zu setzen. Sie führen - das zeigen Beispiele in anderen Ländern - zu Verbesserungen in der Lehre, kürzeren Studienzeiten und höherem Studienerfolg.

Trotz Gebührenfreiheit sind in deutschen Hochschulen immer noch Kinder aus einkommensstärkeren Familien überrepräsentiert. So weist der Sozialwissenschaftler Rainer Geißler darauf hin, dass "die Öffnung der Universitäten für die alte Mittelschicht am meisten gebracht hat" (Der Spiegel v. 30. Juni 2005).

Die Erhebung von Studienbeiträgen in einer Größenordnung von 500 Euro würde den Hochschulen in Deutschland real 1,4 bis 1,6 Mrd. Euro Einnahmen bringen. Die unionsgeführten Länder sind sich einig, dass Studienbeiträge in vollem Umfang an den jeweiligen Hochschulen verbleiben müssen und dort zur dringend notwendigen Verbesserung der Studienbedingungen beitragen. Studienbeiträge übernehmen auf diese Weise die Funktion eines Wettbewerbinstrumentes, das zwischen Hochschule und Student ein Angebot- und Nachfrage-Verhältnis entstehen lässt. Insofern nützen sie allen Studierenden.

Für die CDU ist selbstverständlich, dass Studienbeiträge sozial verträglich ausgestaltet sein müssen. Niemand, der zu einem Studium befähigt ist, darf sich allein aus finanziellen Gründen daran gehindert sehen. Die Einführung von Studienbeiträgen muss begleitet werden von einer umfassenden Diskussion über die Bildungsfinanzierung insgesamt.

Die finanziellen Möglichkeiten der Eltern dürfen nicht entscheidend für die Aufnahme eines Hochschulstudiums sein. Die CDU befürwortet eine Kombination von BAföG, Bildungssparen, Bildungsdarlehen und Entgelten bei einkommensabhängiger Darlehensrückzahlung sowie Härtefallregelungen. Dabei soll geprüft werden, wie das bisherige Vermögensbeteiligungsgesetz mit den beiden Säulen Bausparen und Produktivsparen um eine dritte Säule, das Bildungssparen, ergänzt werden kann. Ein leistungsabhängiges Stipendiensystem mit Unterstützung aus privaten Mitteln muss diese Maßnahmen wirkungsvoll ergänzen. Entsprechend können auch vermehrt Tutoren- und Mentorenstellen an den Hochschulen eingerichtet werden. Dies ist nicht nur finanziell attraktiv, sondern fördert Studierende zudem inhaltlich. Im System der sozial- und leistungsorientierten Studienbeihilfen muss der Leistungsgedanke stärker berücksichtigt werden. Um die erheblichen Herausforderungen der Hochschulfinanzierung schultern zu können, müssen daneben bessere steuerpolitische Rahmenbedingungen zur Errichtung von Stiftungen geschaffen werden.

Es gibt keinen Zusammenhang zwischen allgemeinen Studiengebühren und Langzeitstudiengebühren. Mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren werden letztere abgeschafft.

Thema 2: Bologna-Prozess

CDU und CSU sprechen sich für eine Stärkung des Bildungsstandortes Deutschland aus. Wir befürworten Weichenstellungen in Europa zur Entwicklung von mehr Mobilität, Beschäftigung und Transparenz. Dabei sind Bildung und Ausbildung besonders wichtig. Auf EU-Ebene wurden mit Bologna (Hochschulen) und Kopenhagen (Berufliche Bildung) auf diesen Feldern Prozesse in Gang gesetzt.

Mit einer erfolgreichen Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses kann Europa seine Konkurrenzfähigkeit im globalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe stärken. Gemeinsam mit der Schaffung des europäischen Forschungsraums auf EU-Ebene kann so ein einheitlicher Wissenschaftsraum entstehen, der sich auch in Zukunft gegenüber Universitäten und Forschungseinrichtungen in den Vereinigten Staaten oder den sich neu entwickelnden Forschungs- und Wissenschaftszentren in Südostasien behaupten und eine neue Anziehungskraft für Studierende und Wissenschaftler entfalten kann.

Die bereits unter der unionsgeführten Bundesregierung im Jahr 1998 zur Probe in das Hochschulrahmengesetz eingefügten Bachelor-/Masterstudiengänge sowie deren Überführung in das Regelangebot der Hochschulen im Jahr 2002 legten die Grundlagen für eine erfolgreiche Entwicklung der neuen Studienstruktur, so dass bereits im Sommersemester 2005 an deutschen Hochschulen 2.925 Bachelor-/Masterstudiengänge angeboten werden.

