Kinderarmut: Weniger Essen dank Hartz IV

"Kein Kind soll von einem Essen ausgeschlossen werden, weil es sich seine Eltern nicht leisten können." So die grüne Bildungsdezernentin Ebeling aus Frankfurt. (FAZ 07.09.2007)

Schön hat sie das gesagt. Sie hat eben ein Herz für alle Kinder.

Warum aber bemerkte der Frankfurter Magistrat das Problem erst ab Februar 2007, nachdem das Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne (RMB) diesbezüglich einen Brief geschrieben hatte? Dass man vom Betrag, der im Regelsatz von Schulkindern aus Hartz IV-Familien für ein Mittagessen enthalten ist, kein Mittagessen an einer Frankfurter Schule bezahlen kann, war auch schon 2005 bekannt.

Im Juli 2007 wurde ein Zuschuss von 1,50 Euro beschlossen. Warum aber sollte er zunächst erst ab 2008 gezahlt werden, statt ab Schulbeginn im August? Erst aufgrund des Gegendrucks hat sich der CDU/Grünen-Magistrat Anfang September dazu durchgerungen, den Zuschuss schon nach den Herbstferien, d.h. Ende Oktober zu zahlen. Die Verzögerung rechnet sich. Sie hat 40.000 Euro eingebracht, denn pro Monat wird mit rd. 20.000 Euro Kosten gerechnet.

"Kein Kind" soll von Mittagessen ausgeschlossen werden. Die Rede ist aber nur von Schulkindern, nicht von Kindern in Kindertagesstätten. Auch hier besteht ein Zuschussbedarf.

Und: auch Kinder, die nicht in Ganztagsschulen gehen, können vom Essen ausgeschlossen sein, weil nämlich mit Hartz IV keine vollwertige Ernährung möglich ist.

Und warum soll der Zuschuss nur 1,50 Euro betragen?

Für unter 14-jährige Kinder aus Hartz IV-Familien dürfte dann das Mittagessen maximal 2,30 Euro kosten. Denn in ihrem Regelsatz sind nur 0,79 Euro für ein Mittagessen enthalten. Schulessen kosten selten weniger als 2,50 Euro (Bundestag Drucksache 16/1846 vom 19.06.2006), in Frankfurt in der Regel 3 Euro.

Woher dann die fehlenden 0,70 Euro nehmen? 50 Cent sind im Regelsatz für Frühstück enthalten. Sollen Kinder auf das Frühstück verzichten? Macht nichts: Frau Ebeling hält die 1,50 Euro für "vertretbar".

Sie geht davon aus, dass 1,07 Euro fürs Mittagessen im Regelsatz drin sind. Also dürfte es höchstens 2,57 Euro kosten. Aber auch hier müsste das Frühstück ausfallen, wenn das Mittagessen drei Euro kostet. Hier ist wohl die berühmte "Eigenverantwortung" gefragt.

Trotzdem ein Lob: Es ist bisher einzigartig in Deutschland, dass eine Kommune wie Frankfurt einen Zuschuss gibt, ohne ihn von einem Zuschuss der Landesregierung abhängig zu machen. Die Stadt hätte ja auch auf eine Landesregelung warten können, wie nahezu alle anderen Kommunen in Hessen und insgesamt in Deutschland. Das würde noch mehr Geld sparen, denn die hessische Landesregierung in Person von Frau Lautenschläger erklärt sich bisher nicht für zuständig.

Im Gegensatz zum Saarland, Rheinland-Pfalz und NRW, die Zuschüsse zum Mittagessen mit einer Mischfinanzierung aus Landesmitteln und kommunalen Mitteln gewähren.

Was ist nun im Regelsatz für ein Mittagessen enthalten?

Das Saarland, Rheinland-Pfalz und seit Mitte August auch NRW gehen von einem Euro aus, nicht, wie die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), das Rhein-Main-Bündnis u.a. von 0,79 Cent. Wie kommen sie darauf?

Der Regelsatz eines Kindes unter 14 beläuft sich auf 60% des Eckregelsatzes eines Alleinstehenden. Alle Ausgaben eines Kindes, also auch die für Essen und Trinken, betragen 60% der im Eckregelsatz eines Erwachsenen dafür enthaltenen Beträge. Schulkinder sind 60%-ige bzw. 80%-Erwachsene. Sie haben offiziell keine eigenständigen Bedürfnisse als Kinder.

Neben Nahrung und nicht-alkoholischen Getränken sind auch alkoholische Getränke und Tabakwaren im Eckregelsatz enthalten. Da 10-jährige nicht rauchen oder Bier trinken sollen, werden diese Beträge ersatzweise in Beträge für Essen und Trinken umgewandelt. So kommt man bei unter 14-Jährigen auf eine Summe von 2,57 Euro täglich für Essen und Trinken. Da nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit je 39,07% dieses Betrags auf Mittag- bzw. Abendessen entfallen, ergibt sich hieraus der eine Euro.

Die Beträge für Tabak und Alkohol, die ja Genussmittel für Erwachsene darstellen, müssten aber in Genussmittel für Kinder umgerechnet werden, wie z.B. Süßigkeiten, Eis, Kuchen, Plätzchen usw.. Oder will man Kindern Süßigkeiten verweigern?

Der auf Kinder unter 14 umgerechnete Betrag für Tabak und Alkohol beläuft sich auf 8,29 Euro mtl. oder 28 Cent täglich. Ziehen wir diesen Betrag von den 2,57 Euro ab, kommen wir auf einen Tagesbedarf für Essen und Trinken von 2,29 Euro täglich.

