
Wir bleiben dabei: Studiengebühren für das Erststudium sind sozial ungerecht und bildungspolitisch kontraproduktiv:
Grundsätzlich haben wir nichts gegen Bildungskredite einzuwenden. Eine Finanzierung von Studiengebühren aus Krediten, die – wie von der BDA und anderen vorgeschlagen - über eine Streichung des Kindergeldes und des BAföGs finanziert werden, lehnen wir aber entschieden ab. Eine Hochschulfinanzierung bzw. Sanierung der Länderhaushalte auf Kosten von Familien und bedürftigen Studierenden wird es mit uns nicht geben.
Studiengebühren für „Langzeitstudenten“
Studiengebühren für Langzeitstudierende werden bereits in einigen Bundesländern erhoben. In Baden-Württemberg z.B. werden ab einer Überziehung der Regelstudienzeit von vier Semestern ca. 500 Euro pro jedem weiteren Semester gefordert. Studiengebühren für Langzeitstudierende sind nach dem Hochschulrahmengesetz zulässig. Ihre primäre Funktion ist es, Studierende zu einem zügigen Studium anzuhalten.
Studienkontenmodelle
Studienkontenmodelle erfüllen im Unterschied zu allen übrigen Modellen eine mehrfache bildungspolitische Steuerungsfunktion. Sie schaffen Anreize für Studierende, ihr Studium zügig zu Ende zu führen, und für Universitäten, ein zügiges Studium zu ermöglichen.
Nach dem Studienkontenmodell, das von der SPD in Rheinland-Pfalz und NRW eingeführt wurde, erhalten alle Studierenden ein Studienkonto, das durch die Hochschulverwaltung geführt wird. Auf diesem Studienkonto verfügt jeder Studierende über ein bestimmtes Guthaben an Semesterwochenstunden. Das Guthaben überschreitet die Regelstudienzeit um eine bestimmte Dauer. Für jedes Semester wird ein pauschaler Betrag an Semesterwochenstunden abgebucht, die so genannte Regelabbuchung. Diese Regelabbuchung ist unabhängig von den tatsächlich besuchten Veranstaltungen.
Ist das Guthaben verbraucht und das Studium noch nicht abgeschlossen, müssen vom Studierenden Gebühren in Höhe von mehreren hundert Euro pro Semester aufgebracht werden. Um unbillige Härten zu vermeiden, können diese Gebühren gestundet werden.
Schließt ein Studierender jedoch sein Studium erfolgreich ab, bevor das Bildungsguthaben aufgebraucht ist, so kann er das verbleibende Guthaben auf seinem Studienkonto für Weiterbildungsmaßnahmen an Hochschulen verwenden. Die den Hochschulen entstehenden Kosten werden vom Staat erstattet.
Dieses Modell schafft für Studierende einen Anreiz, ihr Studium zügig abzuschließen, nicht alleine, weil eine Überschreitung der Regelstudienzeit zur Gebührenpflicht führt, sondern weil sich die Möglichkeit eröffnet, das ggf. noch bestehende Guthaben auf dem Studienkonto für postgraduierte Weiterbildungangebote einzusetzen. Für die Universitäten ist dies ein Anreiz, Bedingungen für ein zügiges Studium zu schaffen, denn jeder Studierende, der in der Regelstudienzeit sein Studium abschließt, ist ein potentieller Nachfrager nach universitären Weiterbildungsangeboten.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat seit 1998 entscheidend dazu beigetragen, dass die Attraktivität der Hochschulen für Studierende und Lehrende deutlich erhöht werden konnte und dass wir auf dem Weg zu einem europäischen Hochschulraum wichtige Schritte vorangekommen sind.
Der mittlerweile von 45 Staaten unterstützte Bologna-Prozess, der 1999 mit dem Ziel gestartet wurde, die Transparenz und Vergleichbarkeit der europäischen Hochschulsysteme zu verbessern und einen europäischen Hochschulraum zu schaffen, wurde durch Bundesministerin Edelgard Bulmahn in dieser Wahlperiode entschieden vorangetrieben. Die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums bis zum Jahr 2010 wird die europäische Hochschullandschaft transparenter, international wettbewerbsfähiger und attraktiver machen. Ziele sind vor allem die Umsetzung eines zwei- bzw. dreistufigen Graduierungssystems (Bachelor/Master-System), die wechselseitige Anerkennung der Studienleistungen und -abschlüsse, die Einrichtung eines unabhängigen Qualitätssicherungssystems und die Stärkung der Mobilität der Lernenden und Lehrenden innerhalb Europas.