Die Hauptlast der Umsetzung der Bologna-Ziele tragen die Länder. Diese kommen ihren Aufgaben nach, indem sie die Bachelor-/Masterstudiengänge in den Landeshochschulgesetzen verankern. In mehreren KMK-Beschlüssen haben die Länder zur Ausformung der neuen gestuften Studienstruktur Stellung genommen und Voraussetzungen für deren erfolgreiche Umsetzung geschaffen.

Der Bologna-Prozess ist kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, sondern eine Absichtserklärung. Bei der Umsetzung gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Unterzeichnerstaaten. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen richtig gesetzt werden, damit sich der Bologna-Prozess positiv auswirken kann und die Idee eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums nicht verwässert wird.

Die Studienreform darf weder ein Sparmodell sein noch zu einer mutwilligen Zerstörung humboldtscher Universitätsideale führen. Bei der Umstellung muss auf die Qualität der neuen Bachelor- und Master-Studiengänge geachtet werden.

Besonders hervorzuheben ist dabei die Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems in Form der Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland. Mit der Einrichtung des Akkreditierungsrates sowie dessen Überführung in eine Stiftung des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2005 haben die Länder einen wichtigen Eckstein zur Etablierung eines anerkannten Akkreditierungssystems gesetzt, der zusammen mit den Akkreditierungsagenturen dazu beitragen kann, die neue Studienstruktur in Deutschland zu verankern und in der Öffentlichkeit die Akzeptanz der neuen Abschlüsse zu verbessern.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat aus Anlass der 3. Bologna-Nachfolgekonferenz in Bergen im Mai 2005 die Bundesregierung u.a. aufgefordert,

  • insbesondere die internationale Vernetzung der Qualitätssicherungssysteme der Bologna-Staaten weiter voranzutreiben und verstärkt das Augenmerk auf einen Erfahrungsaustausch mit außereuropäischen Akkreditierungsagenturen und ¬einrichtungen zu lenken, damit die weltweite Akzeptanz eines gesamteuropäischen Hochschulraums erhöht wird;
  • darauf hinzuwirken, dass alle Bologna-Staaten den Prozess mit ähnlicher Entschiedenheit und Ernsthaftigkeit vorantreiben wie Deutschland;
  • daneben die Mobilitäts- und Berufschancen der Studierenden zu verbessern, indem die noch bestehenden Hemmnisse bei der Finanzierung von Auslandsaufenthalten beseitigt und das Ratifizierungsverfahren der Lissabon-Konvention zügig eingeleitet wird;
  • die Wirtschaft, insbesondere den kleineren und mittleren Unternehmen, über den Bologna-Prozess und die neuen Studiengänge und Abschlüsse verstärkt aufzuklären.

Wie kaum ein anderes Schlagwort hat der "Bologna-Prozess" die Debatte um die Reform der deutschen Hochschulen mitbestimmt. Dabei ist insbesondere auf eine Erweiterung der Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume in einem gesamteuropäischen Hochschulraum für die Hochschulen und die Studierenden hinzuwirken. Hierzu zählen der Abbau der bestehenden Mobilitätshemmnisse für Studierende und eine verstärkte Kooperation mit außereuropäischen Akkreditierungseinrichtungen.

Der Aufklärungsbedarf über den Bologna-Prozess ist und bleibt groß. Bei der Umsetzung der Bologna-Ziele in Deutschland ist dafür Sorge zu tragen, dass weitere Bologna-Förderprojekte wieder in Abstimmung des Bundes mit den Ländern realisiert werden.

Thema 3: Bildungsfinanzierung

Geldnot darf keine Barriere für Bildungschancen sein. Die Leistungen des BAföG dienen der Herstellung von Chancengerechtigkeit. Breite Schultern müssen deshalb mehr tragen als schmale. Die rot-grüne Bundesregierung bleibt in der BAföG-Förderung derzeit ganz erheblich hinter den Forderungen des BAföG-Beirats zurück. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb Vorschläge gemacht, um die Ausbildungsförderung wieder auf gesunde Füße zu stellen und sie in ein Studienfinanzierungssystem einzubinden, das den individuellen Bedarf junger Menschen wirklich abdeckt.