Auf ein Mittagessen entfallen 39,07% davon oder 0,89 Euro. Aber: in diesen 0,89 Euro sind 0,10 Euro für ein Getränk enthalten. Die reinen Kosten für ein Mittagessen betragen also 0,79 Euro. Im Mittagessen von 2,50 Euro oder drei Euro ist aber noch kein Getränk enthalten. Trotzdem wandeln die drei Landesregierungen Geld für Getränke in Essen um, als ob Schulkinder nichts trinken müssten.

Es könnten also, nach den süßigkeitsfeindlichen Berechnungen der drei Landesregierungen, allenfalls 0,87 Euro für das Mittagessen angerechnet werden, weil 13 Cent auf ein Getränk entfallen.

Diese ganze elende Rechnerei wäre überflüssig, wenn es ein kostenloses Mittagessen für alle Schulkinder gäbe, wie es in Finnland oder Schweden üblich ist. Da aber der Zivilisationsgrad in Deutschland nicht sonderlich hoch ist, sind wir gezwungen, auch Cent-Beträge auszurechnen. Bei 22 Schultagen im Monat macht ein Fehlbetrag von 0,21 Cent am Tag (ein Euro statt 0,79 Cent) einen Betrag von 4,62 Euro aus. Die Teilnahme am Mittagessen unter diesen Bedingungen wird also damit erkauft, dass Kinder neun Tage nichts fürs Frühstück haben. Wir sehen also, dass bei Hartz IV mit Cents gerechnet werden muss, auch wenn es lästig ist.

Wenn wir weiterhin nicht diese mittelalterliche Kleinstaaterei im Bildungswesen hätten, könnte die Bundesregierung mit einem Federstrich zu einer Lösung gezwungen werden. So aber muss jeder Landesfürst einzeln angegangen werden. Und jeder dieser Fürsten möchte wiederum Zuschüsse auf die Freiherrn und Grafen in den Kommunen abwälzen. NRW lässt den Kommunen wiederum das Schlupfloch, dass diese ihren Betrag zur Hälfte durch private

Sponsoren decken können. Auch Heuschrecken können auf diese Weise ihre soziale Ader unter Beweis stellen.

Mittagessen - Regelsatz

Das Mittagessen in Ganztagsschulen zieht die ganze Aufmerksamkeit der Medien auf sich. Es fällt ihnen auf, dass der inzwischen auch von Arbeitgeberverbänden und Regierungen gewünschte Ausbau von Ganztagsschulen dazu führen könnte, dass ein nennenswerter Prozentsatz von Kindern in Ganztagsschulen hungrig am Unterricht teilnimmt oder Kinder essen, ohne dass die Eltern bezahlen bzw. Eltern ihre Kinder nicht an Ganztagsschulen anmelden, weil sie das Mittagessen nicht zahlen können. In Darmstadt lebten im März 2007 21,2% aller Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV, so das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe. (15.08.2007 - sg-kinder-quartale-I-06-bis-1-07r.pdf)

Reichen die Hartz IV-Beträge für Essen und Trinken insgesamt aus?

Nehmen wir an, alle Kinder aus Hartz IV-Familien bekämen ein Mittagessen und würden dafür nur ihren Regelsatzanteil von 0,79 Euro zahlen. Das wäre ein kleiner Erfolg.

Wie aber sieht es mit Essen und Trinken für den Rest des Tages aus?

Rd. 25% der Schulkinder kommen ohne Frühstück in die Schule. Nicht immer wegen Armut, wahrscheinlich aber meistens. Denn für ein Frühstück sieht Hartz IV nur 50 Cent vor. "Ohne ausreichendes Frühstück sind die Kinder in der Schule unkonzentriert," so Mathilde Kersting. (30.08.2007 - www.ad-hoc-news.de) Frau Kersting schlägt den Ausbau des Schulfrühstücks vor und in diesem Zusammenhang die Bereitstellung von Schulmilch. Die Beihilfen für Schulmilch sind jedoch stark zurückgegangen, seit 1994 um rd. 80%. (www.hofdirekt.com) Zu einem kompletten Frühstück würden aber auch Getreideprodukte und Obst gehören.

Das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) in Dortmund und auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) gehen ferner davon aus, dass für eine gesunde Ernährung drei Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- und Abendessen) und zwei Zwischenmahlzeiten vormittags und nachmittags notwendig sind. Zwischenmahlzeiten wirken dem entgegen, dass Kinder Heißhunger entwickeln und dann am liebsten fett- bzw. zuckerhaltige Nahrungsmittel zu sich nehmen. Das Deutsche Ernährungsberatungs- und informationsnetz (DEBInet), eine Website von Ernährungsmedizinern, empfiehlt für das Pausenbrot: "Die Zwischenmahlzeit sollte ... aus vollwertigen Nahrungsmitteln bestehen, um Leistungstiefs während der Schule vorzubeugen. Die Konzentrationsfähigkeit lässt sich am besten durch kohlenhydratreiche Lebensmittel wie Brot erhöhen." (www.ernaehrung.de/tipps/kinder/stillen18.php) Das Brot sollte mit mageren Käse- oder Wurstsorten belegt sein. Bananen, Äpfel oder Karotten sind ebenfalls geeignet.