Die Bologna-Folgekonferenz im Bergen im Mai 2005 hat gezeigt, dass Deutschland hier ein Motor der Entwicklung ist. Wir haben frühzeitig mit den Novellen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) die Voraussetzungen für die Einführung des Bachelor-Master-Systems an deutschen Hochschulen geschaffen. Die derzeit 2.934 angebotenen Bachelor- und Masterstudiengänge (Sommersemester 2005) machen gegenwärtig etwa 27 Prozent des gesamten Studienangebots in Deutschland aus, etwa ein Drittel von ihnen sind bereits akkreditiert. Deutschland hat in Bergen als einer der ersten Mitgliedstaaten einen nationalen Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse vorgelegt. Mit der BAföG-Reform 2001 haben wir es den Studierenden ermöglicht, ab dem dritten Semester ihre Förderung auch für ein Studium im Ausland nutzen zu können. Jeder vierte im Ausland Studierende aus Deutschland ist BAföG-Empfänger. Dies wird Vorbildcharakter für viele Bologna-Staaten haben. doch auch hier versucht die Union mit der Klage von Hessen und Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Bundeszuschüsse für das Bologna-Zentrum bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), auf deren Serviceangebot die Hochschulen bei der Implementierung des Prozesses dringend angewiesen sind, zu blockieren; bisher ist sie damit gescheitert.
Die Union hat die Bologna-Entwicklung verschlafen und erkennt sie in ihrer Tragweite bis heute nicht. Sie setzt auf Sonderwege der Länder, auf hochschulpolitische Kleinstaaterei und wird den neuen Anforderungen daher in keiner Weise gerecht.
Einer der wichtigsten Erfolge unserer Bildungspolitik ist die Reform und der Ausbau des BAföG, nachdem es unter Kohl und Rüttgers vernachlässigt und finanziell ausgeblutet worden war. Während 1972 noch 44,6 Prozent aller Studierenden BAföG erhielten, waren es 1998 nur noch 12,6 Prozent. Deutschland lag mit einer Quote von rund 28 Prozent Studienanfängern eines Jahrganges weit unter OECD-Durchschnitt. Schwarz-Gelb hatte das BAföG vor die Wand gefahren. Auch heute wollen Union und FDP das BAföG ganz abschaffen oder zur Finanzierung von Studiengebühren verwenden – so oder so, bei den Studierenden käme die Förderung dann nicht mehr an.
Wir haben nach 1998 das Ruder beim BAföG herumgerissen und es insbesondere mit der großen BAföG-Novelle von 2001 wieder zu einem attraktiven Mittel der Studienfinanzierung und damit zu mehr Chancengleichheit gemacht.
Insgesamt ist festzuhalten: Die SPD-geführte Bundesregierung hat die Mittel für die deutschen Hochschulen deutlich erhöht. Damit hat der Bund in den letzten sieben Jahren einen zunehmenden Beitrag geleistet, um gemeinsam mit den Ländern den Hochschulen die Modernisierung ihrer Einrichtungen und Lehrangebote zu ermöglichen.
Allein für die Gemeinschaftsaufgabe des Hochschulbaus haben wir 1999-2004 mit etwa 6,3 Mrd. € im Vergleich zu ca. 5,4 Mrd. € des vorhergehenden Fünfjahreszeitraum knapp +15,7 Prozent mehr Mittel bereitgestellt. Dies ist unter den Bedingungen der notwendigen Haushaltskonsolidierung ein bemerkenswerte Leistung. Noch bemerkenswerter ist der Anstieg, wenn alle Bundesmittel aufaddiert werden, die direkt oder indirekt den Hochschulen zufließen. Hochschulbau- und BAföG-Mittel sind darin ebenso enthalten, wie Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder Zuwendungen des Bundes für die Einrichtung von Juniorprofessuren und vieles mehr. Insgesamt werden 2005 mit 3.404 Mio. € den Hochschulen im Vergleich zu 2.380 Mio. € in 1998 rund +43 Prozent mehr Mittel zur Verfügung stehen. Der Bund hat also seinen Beitrag zur Sicherung der Hochschulfinanzierung durchaus geleistet.
