Studiengebühren

Bei der Erhebung von ‚Studiengebühren' ist Deutschland ein Flickenteppich nicht erst, seitdem das Bundesverfassungsgericht im Januar das allgemeine Verbot von Studiengebühren aufgehoben hat. Schon jetzt werden in einigen Ländern ‚Langzeitstudiengebühren' und/oder Gebühren von Menschen, die nicht in den jeweiligen Bundesland wohnen (‚Metropolregionsgebühr') in unterschiedlicher Höhe erhoben. Seit dem Urteil arbeiten einige Länder daran, Gesetze zur Erhebung von Gebühren auszuarbeiten und durch die Parlamente zu bringen - um ab dem Sommersemester 2006 Gebühren von Allen zu nehmen. Dabei ist die Entwicklung in den Ländern unterschiedlich; Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg streben möglichst schnelle Regelungen an - doch ist auch der studentische Widerstand in diesen Ländern besonders ausgeprägt. Die folgende Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit (eine solche findet ihr unter www.abs-bund.de/laender/, www.studis-online.de/StudInfo/Gebuehren/ u.a.); sie sucht die brisante Entwicklung der letzten Semesters und die studentische Reaktion auf die drohende Einführung auszugsweise zu erfassen.

Seit drei Semestern - Sommersemester 2004 - werden in Hamburg Studiengebühren erhoben. Gebühren von 500€ pro Semester zahlen sollen sog. "Langzeitstudierende". Mit diesem Begriff sind grundsätzlich alle gemeint, die mehr Hochschulsemester als Regelstudienzeit + 4. Semester "verbraucht" haben. Eine weitere Gebühr von 500€ pro Semester ist die Metropolregionsgebühr. Sie betrifft alle, die außerhalb der Metropolregion Hamburg wohnen. Diese Metropolregion ist eine vor Jahren eigentlich als Bezugsgröße für regionale Wirtschaftsförderung festgelegte Region, die weit über Hamburg hinaus nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein hinein reicht. Eine Besonderheit der Hamburger Studiengebühren ist, dass die Unis zwar durch ein Gesetz zur Erhebung der Gebühren verpflichtet sind, aber die Ausgestaltung der Gebührenpflicht per Satzung und die tatsächliche Erhebung der Gebühren den Unis direkt übertragen wurde. Ausgestaltung der Gebührenpflicht durch Satzung bedeutete für die Unis, dass sie im Rahmen der sehr allgemein gehaltenen gesetzlichen Regelungen konkrete eigene Bestimmungen für Härtefälle und Sonderfälle festlegen mussten, nach denen für Studierende die Gebührenpflicht verschoben oder ganz aufgehoben wird. Dies führte dazu, dass an jeder Hamburger Universität andere Regelungen zur Erhebung der Studiengebühren gelten. Vorrangig eröffnete es aber der studentischen Interessenvertretung große Möglichkeiten auf die Erhebung der Gebühren Einfluss zu nehmen. In den letzten drei Semestern waren durch sog. "Langzeitgebühren" z.B. an der Uni Hamburg etwa 1/4 aller Studierende - ca. 10.000 Menschen - betroffen. Neben der Frage, ob man bei 1/4 Betroffener statt von "Langzeit" nicht eher von "Normallang-Studierenden " sprechen müsste, zeigt diese Zahl, welche ungeheure konkrete Verantwortung die ASten in Hamburg hatten, wenn jedeR 4. Studierende von solch einschneidender Maßnahme betroffen ist. Im Ergebnis haben die Auseinandersetzung an der Hamburger Uni über die Regelungen für Härtefälle und Sonderfälle z.B. dazu geführt, dass im ersten Durchgang der Gebührenerhebung, in der im Sommersemester 2004 alle Studierende ab dem 16. Semester bis nach oben offen betroffen waren, über 50% aller Studierender für 2. Semester oder mehr zusätzlich von den Gebühren befreit worden sind. Typische Gründe für die Befreiung waren Arbeitsbelastung neben dem Studium, Kindererziehungszeiten oder auch besondere persönliche Gründe wie Krankheit. Die Planzahl der Uni Hamburg im Sommersemester 2004 war, etwa 400 bis 600 Studierende ein paar Semester länger ohne Gebühren studieren zu lassen. Tatsächlich für 2. Semester oder länger befreit wurden aber fast 3.500! Da die Uni Hamburg in diesem monströsen Verfahren als Verwaltungsinstanz komplett überfordert war von der Vielzahl der Anträge auf Befreiung, konnten aber auch Gruppenbefreiungsgründe durchgesetzt werden, die es der Uni einfach nur erleichterten, dass Verfahren zu bewältigen, den Studierenden aber bares Geld sparen. So wird in Hamburg etwa jedeR zusätzlich von den Langzeitgebühren befreit, der "scheinfrei" ist. Allein diese Regelung führt dazu, dass im Gebührendurchgang in diesem Semester über 70% aller Studierender noch weitere Semester von Studiengebühren befreit werden. Die Metropolregionsgebühr wird in Hamburg in Musterverfahren vom AStA der Uni Hamburg abgearbeitet. In erster Instanz wurde diese Gebühr bereits für Verfassungswidrig und damit Rechtswidrig erklärt, die Uni ist dagegen in Beschwerde gegangen. Seit diesem Semester wird in Hamburg von allen Studierenden eine sog. "Verwaltungsgebühr" von 50€ im Semester erhoben. Auch dagegen wird geklagt und es läuft eine politische Kampagne gegen diese Gebühr. In Hamburg hat sich bewiesen, dass je dichter die Erhebung der Gebühren an den Studis stattfindet, je dichter die ASten an den Entscheidungsträgern und der ausführenden Verwaltung dran ist, desto mehr Einfluss hat die Studentische Interessenvertretung auf die Frage, wer am Ende wann wie viel zahlt.
Heino Windt, Hamburg