Für Hartz IV-Schulkinder aber ist im Regelsatz weder ein Pausenbrot noch ein Nachmittagssnack enthalten. Der Sozialstaat in Form der Bundesagentur für Arbeit geht nur von drei Mahlzeiten am Tag aus. Wir müssten also eigentlich auch Zuschüsse für Pausenbrot und Nachmittagssnacks verlangen. Besser noch ein kostenloses gemeinsames Frühstück in der Schule.

Kinder und Jugendliche sollen täglich mindestens 1 bis 1,5 l Flüssigkeit zu sich nehmen. "Besonders eignen sich Mineralwasser,

Fruchtsäfte, Saftschorlen und Tee (möglichst ohne Zucker)." (ebda.)

Bei unter 14-jährigen sind im Regelsatz pro Tag 0,24 Euro für Getränke vorgesehen. Reicht das dafür? Wohl kaum. Wir haben deshalb in Frankfurt über die Linkspartei den Antrag stellen lassen, dass an Frankfurter Schulen kostenlose Wasserspender aufgestellt werden. Der Magistrat prüft das wohlwollend.

Alle Untersuchungen von ErnährungswissenschaftlerInnen zeigen, dass mit den Hartz IV-Beträgen für Essen und Trinken nur eine Mangelernährung möglich ist.

"Das Modell der Optimierten Mischkost für Kinder und Jugendliche zeigt, dass selbst eine preisbewusst konzipierte, gesunde Ernährung mit dem derzeitigen Betrag, der im Arbeitslosengeld II für Ernährung bei Kindern und Jugendlichen veranschlagt wurde, bei gängigem Einkaufsverhalten ab dem Schulalter nicht zu realisieren ist." (Mathilde Kersting und Kerstin Clausen, Wie teuer ist eine gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche? Die Lebensmittelkosten der Optimierten Mischkost als Referenz für sozialpolitische Regelleistungen, Ernährungs-Umschau 9/2007, 508 ff.)

2 bis 6 -Jährige brauchen im Schnitt 2,84 Euro pro Tag, haben aber nur 2,29 Euro.

7 bis 14- Jährige brauchen im Schnitt 4,54 Euro pro Tag, haben aber nur 2,29 Euro.

(7-10-Jährige 4,08 Euro; 11-14-Jährige: 4,97 Euro)

15 bis 18-Jährige brauchen 6,06 Euro pro Tag, haben aber nur 3,05 Euro. (errechnet nach Kersting, Clausen, ebda.)

Die vom FKE Dortmund erhobenen Beträge enthalten jedoch 6,1% für Süßigkeiten, also bei Schulkindern bis 14 Jahren 0,28 Cent pro Tag. Das entspricht genau der Summe, die bei der Umrechnung der Beträge für Tabakwaren und Alkohol in Süßigkeiten für Kinder entsteht. Wir müssten also, um die Beträge vergleichen zu können, in diesem Fall zu der im Regelsatz enthaltenen Summe von 2,29 Euro für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke 28 Cent für in Süßigkeiten umgerechneten Tabak und Alkohol zuschlagen. Dann kommen wir auf 2,57 Euro für Essen und Trinken.

Mit Hartz IV ist allenfalls Vorschulkindern eine gesunde Ernährung IV möglich. Ihnen fehlen nur 27 Cent pro Tag. Schulkindern bis 14 fehlen schon 1,97 Euro; 15-18-Jährigen fehlen sogar 2,64 Euro pro Tag.

Allerdings muss man die Untersuchungsergebnisse relativieren.

Den Geldbeträgen für gesunde Ernährung liegen die Mittelwerte von Einkäufen in Supermärkten und Discountern in Dortmund zugrunde.

Voraussetzung ist, dass Supermärkte und Discounter zugänglich sind. Bioprodukte sind nicht vorgesehen.

Vorausgesetzt wird auch, dass eingekaufte Lebensmittel zu 100% verzehrt werden. Das ist unrealistisch. Im alten Sozialhilfewarenkorb wurden den für notwendig erachteten Lebensmitteln 8% für "Schwund und Verderb" zugeschlagen. Wenn man das einrechnet, wären z.B. für 7-14-Jährige schon 4,90 Euro statt 4,54 Euro am Tag nötig, um ihren Kalorienbedarf zu decken.

Hartz IV bedeutet für Schulkinder Mangelernährung, selbst wenn in Ganztagsschulen das Mittagessen überall befriedigend bezuschusst würde. Der Fehlbetrag würde sich nur reduzieren. Die meisten SchülerInnen besuchen im übrigen keine Ganztagsschulen.

Mangelernährung mit Hartz IV

Alter Energiebedarf* Reale Energiezufuhr** - Hartz IV

pro Tag in kcal Optimierter Mischkost

2- 6 Jahre 1.310 kcal ca. 1.100 kcal

7-10 Jahre 1.890 kcal ca. 1.100 kcal

11-14 Jahre 2.300 kcal ca. 1.100 kcal

15-18 Jahre 2.800 kcal ca. 1.470 kcal

19-65 Jahre 2.520 kcal ca. 1.635 kcal

* errechnet nach Kersting/Clausen, Ernährungs-Umschau 9/2007, 508 ff. und Deutschen Gesellschaft für Ernährung - DGE-aktuell 13/2000;

** Pro Tag für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke plus in Ernährung umgerechnete Beträge für Tabak und Alkohol

0-14-Jährige: 2,57 Euro; 15-18-Jährige: 3,42 Euro

19-65-Jährige: 3,81 Euro Ausgaben für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke. 0,46 Euro pro Tag für Tabak und Alkohol nicht eingerechnet.