Dabei haben wir unsere Politik der Priorität für Bildung und Forschung nicht voll ausschöpfen können, weil die unionsgeführten Länder wichtige Initiativen der Bundesregierung wie z.B. die Streichung der Eigenheimzulage zu Gunsten von Bildung und Forschung blockiert haben. Wegen der Blockadepolitik der Union haben wir auch bei der mit 1,9 Mrd. Euro dotierten Exzellenzinitiative rund zwei wertvolle Jahre für die Weiterentwicklung unserer Hochschulen verloren.
Mit der 6. Novelle zum Hochschulrahmengesetz hatten wir in §41 die Länder verpflichtet, an allen Hochschulen in Deutschland verfasste Studierendenschaften zu bilden. Die alte Regelung, wonach den Ländern die Bildung verfasster Studierendenschaften freigestellt war, trug dem Interesse an einer funktionierenden studentischen Selbstverwaltung nicht in ausreichendem Maße Rechnung.
Mit der Novelle wurde ein allgemeinpolitisches Mandat nicht eingeführt.
Auf den Antrag der unionsgeführten Bundesländer wurde die Neuregelung des § 41 HRG vom Bundesverfassungsgericht Anfang 2005 für nichtig erklärt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit dazu beigetragen, dass entscheidende Schritte zur Modernisierung des deutschen Hochschulsystems umgesetzt werden konnten. In mehreren Novellen des Hochschulrahmengesetzes und mit der Dienstrechtsreform haben wir den Grundstein für mehr Leistungsorientierung und mehr Autonomie in den Hochschulen und bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs legen können.
Mit der Neugestaltung der Professorenbesoldung wurde erstmals ein flexibleres und leistungsorientierteres Besoldungssystem eingeführt, das eine Grundvergütung mit variablen Gehaltsbestandteilen kombiniert. Wir haben damit die Voraussetzung geschaffen, dass Professorinnen und Professoren auch nach Leistung bezahlt werden können. Auch hier blockieren vor allem die unionsgeführten Länder die weitere Umsetzung.
Und noch ein Stück mehr Autonomie für die Hochschulen: Im Juli 2004 haben wir eine Neuregelung des Hochschulzugangs in bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächern durchsetzen können. Künftig ist im Hochschulrahmengesetz geregelt, dass die Hochschulen 60 Prozent ihrer Studierenden nach einem Auswahlverfahren selbst aussuchen können. 20 Prozent der Studienplätze werden künftig an die Abiturbesten, 20 Prozent nach Wartezeit vergeben. Im Auswahlverfahren der Hochschulen werden die Studienplätze insbesondere unter Berücksichtigung von Kriterien wie u.a. Abiturdurchschnittsnote, fachspezifische Eignung oder vorherige Berufsausbildung oder -tätigkeit, Ergebnisse eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests oder Auswahlgesprächs vergeben. Das Landesrecht kann ergänzend weitere Kriterien – wie z. B. außerschulische Aktivitäten – vorsehen und den Hochschulen nähere Vorgaben für das Auswahlverfahren machen, z. B. die obligatorische Anwendung von weiteren Kriterien neben der Abiturdurchschnittsnote vorsehen.
Den Hochschulen werden damit die lange eingeforderten größeren Spielräume bei der Auswahl ihrer Studierenden eröffnet. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) soll dennoch eine wichtige Rolle behalten: bei der Vergabe von Studienplätzen nach Abiturnoten und Wartezeit sowie als Servicestelle zur Unterstützung von Studierenden und Hochschulen im Auswahlverfahren. Die Neuregelung soll nach unserer Vorstellung erstmals zum Wintersemester 2005/2006 greifen.
Unseren Weg für mehr Autonomie der Hochschulen werden wir fortsetzen.
Dies ist die bundesweite Seite der Internetplattform von Uebergebuehr. Uebergebuehr beleuchtet Bildungspolitik kritisch und arbeitet außerparlamentarisch auf ein freies, demokratisches und emanzipatorisches Bildungswesen hin.

(Winfried Hönes)