Schule, berufliche Bildung, Hochschule und Weiterbildung sollen zum lebenslangen Weiterlernen motivieren sowie die dazu notwendigen Kenntnisse vermitteln und Kompetenzen entwickeln. Angesichts der raschen Veralterung des Wissens ist zur Sicherung längerfristiger Berufsperspektiven lebenslanges Lernen notwendig. Neben den individuellen Vorteilen beruflicher Weiterbildung ergeben sich auch gesamtwirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Vorteile. Deshalb müssen zeitgemäße Instrumente der Finanzierung und Förderung zur Verfügung stehen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den Antrag "Rahmenbedingungen für Lebenslanges Lernen verbessern - Wachstumspotenzial der Weiterbildung nutzen" vorgelegt und darin die Bundesregierung aufgefordert, ein Konzept für die Fortentwicklung des in den neunziger Jahren von der unionsgeführten Bundesregierung eingeführten Meister-BAföG ("Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz") zu einem Weiterbildungs-BAföG mit dem Ziel zu erarbeiten, dass ein größerer Kreis von Weiterbildungsteilnehmern in den Genuss der Leistungen kommt.

Weiterhin unterstützt der Antrag den Vorschlag der Expertenkommission "Finanzierung Lebenslangen Lernens" für das so genannte "Bildungssparen" und fordert einen Gesetzentwurf, der die Grundlage für die Förderung des Bildungssparens nach dem Vorbild des Fünften Vermögensbildungsgesetzes schafft. Die gezielte individuelle Vorsorge für Weiterbildungszwecke soll mit einer staatlichen Prämie unterstützt werden, d.h. die vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen sollen auch für das Bildungssparen verwendet werden können; der Höchstbetrag der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen bliebe von einer solchen Regelung unberührt.

Weitere Einzelheiten sind in der Antwort zu Frage 1 dargelegt.

Thema 4: Demokratisierung von Hochschulen und Schulen

Die internationalen PISA-Studien aus den Jahren 2000 und 2003 haben gezeigt, dass bei der Bildungspolitik ein deutliches Qualitätsgefälle zwischen den Bundesländern besteht. Dabei liegen die lange von der Union regierten Länder im Leistungsvergleich der Schulen in Deutschland an der Spitze - teilweise sogar in der internationalen Spitzengruppe. Zugleich belegt der Entwicklungssprung in Sachsen-Anhalt eindrucksvoll, dass schwierige sozioökonomische Rahmenbedingungen keine unmittelbare Rückwirkung auf gute schulische Ergebnisse haben.

Die Union hat im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) dafür gesorgt, dass durch Bildungsstandards bereits in der Folge von PISA 2000 nachhaltige Maßnahmen für eine verbesserte Qualitätssicherung im Bildungswesen eingeleitet wurden. Mit der Einführung verbindlicher Bildungsstandards sollen die Schulen zugleich auch größere Freiräume erhalten. Dazu gehören unter anderem mehr eigenständige Verantwortung für die Verwendung von zugewiesenen Finanzmitteln und mehr Verantwortung der Schulleitung für Personalauswahl und Personalentwicklung. Eigenverantwortung führt zu einem fruchtbaren Wettbewerb guter Ideen und zur Entwicklung besonderer pädagogischer Akzente; beides ist Schlüssel für mehr Leistung und Qualifikation. Die an den Schulen einzuführende Standards und Qualitätsnormen bedürfen der stetigen Evaluation.

Wir brauchen neue Modelle der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule. Dazu gehört, dass Eltern Mitverantwortung für Schulprogramme übernehmen, ihre besonderen Fähigkeiten in das Schulleben einbringen und so zur Öffnung der Schule nach außen zur qualitativen Entwicklung nach innen beitragen.

Die deutsche Hochschule muss unternehmerisch geführt werden. Dafür brauchen die Hochschulen mehr Freiheit, Autonomie und mehr Qualitätswettbewerb. Innovation braucht flexible Organisationsformen und darf nicht an Bürokratie scheitern. Innerhalb und außerhalb der Hochschulen braucht Deutschland mehr Experimentierfreude bei der organisatorischen Ausgestaltung wissenschaftlicher Institutionen.

Unternehmerisch geführte Hochschulen stehen untereinander in Konkurrenz um die besten Studenten und die besten Lehrkräfte. Studierende müssen die Chance haben, sich an einer Hochschule ihrer Wahl zu bewerben; Hochschulen müssen Verfahren entwickeln zur gezielten Auswahl von ihnen geeignet erscheinenden Studenten. In dieser Hinsicht sind erste richtige Schritte eingeleitet worden; sie müssen konsequent fortgesetzt werden. Dazu gehört die Abschaffung der ZVS.


Dies ist die bundesweite Seite der Internetplattform von Uebergebuehr. Uebergebuehr beleuchtet Bildungspolitik kritisch und arbeitet außerparlamentarisch auf ein freies, demokratisches und emanzipatorisches Bildungswesen hin.

Spargel und Menschen haben ein gemeinsames Schicksal: Sobald einer den Kopf hochreckt, wird er abgestochen.

(Eugen Gerstenmaier)