In Niedersachsen ist die (wieder)Einführung von Studiengebühren schon seit einigen Jahren im Gespräch. Schon die alte SPD-Regierung - im Kürzen an den Hochschulen der CDU fast ebenbürtig - wollte Gebühren für alle einführen, die Langzeitstudiengebühren gehen noch auf ihre Pläne zurück. Die CDU begann ihre Legislaturperiode mit einem umfassenden Kürzungsprogramm, dem Hochschuloptimierungskonzept (HOK). Trotz der Kürzungen wurde die Einführung von Studiengebühren "zur Verbesserung der Lehre" gleich mit angekündigt. Allerdings war sie zu dem Zeitpunkt noch gar nicht möglich, denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Studiengebührenverbot stand noch aus. Nach dem Urteil wurden dann schnell erste Pläne verkündet, die aber keine Details zur Umsetzung enthielten sondern hauptsächlich eine Willenserklärung darstellten. In der vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters 04/05 wandte sich Lutz Stratmann, Minister für Wissenschaft und Kultur, dann in einem offenen Brief [1] an die Studierenden. Klarheit in die Diskussion um Studiengebühren wollte er bringen, lieferte aber nicht mehr Informationen zum Bezahlstudium als aus dem gemeinsamen Papier der CDU-geführten Bundesländer sowieso hervorging: Die Gebühren sollen maximal 500 Euro betragen, den Hochschulen zugute kommen und auch von diesen erhoben werden. Los geht's im Wintersemester 06/07, für alle. Die Studierenden sollen die Gebühren unabhängig von ihrer finanziellen Lage durch Kredite finanzieren können, was sie nach Ansicht des Ministers "sozialverträglich" macht, denn jeder kann den Kredit bekommen. Dabei wird in Kauf genommen, dass manche Studierende sich einen Schuldenberg von mindestens 5000 Euro zusätzlich aufladen müssten, eine Aussicht die auf viele sicherlich abschreckend wirkt. Auch der (noch inoffizielle) Entwurf zum neuen Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) gab nicht viel neue Informationen her: Die Gebühren sollen mindestens 300 € betragen, maximal 500 € (im Bereich der alten Langzeitgebühren steigen sie mit der Semesterzahl bis 800 € an), Ausnahmen gibt es nur wenige, hauptsächlich für Studierende, deren Gebühren sowieso das Land zahlen müsste. (Studierende mit Kind, ausländische Studierende aus staatlichen Austauschprogrammen, Studierende die Angehörige pflegen). Bafög-EmpfängerInnen - solange es das Bafög noch gibt - und ausländische Studierende ohne Stipendium müssen genauso zahlen wie alle anderen auch. Diese wenigen Ausnahmen machen die Studiengebühren angeblich "sozialverträglich", selbst vom Kreditmodell ist hier keine Rede mehr. Mitte Juli ab es dann Verhandlungen zwischen den Hochschulen und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) über einen sogenannten "Zukunftsvertrag", der den Hochschulen Sicherheit vor neuen Kürzungen geben soll. Die vielbeschworene Planungssicherheit, die der Vertrag geben soll, wird allerdings teuer erkauft. Ein Kürzungspaket für 2006 wird für die folgenden Jahre mit übernommen, Gehaltssteigerungen der MitarbeiterInnen bis 0,8% müssen die Hochschulen selbst tragen, von Inflationsausgleich wagt mensch ja schon nicht mal mehr zu träumen. Aber da sind ja noch die Studiengebühren, die alle finanziellen Probleme der Hochschulen lösen sollen. Mit dem Vertrag verpflichten sich die Hochschulen die Gebühren einzuführen, sobald die gesetzlich Grundlage, also das neue NHG, geschaffen ist, was wohl Anfang 2006 der Fall sein wird. Dem Start des Bezahlstudiums zum Wintersemester 06/07 würde also nichts mehr im Wege stehen. So sicher und einfach wie verkündet ist die Einführung aber gar nicht. Die Hochschulen hatten gedroht nicht mitzuspielen, falls sie neue Kürzungen ertragen müssten. Mit dem Vertrag verlieren sie dieses Druckmittel, Kürzungen gibt es trotzdem. Auch der Verbleib des Geldes an den Hochschulen ist keinesfalls sicher, denn dies wird nur zugesichert, solange es keine anderslautenden gesetzlichen Regelungen gibt. Eventuell nicht gezahlte Gebühren werden natürlich nicht vom Land an die Hochschulen gezahlt sondern bleiben einfach aus. Über die Ausnahmeregelungen wird also wiederum Geld von den Hochschulen an das Land umgelagert - unter dem Deckmantel der "sozialen Gerechtigkeit". Das Beispiel Niedersachsen zeigt, dass die Hochschulen keinesfalls über mehr Geld verfügen werden. Blieben die Gebühren vollständig an den Hochschulen so würden nicht einmal die Kürzungen durch das HOK ausgeglichen. Neue Kürzungen durch den Zukunftsvertrag werden noch dazu kommen. Wenn die nächste Kürzungsrunde ansteht, wird eben der Verbleib der Gebühren per Gesetz geändert und das Finanzloch der Hochschulen ist größer als ohne Gebühren. Das Versprechen von der "besseren Lehre" könnte sich - zumindest was das Betreuungsverhältnis angeht - zynischerweise durch die mangelnde Unterstützung von finanziell schwächer gestellten einlösen. Die werden oft nicht mehr studieren können, denn Stipendien gibt es nicht und Kredite nur von Privatbanken zu hohen Zinssätzen. Durch die sinkende Zahl der Studierenden bleibt für die Verbliebenen mehr Prof. pro Kopf. Größere Leere = bessere Lehre?
Johannes Gütschow, Braunschweig