In diesen Beträgen sind 8% für Schwund und Verderb enthalten, wie im früheren Sozialhilfewarenkorb veranschlagt. Die realen Tagesbeträge sind also 2,40 Euro statt 2,57 Euro; 3,17 Euro statt 3,42 und 3,53 Euro statt 3,81 Euro.

Für 1.000 kcal Optimierter Mischkost geht das Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund von Kosten in Höhe von 2,16 Euro aus. Der reale Tagessatz, dividiert durch 2,16 Euro ergibt die reale Energiezufuhr in kcal pro Tag.

Aufgrund der Mangelernährung steht also dringend eine Regelsatzerhöhung für Schulkinder an. Die Begrenzung des Themas auf das Mittagessen vertuscht das Hauptproblem. Aber es steht auch eine Regelsatzerhöhung für Erwachsene an. Wir sollten uns nicht mit zu wenig zufrieden geben.

Kürzung der Mittel für Essen und Trinken

Die Hartz IV-Parteien, die sich heute stellenweise rührend um das Mittagessen von armen Kindern sorgen, haben bisher dafür gesorgt, dass die Regelsätze für Schulkinder und damit auch die zur Verfügung gestellten Beträge für Essen und Trinken zusammengestrichen wurden.

Wer weiß schon, dass 1987 im Regelsatz eines 12-jährigen Schulkindes noch 2,90 Euro für Essen und Trinken enthalten waren?

2004 waren davon noch 2,82 Euro übrig geblieben. Ab Juli 2007 noch 2,29 Euro. Gegenüber 2004 wurde Schulkindern unter 14 Jahren durch Hartz IV rd. 20% des Geldes für Essen und Trinken entzogen.

Die 2,90 Euro von 1987 entsprechen 3,62 Euro heute, weil seither die Kosten für Lebensmittel um etwa 25% gestiegen sind. Die Beträge für Essen und Trinken eines 12-jährigen Kindes sind also in den letzten 20 Jahren real um über ein Drittel gesenkt worden, zum größten Teil aufgrund des Förderns durch Hartz IV.

Die Absenkung der Ernährungsbeträge für Schulkinder hat vor allem zwei Gründe:

1) Bindung des Ernährungsbedarfs an die tatsächlichen Ausgaben unterer Verbrauchergruppen

a) Seit 1990 sind die Ausgaben der unteren Verbrauchergruppen Maßstab für die Regelsätze. Vorher waren es Erhebungen, wieviel Geld Menschen für ihren Kalorienbedarf und andere Bedürfnisse mindestens brauchen. Eine Untersuchung des Kölner Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik ergab schon für 1983, dass SozialbezieherInnen im Schnitt 40% weniger für Ernährung ausgaben als im Warenkorb vorgesehen, dafür aber erheblich mehr für Strom, Instandhaltung und Anschaffungen sowie für Persönliche Bedürfnisse, z.B. Telefongespräche, Verkehrsmittel usw.. (Regelsatz und Warenkorb in der Sozialhilfe, Stuttgart 1985) Die Ernährung musste immer schon herhalten, um unvermeidbare Mehrausgaben in anderen Bereichen zu decken.

Deshalb ist die Bindung der Mittel für Ernährungsbedarf an die tatsächlichen Ausgaben unterer Verbrauchergruppen inakzeptabel. Mangelernährung ist die notwendige Folge. Diese Grundlage von Hartz IV muss weg.

b) Die unteren Verbrauchergruppen bestehen zur Hälfte aus Personen über 65. Die aber brauchen nach Angaben der Deuschen Gesellschaft für Ernährung nur noch eine Energiezufuhr von durchschnittlich 2.050 kcal pro Tag. Zum Vergleich: Erwachsene zwischen 19 und 65 brauchen im Schnitt 2.520 kcal. Die Ausgaben für Ernährung von Kindern sinken, wenn sie zum guten Teil an die geringeren Ernährungsausgaben von RentnerInnen gebunden werden.

Auch in dieser Beziehung muss Hartz IV weg.

c) Die Einkommen der unteren Verbrauchergruppen in der EVS sind von 1998 bis 2003 gesunken. Sie gaben deshalb auch weniger für Ernährung aus. Also ist dafür seit Juli 2006 auch weniger im Regelsatz enthalten. Also bekommen auch Schulkinder seit 2006 weniger für Ernährung. Die Bindung des Eckregelsatzes an das Einkommen unterer Verbrauchergruppen entfaltet ihr zerstörerisches Werk.

2) Senkung des Anteils von Schulkindern am Eckregelsatz

Mit Einführung der Regelsatzbemessung auf der Grundlage der EVS, also ab 1990, wurden die Regelsätze für Schulkinder von 12-15 Jahren bereits von 75 auf 65% abgesenkt.

Mit Hartz IV wurde der Anteil der Schulkinder unter 14 Jahren am Eckregelsatz weiter von 65 auf 60% abgesenkt, der der Kinder zwischen 15 und 18 Jahren sogar von 90 auf 80% des Eckregelsatzes. Damit wurden auch die Ausgaben für Essen und Trinken der Schulkinder gekürzt.

Hartz IV - Nicht-Anerkennung des Wachstums- und Schulbedarfs von Schulkindern unter 14 Jahren

Vor Hartz IV waren die Regelsätze von Schulkindern von 7 bis 14 Jahren 30% höher als die von Säuglingen, bei Alleinerziehenden 20%. Seit 2005 jedoch setzen SPD/Grüne/CDU und FDP den Regelbedarf von Schulkindern unter 15 mit dem von Säuglingen gleich.

Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurde verfügt, dass der Regelbedarf von Schulkindern bis 14 Jahren mit dem Regelbedarf von Säuglingen gleich zu sein habe. Auf die Bitte, das zu begründen, antwortete die Bundesregierung in Form von Münteferings Ministerium:" Die Einteilung der Altersklassen "bis unter 14 Jahre" ... entspricht international anerkannten wissenschaftlichen Verfahren." (Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Antwort vom 2.Juli 2007 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE BT-Drs. 16/5699, Seite 3)

14-jährige haben einen Tagesbedarf von durchschnittlich 2.450 kcal, Einjährige dagegen nur von 950. Da 1.000 kcal gesunde Ernährung nach Angaben des FKE zur Zeit im Schnitt 2,16 Euro kosten, brauchen 14-jährige 5,29 Euro pro Tag oder 158,76 Euro für eine gesunde Ernährung im Monat, Einjährige aber nur 62 Euro. Die Gleichsetzung des Bedarfs von 14-Jährigen mit Einjährigen soll wissenschaftlichen Verfahren entsprechen? Das ist offener und dreister Betrug.

Alle wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass die tatsächlichen Verbrauchsausgaben von Schulkindern aufgrund ihres höheren Bedarfs höher sind als die von Kleinkindern und Vorschulkindern. (zuletzt Margot Münnich, Einkommensverhältnisse von Familienhaushalten und ihre Ausgaben für Kinder, Wirtschaft und Statistik 6/2006, 654) 6-12-jährige verursachen 20% höhere Ausgaben als Säuglinge, 12-18-Jährige sogar 50% mehr. Hierin sind die Schulkosten noch nicht enthalten. Die Bundesregierung behauptet, sich an dieser Untersuchung zu "orientieren" (BMAS, a.a.O., Seite 4), obwohl sie ihre Ergebnisse vollständig ablehnt.

Das BMAS schrieb dem RMB in einem Brief, dass die "Abstufungen der Lebenssituation von Kindern in der Regel gerecht" werden. (19.07.2007) Die Nicht-Anerkennung des Wachstumsbedarfs, die Nicht-Anerkennung der natürlichen Entwicklung von Kindern wird also der Lebenssituation von Kindern also gerecht. Hier sieht man, zu welchem Blödsinn Leute fähig sind, die nur eines wollen: Sozialabbau im Interesse des Kapitals als menschengerecht zu rechtfertigen.

Die Große Koalition müsste den Schulkindern aus Hartz IV-Familien eigentlich raten, sich den politischen Vorgaben anzupassen, möglichst nicht zu wachsen und ihren Verbrauch gefälligst auf den von Säuglingen oder Kindergartenkinder zu reduzieren. Wenn sie das auch noch schaffen würde, wäre die "großartige Erfolgsgeschichte" komplett, die Merkel für die Große Koalition reklamiert.

Hartz IV - Nicht-Anerkennung des Wachstumsbedarfs von 15 bis 18-jährigen

In der ganzen bisherigen Geschichte der Nachkriegszeit betrug (mit einigen Variationen) der Regelsatz von Heranwachsenden bis zum Alter von 18 Jahren 90% des Eckregelsatzes, der von Erwachsenen dagegen 80%. Grund ist der besondere Bedarf von Heranwachsenden. Mit Hartz IV jedoch erklärten CDU und SPD Heranwachsende von ihrem Bedarf her zu Erwachsenen. Sie werden frühzeitig volljährig und müssen ihr Wachstum jetzt in Eigenverantwortung bewältigen. Mit der Senkung des Regelsatzes wurde insbesondere der Ernährungsanteil von Heranwachsenden drastisch gekürzt. Er fiel von 3,91 Euro pro Tag auf 3,05 Euro, also um 22%. Mit anderen Worten: SPD und CDU haben Heranwachsenden das tägliche Frühstück einfach gestrichen. SPD und Grüne haben das 2004 verkauft als gerechtere Verteilung der Leistung für Familien. (vgl. Ein Hartz für Kinder, Frankfurt April 2007, 11)

Das BMAS, um eine Stellungnahme zu den Kürzungen des Ernährungsbedarfs bei Schulkindern gebeten, schrieb dem RMB in einem Brief:" Die Regelleistungen bilden das sozio-kulturelle Existenzminimum ab. Insoweit sind insbesondere die Ernährungsbedarfe gedeckt. Einen kausalen Zusammenhang zu Bildungsmöglichkeiten vermag ich nicht zu entdecken." (19.07.2007)

Wenn SPD und CDU beschließen, dass 208 Euro das Existenzminimum zu sein haben, dann ist der Ernährungsbedarf zwangsläufig immer

gedeckt. Untersuchungen können niemals das Gegenteil beweisen, da Berlin den Satz, dass die Regelleistung den Bedarf decken, in Paragrafenform im SGB II verankert hat. Zwischen Lernen und Ernährung kann es folglich auch keinen Zusammenhang geben, obwohl jeder Volldepp weiss, dass die Hirnfunktionen Energiezufuhr benötigen. Es sei denn, man meint, zum Denken und Lernen brauche man kein Gehirn.

Keine Schulkosten mehr im Regelsatz

Regelsatz plus Einmalige Beihilfen beliefen sich für Sozialhilfe beziehende Schulkinder bis 14 Jahren im Jahr 2004 zusammen auf 232 Euro mtl.. (193 Euro Regelsatz plus 20% des Regelsatzes für Einmalige Beihilfen; vgl. Roth/Thomé, Leitfaden Alg II/ Sozialhilfe von A-Z, Frankfurt 2006, 236)

In diesem Betrag von 232 Euro waren die anerkannten Schulkosten tatsächlich enthalten, auch die Kosten der Einschulung, d.h. der Erstausstattung von Schulkindern.

