Vielleicht hast du vor, nach deinem zweiten Staatsexamen in den öffentlichen Dienst zu gehen. Dann frag doch einfach mal den Verfassungsschutz, ob du einen Blick in deine Akte werfen könntest. "Ich habe doch gar keine Akte - das ist doch lächerlich", wirst du vielleicht sagen. "Warum sollte ich? Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen." Dann lass mich dir eine kurze Geschichte erzählen:
Michael Csaszkóczy aus Heidelberg wollte gerne Lehrer werden. Nach seinem ersten Staatsexamen begann er im Winter 2001 sein Referendariat an einer Realschule in Heidelberg. Die Schüler und Schülerinnen mochten seinen Unterricht, seine Mentorin schätze seine Arbeit und demnach fiel im Sommer 2002 das zweites Staatsexamen auch mit der Note 1,8 aus. Bald stand sein Name auf der allgemeinen Bewerbungsliste für das Realschullehramt im Schulamtsbezirk Heidelberg. Schön wäre jetzt natürlich, wenn die Geschichte enden würde mit den Worten "... er bekam die Stelle und unterrichtete glücklich bis ins hohe Rentenalter (wobei das mit dem ‚hohen Rentenalter' und dem ‚glücklich' Stoff für eine andere Geschichte ist)."
Aber leider stammen manche Geschichten nicht aus der Feder eines naiven Träumers, sondern aus der des Verfassungsschutzes - und das ist auch der Grund, warum Michael ein Schreiben des Oberschulamtes erhielt, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass auf Grund verwertbarer Erkenntnisse des Innenministeriums aus den letzten 10 Jahren an seiner Loyalität gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gezweifelt wird. Vorgeworfen wird ihm vor allem die Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, von deren Inhalten er sich entgegen der Aufforderung nicht grundsätzlich distanzieren wollte. Im Sommer 2004 verkündete Kultusministerin Schavan in einer Pressemitteilung endgültig Michaels Berufsverbot für das Land Baden-Württemberg.
Doch damit nicht genug. Im Sommer diesen Jahres wurde ihm auch noch der Job an einer hessischen Schule verwehrt, obwohl er schon eine schriftliche Einstellungszusage im Briefkasten hatte. Auch hier scheint das Innenministerium zu befürchten, dass es sich bei Michael C. aus Heidelberg um eine Gefahr für die innere Sicherheit handelt.
"Die werden schon ihre Gründe haben, wenn sie ihn nicht in den öffentlichen Schuldienst einstellen. Der hat doch garantiert was verbrochen", wirst du jetzt vielleicht anmerken.
Ich mache dir einen Vorschlag. Anstatt dir nun die Gründe einfach aufzuzählen, schauen wir doch erst einmal, wie es um deine Verfassungstreue steht.
1.) Ist es verfassungsfeindlich, Flüchtlingsunterkünfte vor Übergriffen durch Neonazis zu schützen? Ja/Nein
2.) Sollte es LehrerInnen erlaubt sein, sich in einer politischen Gruppierung gegen rechte Tendenzen in unserer Gesellschaft zu engagieren? Ja/Nein
3.) Ist es mit der Verfassung vereinbar, sich Neonazis entgegenzustellen und an einer Demonstration gegen den Aufmarsch von Rechtsextremisten teilzunehmen? Ja/Nein
4.) Verlässt ein Geschichtslehrer den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung, wenn er an einer Dokumentation über eine Widerstandsgruppe im Dritten Reich mitarbeitet? Ja/Nein
5.) Hältst du es für verfassungsbedenklich, wenn sich jemand für ein selbstverwaltetes, nichtkommerzielles, politisch-kulturelles Zentrum einsetzt? Ja/Nein
6.) Sollte es LehrerInnen gestattet sein, sich öffentlich gegen deutsche Kriegseinsätze auszusprechen? Ja/Nein
7.) Glaubst du, dass der Verfassungsschutz die Teilnahme an einer Demonstration gegen den Irakkrieg als verfassungsrechtlich bedenklich einstuft, wenn diese von einem breiten Bündnis getragen wird, das von der katholischen Kirchengemeinde über die SPD bis zu Gruppen der Friedensbewegung reicht? Ja/Nein
8.) Steht es im Widerspruch zu unserer Verfassung, sich für den Erhalt eines alternativen Wohnprojektes und für bezahlbaren Wohnraum einzusetzen? Ja/Nein
"Und was hat der Fragebogen mit Michaels Geschichte zu tun?" Das ist einfach erklärt. In der Akte des Verfassungsschutzes, auf die sich die Begründung des Berufsverbotes gegen Michael C. hauptsächlich stützt, sind folgende Vorwürfe festgehalten:
1.) Michael hat sich am 10.06.1992, anlässlich der Ausschreitungen gegen die Asylbewerberunterkunft in Mannheim-Schönau, an einer Solidaritätskundgebung für die Flüchtlinge beteiligt.
2.) Er ist Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD).
3.) Er hat gegen den Aufmarsch der rechtsextremistischen ‚Kameradschaft Karlsruhe' protestiert.
4.) Michael hat an einer Broschüre zu der Mannheimer Lechleiter-Widerstandsgruppe, die zur Zeit des Naziregimes existierte, mitgearbeitet. Diese Schrift wurde von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN/BdA) herausgegeben.
5.) Im Jahr 1999 tritt er als Vertreter des Autonomen Zentrums Heidelberg (AZ) gegenüber der Stadtverwaltung und der Lokalpresse auf. Das AZ hatte von 1992 bis 1999 gefördert von der Stadt Heidelberg erfolgreich unkommerzielle Jugend- und Kulturarbeit geleistet.
6.) Ihm wird vorgeworfen, am 05.06.1999 eine Demonstration gegen den Jugoslawienkrieg angemeldet zu haben.
7.) Michael war im Jahr 2003 an einer großen Bündnisdemonstration mit mehreren tausend TeilnehmerInnen beteilig, "zu der neben diversen demokratischen Organisationen das Heidelberger Forum gegen Militarismus und Krieg aufgerufen hatte" (Zitat Verfassungsschutz, nachzulesen auf der Seite www.gegen-berufsverbote.de)
8.) Er war Anmelder einer Demonstration gegen Mietwucher und Wohnraumzerstörung und für den Erhalt der Heidelberger Wagenburg am 06.02.1993
So, und jetzt frage ich dich: Sind diese Gründe gerechtfertigt? Darf ein Mensch im öffentlichen Dienst sich in seinem Privatleben nicht politisch gegen Rassismus, Faschismus und Sexismus engagieren? Ist eine Person, die sich gegen Krieg ausspricht, ein Staatsfeind?
Aktiv gegen Rassismus, Sexismus, Patriotismus und Gewalt vorzugehen gefährdet eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft nicht. Vielmehr ist es eine Notwendigkeit für eben diese Ideale mit seinem Namen einzutreten. Deshalb ist es wichtig sich nicht von dem verhängten Berufsver-bot abschrecken zu lassen und sich unsichtbar machen zu wollen, damit der Karriere nichts im Weg steht. Lass dir das Recht auf freie Meinung und politisches Engagement nicht nehmen, nur weil es nicht die Meinung und die Politik der Herrschenden ist.
Nicht die freiheitliche demokratische Grundordnung sehen die Innenministerien als gefährdet an, sondern ihre weder freiheitliche noch demokratische Politik.
Myriam Schotzki, Hannover
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(Bertold Brecht)