[1]: Schreiben des Ministers

Das Land Bremen gehört in der bundesweiten Öffentlichkeit nicht zu den aggressiven Studiengebühren-Befürwortern. Wissenschaftssenator Willi Lemke (SPD), einigen sicher noch aus seiner Zeit als Manager bei Werder Bremen bekannt, hat sich über die letzten Jahre in eine politisch viel besser auszuhaltende Situation argumentiert. "Bremen darf keine Insellösung sein" predigen er und seine Kollegen. Übersetzt und auch auf Nachfrage bedeutet das ganz einfach, Bremen wird alle Gebühren einführen, die Niedersachsen und Hamburg einführen. Und diese beiden gehören bekanntlich zu den Gebühren-Vorreitern. Gemeinsam mit Bayern und Baden-Württemberg bilden sie die "Allianz für Studiengebühren". Im kleinsten Bundesland sind die Auswirkungen neoliberaler Gesellschaftsentwicklung und Steuerpolitik extremer als anderorts spürbar. Finanziell ist es hier schon lange zappenduster. Auf das in Hamburg bereits eingeführte Gebührenmodell einigte sich die Bremer große Koalition wenige Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, obwohl die CDU gleichzeitig mitteilte "Langzeitstudiengebühren sind ein Relikt aus vergangenen Zeiten, seitdem allgemeine Gebühren möglich sind". Der im April vorgelegte Gesetzentwurf sieht entsprechend der Hamburger Metropolregion ein Landeskindermodell vor. Studierende mit Wohnsitz in Bremen sollen demnach ab dem Wintersemester 06/07 Langzeitgebühren, Studierende mit Wohnsitz hinter den Bremer Landesgrenzen allgemeine Gebühren zahlen. Ziel dieser Regelung ist ausschließlich die Neubürgergewinnung. Neben dem Standort-Gebrabbel ist das die zweite wichtige Aufgabe der Bremer Universität, die im Bremer Hochschulentwicklungsplan festgeschrieben ist. Jeder "Neubürger" bringt Bremen 3000 € aus dem Länderfinanzausgleich. Die Bremer SPD feiert sich selbst und dieses Modell als den Garant des gebührenfreien Erststudiums, die Bremer CDU feiert sich selbst und dieses Modell als den Einstieg in Studiengebühren. Tritt das Gesetz in Kraft, gilt es nur bis 2010, die Bremer CDU will es bereits in zwei Jahren (2007) wieder überprüfen. Dann sind in Bremen Landtagswahlen. Übersehen haben die klugen Köpfe im Rathaus nur, dass genau dieses Prinzip der gezielten Benachteiligung auf Grund des Wohnortes in Hamburg vom Verwaltungsgericht bereits wieder kassiert wurde. Dort ist das Gesetz als höchstwahrscheinlich verfassungswidrig eingestuft worden. Das ist auch der Grund, weshalb der Gesetzentwurf über Monate nicht der Bremer Bürgerschaft zum Beschluss vorgelegt wurde. Aus "technischen Gründen" kann dies erst nach der Bundestagswahl geschehen, heißt es offiziell.