Heute bekommen Schulkinder bis 14 Jahren nur 208 Euro, also mtl. 24 Euro weniger. Und damit sollen sie all das abdecken, wofür sie vorher 232 Euro hatten. Wie können Schulkosten in einem Betrag enthalten sein, der 10% geringer ist als vor Einführung von Hartz IV?

Schulkosten können schon allein deswegen nicht im Regelsatz enthalten sein, weil der Regelsatz mit Schuleintritt um keinen einzigen Cent steigt. Gerade so, als ob man nicht zu Schule gehen würde. In dieser Hinsicht werden Kinder bei Schuleintritt schlechter gestellt als Neugeborene. Denn während diesen noch eine Erstausstattung zugestanden wird, wurde die Erstausstattung bei Schuleintritt gestrichen.

Nach Berechnungen des Münchener Vereins "Einspruch" fallen im ersten Schuljahr rd. 550 Euro oder etwa 50 Euro im Monat Schulkosten an. Die Beträge sind zusammen mit Lehrern ermittelt worden. Im dritten Schuljahr sind es immerhin noch 250 Euro jährlich (20 Euro pro Monat), im vierten rd. 30 Euro im Monat. (Süddeutsche Zeitung O2.07.2007)

Supermutter von der Leyen behauptete in einem Brief an die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), dass Schulkosten, also auch die Einschulungskosten, auf jeden Fall im Regelsatz enthalten seien. In welcher Höhe, sagte sie allerdings nicht. Man müsse eben vor Schuleintritt oder während des Schuljahres diese (unbekannten) Beträge aus dem Regelsatz ansparen.

Im Eckregelsatz aber können allein deshalb keine Schulkosten enthalten sein, weil Erwachsene eben nicht mehr zur Schule gehen. Nehmen wir aber an, dass die 1,63 Euro für Schreibwaren im Regelsatz eines Kindes unter 14 in Schulkosten umgewandelt werden könnten. Dann müssten Eltern schon kurz nach der Geburt anfangen, die Einschulungskosten von rd. 150 Euro mit 1,63 Euro mtl. anzusparen. Hier ist Planwirtschaft gefragt.

Es gibt in einer Reihe von Kommunen und Landkreisen Anstrengungen von Erwerbsloseninitiativen, Sozialbündnissen und Gewerkschaftsgliederungen, kommunale Fonds zu erkämpfen, aus denen Einschulungskosten, Lehr- und Lernmaterialien bestritten werden. In München werden inzwischen 100 Euro bei der Einschulung bezahlt, in Göttingen 80 Euro, im Landkreis Dahme/Spreewald ebenso, in Chemnitz 25 Euro statt wie vorher 10 Euro pro Schuljahr, in Osnabrück 50 Euro im 1.,5. und 11. Schuljahr, in Oldenburg, Bochum

usw. gibt es kommunale Schulfonds. Im christlich regierten Hessen ist nichts in Sicht.

Diese Handvoll Kommunen nehmen es auf sich, auf freiwilliger Grundlage Ausputzer für die Senkung der Leistungen für Schulkinder zu sein. Es gibt aber tausende von Kommunen in Deutschland. Der Flickenteppich besteht aus ein paar Flicken, aus denen nie ein Teppich werden kann. Es sei denn, in den _ 23 des SGB II würde der Satz eingefügt, dass auch "Schulmaterialien und Lernmittel sowie sonstige mit dem Schulbesuch entstehende Aufwendungen einschließlich der Fahrtkosten" als einmalige Beihilfe beantragt werden können und zu übernehmen sind. Diesen Vorschlag hat Tacheles gemacht. Die Kosten für die Einmaligen Beihilfen nach dem SGB II wären von den Kommunen und Landkreisen zu tragen. Die Verweigerung einer gesetzlichen Regelung für Schulkosten entspricht den finanziellen Gesamtinteressen der Kommunen und Landkreise, auch wenn einzelne sich als Wohltäter geben. Mit den Wohltaten kommen sie in der Regel auch noch billiger weg, als wenn es eine gesetzliche Regelung geben würde. M.E. ist es notwendig, diese gesetzliche Regelung zu erkämpfen. Die SPD NRW ist inzwischen in dieser Hinsicht eingeknickt, ebenso die Grünen im Bundestag. Sorgen wir dafür, dass noch mehr Hartz IV-Parteien einknicken.

Im Moment können Hartz IV-BezieherInnen bei den ARGE's Anträge auf Übernahmen von Schulkosten stellen. Die Übernahme ist nur möglich, wenn Schulkosten im Regelsatz enthalten sind,

wenn es nicht möglich war, die Schulkosten anzusparen und

wenn auch kein Vermögen vorhanden ist, aus dem sie gedeckt werden können oder keine anderen Möglichkeiten bestehen. Die Übernahme ist nur als Darlehen möglich.

Drei Gerichtsurteile haben das bestätigt. (SG Hannover vom 18.08. und 31.08.2005 und das SG Schleswig mit einem Urteil vom 14.08.2006) Das Darlehen muss laut Gesetz mit bis zu 10% des Regelsatzes wieder eingetrieben werden.

Das SG Berlin (13.10.2006) hat allerdings in einem Einzelfall verfügt, dass das Darlehen nicht getilgt werden muss. Das ist nach _ 44 SGB II möglich, wenn die Tilgung "nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre."

Das LSG Berlin-Brandenburg hat vor kurzen eine Klage abgewiesen, dass Schulkosten vom Kindergeld als mit der Erzielung des Einkommens verbundene Ausgabe absetzbar sein sollte. Die Absetzbarkeit von Werbungskosten wäre nur bei Erwerbseinkommen möglich. Die Richter wollten einfach nicht anders entscheiden und sie können es eben auch.

Die ARGE's halten sich engen, vom Bundestag beschlossenen Rahmen, nachdem Schulkosten von einem gekürzten Leistungsniveau bestritten werden müssen. Meines Erachtens soll das zu Lösungen zwingen, dass eben LehrerInnen, Fördervereine, Sponsoren, Verwandte usw. die Kosten für Schulmaterialien in Eigenverantwortung aufbringen. Bzw. die unerträgliche Situation der Kinder die Eltern dazu zwingen soll, sich um jeden Preis nach Arbeit umzusehen. Geschieht das, fördert das weitere Kürzungen, weil keine gesetzliche Veränderung eingefordert wird.

Es ist richtig, jede einzelne Kommune mit der Forderung nach der Einrichtung eines Schulfonds für Kinder aus Armutsfamilien unter Druck zu setzen bzw. Anträge bei den ARGE'n zu stellen und sie gerichtlich zu verfolgen. Das zeigt, dass sich etwas ändern muss.

Beide Formen Druck auszuüben, müssen aber mit der Forderung verknüpft werden, dass das SGB II sofort geändert wird.

Erhöhung des Eckregelsatzes

Im Mittelpunkt muss dabei die Erhöhung der Regelsätze stehen.

Der Eckregelsatz muss auf mindestens 500 Euro erhöht werden. Warum ist ausführlich einem Flugblatt erklärt, dass von tacheles, dem Erwerbslosenforum Deutschland, dem Aktionsbündnis Sozialproteste, der BAG-SHI, dem Rhein-Main-Bündnis und dem BDP-Hessen unterschrieben wurde. (nachzulesen bei www.bag-shi.de)

Mit der Erhöhung des Eckregelsatzes auf 500 Euro würden auch die Regelsätze der Kinder auf 300 bzw. 400 Euro steigen.

Die Hartz IV-Parteien stehen unter Druck. Die Grünen sind der Meinung:" Die materielle Schlechterstellung von Kindern im Alter von über 7 Jahren im Vergleich zu alten Sozialhilfe müss rückgängig gemacht werden." (Mail der Grünen im Bundestag an das RMB vom 27.07.2007) Das würde bedeuten, dass der Regelsatz für 7-14-Jährige von 208 auf 226 Euro angehoben werden soll und der von 15-18-Jährigen von 278 Euro auf 312 Euro. Das wäre schon mal was. Die CDU Saarland spricht sich für eine Regelsatzerhöhung aus.

Müntefering erklärte am 13.09. im Bundestag, dass er eine Erhöhung des Regelsatzes von zehn Euro für Hartz IV-Kinder prüft.

"Dabei müsse sichergestellt werden, dass das Geld bei den Kindern ankommt, 'dass sie haben, was sie haben müssten", wie gesunde Ernährung, sagte Müntefering." (FTD 14.09.2007) Dieser Spaßvogel, der aussieht, als ob er nicht aus dem Sauerland, sondern aus dem Sauertopf stammt, meint allen Ernstes, eine gesunde Ernährung sei mit täglich 11 Cent mehr möglich. Er macht aber die Eltern dafür verantwortlich, ob die Kinder dann auch wirklich gesund ernährt werden. Hauptsache Ablenkung davon, dass es die Bundesregierung war, die mit Hartz IV Mangelernährung für Eltern und Kinder in Hartz IV-Familien fördert. Die Kinder würden mit den zehn Euro auch nur einen kleinen Teil von dem wiederbekommen, was Müntefering und Merkel ihnen mit Einführung von Hartz IV an Essen entzogen haben. Das waren, wie schon erwähnt 53 bzw. 85 Cent weniger pro Tag. Die SPD versprüht Sozialparfüm, um den Gestank des Sozialabbaus zu übersprühen. Aber nicht einmal die zehn Euro sind ernst gemeint, denn Müntefering macht die Erhöhung davon abhängig, dass die CDU einem gesetzlichen Mindestlohn zustimmt. Kinderarmut wird nur als Druckmittel benutzt, um anderswo weiterzukommen. Die CDU sperrt sich aber, wie jeder weiß, entschlossen gegen einen gesetzlichen Mindestlohn. Also gibt es auch keine bescheidene Rücknahme der Regelsatzsenkungen für Kindern.

Frau von der Leyen bezeichnete die Kinderarmut als "eines der beschämendsten Probleme" in Deutschland. (FAZ 14.09.2007) Sie steht diesem Problem gegenüber und hat damit nichts zu tun. Dabei fördert sie die Kinderarmut genauso wie Müntefering und Merkel, in dem sie entschlossen daran festhält, den Wachstums- und Schulbedarf von Schulkindern nicht anzuerkennen. Sie persönlich ist nicht beschämt, dass sie diese beschämende Problem mit erzeugt.

chluss: Kürzung der Regelsätze für Schulkinder - warum?

Zum SWarum wurden nun die Schüler-Regelsätze für Hartz IV-Kinder gekürzt?