Realistisch können wir wohl davon ausgehen, dass es in Bremen kein Landeskindermodell geben wird. Es einzuführen, bevor die Verfassungskonformität geklärt ist, wäre sinnlos. Die erste Klage würde es auch in Bremen wieder aushebeln. Der juristische Weg in Hamburg kann sich aber noch viele Jahre in die Länge und bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Wahrscheinlich ist deshalb, dass Bremen im Jahr 2007 gemeinsam mit vielen anderen Bundesländern ein möglichst einheitliches Gebührenmodell einführt. Die Forderung der Bremer Studierenden dreht deshalb die Doktrin Bremer Landespolitik um und fordert Insellösungen für Alle!
Jan Bönkost, Bremen

Bis zum 1.1.2006 soll in Baden-Württemberg ein Gebührengesetz verabschiedet werden, welches Gebühren in Höhe von 1000 EUR pro Jahr (80 EUR Verwaltungsgebühren jährlich werden zusätzlich anfallen) für alle ab dem Sommersemester 2007 festschreibt. Das ganze soll ziemlich schnell über die Bühne gehen, damit vor den Landtagswahlen im März 2006 der Protest aufhört, so Wissenschaftsminister Frankenberg, zitiert von einem Rektor einer Hochschule in Baden-Württemberg. Die "Sozialverträglichkeit" soll durch einen Kredit der Landesbank garantiert werden: StudentInnen, die sich die 1000 EUR im Jahr nicht leisten können, erhalten dieses Darlehen, welches mit vorerst 6% verzinst wird und für das keine Sicherheiten aufgebracht werden müssen. Die Rückzahlung muss nach 2 Jahren erfolgen. Die Verdienstgrenzen sind ähnlich wie die bei der BAföG-Rückzahlung. Darüber hinaus müssen die Hochschulen einen Fonds bilden, mit dem Ausfälle ausgeglichen werden. Einige Rektoren haben in diesem Punkt schon Widerstand angekündigt. Der bundesweite Protest scheint auch im Ministerium angekommen zu sein. Alle Terminabsprachen mit den ASten, in denen es hieß, dass das Gesetz erst nach der Landtagswahl in Gang gebracht werden soll, wurden gebrochen. Wie aus dem Nichts wurde ein neuer Zeitplan veröffentlicht, der das Gesetz innerhalb weniger Wochen realisieren soll. Als Grund nannte uns ein Rektor: "Damit der Protest vor der Landtagswahl aufhört." Während dem Bundeswahlkampf hat sich Frankenberg in Freiburg nicht blicken lassen. Ein Termin wurde im nachhinein abgesagt, aus Angst vor Protesten. Der Kampf wird und muss weitergehen!
Daniele Frijia, Freiburg

Konkrete Pläne zur Einführung von allgemeinen Studiengebühren gibt es in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bisher nicht. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar 2005 wird jedoch parteiübergreifend wieder vermehrt über ihre Einführung diskutiert. Von Land zu Land unterschiedliche Gebühren für einzelne Gruppen von Studierenden existieren bereits in vielen Ländern. "Langzeitstudiengebühren" im engeren Sinne gibt es bisher nur in Sachsen-Anhalt und in Thüringen. In Sachsen-Anhalt wurde 2004 mit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes durch die CDU/FDP-Regierung die Erhebung von Langzeitstudien-gebühren, Gebühren für ein Zweitstudium und anderer "Studienbeiträge" ermöglicht, in Thüringen wurden Langzeitstudiengebühren von der dortigen CDU/FDPMehrheit bereits 2003 beschlossen. Die Langzeitstudienge-bühren betragen in Sachsen-Anhalt ebenso wie in Thüringen 500 Euro ab dem 4. Semester über der Regelstudienzeit; die weiteren Gebühren sind je nach Gesetzeslage in unterschiedlicher Höhe fällig. Zur Zeit laufen in Magdeburg mehrere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, die sich gegen formale Fehler in den Gebührenbescheiden richten. Die Erfolgsaussichten sind gut, eine Entscheidung ist jedoch erst für Ende September zu erwarten. In Sachsen werden seit längerem 307 Euro pro Semester als Gebühr für ein Zweitstudium erhoben. Anstelle von "Langzeitstudiengebühren" in der in anderen Ländern üblichen Form werden hier Studierende nach Überschreitung der Regelstudienzeit um 4 Semester in den meisten Fällen zwangsexmatrikuliert. In Berlin wurde im Jahre 2003 von PolitikerInnen des SPD/PDS-Senates, darunter Wissenschaftssenator Flierl (PDS), unter Berufung auf die angespannte Lage des Landeshaushaltes die Einführung von "Langzeitstudiengebühren" gefordert. Dies war einer der Anlässe der Studierendenstreiks des Wintersemesters 2003/2004. Unter dem Eindruck der Proteste beschloss der PDS-Landesparteitag im April 2004, am Koalitionsvertrag festzuhalten, demzufolge bis Ende der Legislaturperiode im Ende 2006 keine Studiengebühren eingeführt werden sollen. Endgültige Klarheit wird wohl erst nach den Landtagswahlen im Frühjahr 2006 zu erwarten sein, wenn das Thema "Studiengebühren" auch wieder von PolitikerInnen angesprochen werden darf.
Christian Kirchert, Halle

Studiengebühren im Westen: Mit der Landtagswahl in Nordrein-Westfalen im Mai 2005 zog die CDU erstmals seit 39 Jahren als die deutlich stärkste Fraktion in den NRW-Landtag und löste daraufhin in neuen Mehrheitsverhältnissen und in Koalition mit der FDP die bis dahin regierende SPD-Grünen-Regierung ab. Bildungspolitisch bedeutet dies eine verschärfte Fortsetzung eines bereits unter der Vorgängerregierung in Gang gesetzten Kurses: ein vollends an kapitalistischen Verwertungslogiken orientiertes Bildungsverständnis. In vielen Städten wurden mit selbstverwalteten Camps die Universitäten besetzt und dadurch Freiräume mit dem Ziel geschaffen, der neoliberalen Durchsetzung aller Lebensbereiche etwas entgegenzusetzen. So entstanden (alternative) Wohn-, Lern- und Diskussionsorte inmitten der Universitäten. Vielfach wurde auch demonstriert. Die größte Demonstration fand mit ca. 8000 StudentInnen und SympathisantInnen in Essen statt. Höhepunkt des Protestes waren die Besetzungen der Rektoratsräume in Essen und Duisburg, sowie ein Streik der Philosophischen Fakultät der Kölner Uni. Vereinzelt ereigneten sich auch kleinere Aktionen, wie z.B. die Störung von Wahlkampfveranstaltungen. Einen Schatten über die Proteste warfen anhaltende Versuche der Polizei, die Aktiven und ihre Aktionen zu kriminalisieren. Nachdem die alte SPD-Grünen-Regierung 2004 den Weg für die Einführung von Studiengebühren durch das Studienkontenmodell (650 Euro für "LangzeitstudentInnen", für das Zweitstudium und für SeniorenstudentInnen) geebnet hatte, plant die jetzige Regierung zum WS 06/07 für StudienanfängerInnen und zum SS 07 für bereits eingeschriebene StudentInnen die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Höhe von 500 Euro. Die Höchstverschuldungsgrenze soll bei 10.000 Euro liegen. BafögempfängerInnen werden nur dann ausgenommen, wenn sie die Höchstverschuldungsgrenze erreichen. Die Studiengebühren kommen in vollem Umfang den Hochschulen zugute und sind zweckgebunden. Sie können nachgelagert entrichtet und müssen dann verzinst der NRW-Bank zurückgezahlt werden.
Marcel Krüger und Simon Knizsek aus Wuppertal


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Man merkt unserm Recht das Alter an - es ist schon gebeugt.

(Bert Berkensträter)