* Die Arbeitgeberverbände verlangen die Senkung des Eckregelsatzes um 25% oder mehr, um Druck auf das Lohnniveau auszuüben. Die politische Partei des Christentums vertrat das ebenfalls im Wahlkampf 2002. Mit der Senkung des Eckregelsatzes wird immer auch die Senkus Regelsatzes aller Kinder geford

ng deert. Die Höhe aller Regelsätze gilt dem Kapital als Fehlanreiz, der die Arbeitsaufnahme der Eltern angeblich verhindert. Die Rechnung lautet: Je weniger Unterstützung den Eltern und den Kindern zur Verfügung steht, auch für Unterkunfts- und Heizungskosten, desto stärker wird der "Anreiz" für die Eltern, zu den Armutslöhnen zu arbeiten, die Unternehmen zu zahlen bereit sind.

Um das propagandistisch vorzubereiten, rechnet man den Hartz IV-Bedarf einer vierköpfigen Familie in einen monatlichen Bruttolohn bzw. in einen Bruttostundenlohn um.

Eine vierköpfige Familie hat im Durchschnitt je nach Alter der Kinder zwischen 1.529 Euro und 1.669 Euro an SGB II-Bedarf. (Die anerkannten Unterkunfts- und Heizungskosten belaufen sich für eine vierköpfige Hartz-Familie auf 488 Euro; BA, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Wohnsituation und Wohnkosten, Oktober 2006, Tabelle 3)

Daraus würde sich ein fiktiver Stundenlohn zwischen 14,61 Euro und 16,50 Euro brutto ergeben. Die Vertreter des Kapitals rechnen auch noch das Kindergeld in Bruttolohn um, das ja einen Teil des SGB II-Bedarfs deckt.

Bei dieser Höhe des fiktiven Stundenlohns kommt man zu dem Schluss, dass Erwerbslose wegen ihrer Kinder keinen Bock haben zu arbeiten, weil sie erheblich mehr Geld fürs "Nichtstun" bekommen als für Lohnarbeit.

Die beklagte Arbeitsunlust ergibt sich noch nicht, wenn man nur den Bedarf eines Alleinstehenden betrachtet. Seine mickrigen durchschnittlich 662 Euro in einen Bruttolohn umzuwandeln, führt nur zu (fiktiven) Bruttolöhnen von 5-6 Euro. Erst der Bedarf der Kinder erzeugt das Problem. Je mehr Kinder, desto höher ist der fiktive "Bruttolohn" für die Eltern und desto hemmungsloser wird die ihnen unterstellte Faulheit.

Es sind also letztlich die Kinder, die nach der messerscharfen Analyse der Sprachrohre der Konzerninteressen die Arbeitslosigkeit erzeugen. Wie kann man da noch kinderfreundlich sein?

Daraus folgt: wenn man aus politischen Gründen den Eckregelsatz nicht senken kann (und das kann man zur Zeit nicht), dann müssen wenigstens die Kinderregelsätze gesenkt werden. Dieser Wunsch des Kapitals ist mit Hartz IV erfüllt worden.

Wenn z.B. der SGB II-Bedarf einer vierköpfigen Familie unterhalb des Nettolohns plus Kindergeld eines Lohnarbeiters mit 7,50 Euro Bruttostundenlohn liegen müsste, dann müssten der Eckregelsatz bei 250 Euro und die Kinderregelsätze bei 150 bzw. 200 Euro liegen.

Die Senkung der Regelsätze für Schulkinder ist aber nicht nur eine Kampfansage an die Eltern, sondern auch an die Kinder selbst.

Die Nachfrage des Kapitals nach Arbeitskraft sinkt und damit auch die Nachfrage nach dem entsprechenden Nachwuchs. Der eng mit der Deutschen Bank verbundene Prof. Dr. Manfred Pohl erklärte, dass rd. 20% der Arbeitskräfte nicht "bildungsfähig (sind), egal wieviele Millionen für ihre Bildung aufgebracht werden." (Pohl, Das Ende des Weißen Mannes, Berlin 2007, 5) Der Jugendforscher Klaus Hurrelmann wies darauf hin, dass 15-20% der jungen Männer wirtschaftlich nicht einsetzbar seien. "Wegen des Überangebots an Arbeitskräften hat sich bisher kein Mensch um diese 10-20% eines

Jahrgangs gekümmert." (FAZ 25.08.2007) Die Interesselosigkeit an der zukünftigen Arbeitskraft der Kinder aus Hartz IV-Familien spiegelt sich auch darin wieder, dass 2/3 der Hauptschüler und die Hälfte der Realschüler keine Chance auf einen Ausbildungsplatz mehr haben und rd. 40-50% eines Jahrgangs in Warteschleifen kreist.

Wozu also in Kinder von Hartz IV-Familien investieren, wenn es sich sowieso nicht rechnet, wenn es rentabler ist, sich auf die Leistungsstarken zu konzentrieren?

Leider wird die Kürzung der Regelsätze für Schulkinder kaum oder nur mit Mühe zum Thema gemacht. Ein kleines Beispiel dafür liefert Christoph Butterwege, der in einem langen Aufsatz über Kinderarmut nicht einmal erwähnt, dass die Große Koalition die Regelsätze für Schulkinder gesenkt hat. Wenn man das nicht macht, kann man natürlich auch die Frage nach dem Warum nicht stellen. (Zukunftsaussicht Armut, junge welt 30.08.2007, 10-11) Mit dieser Art von Rücksichtnahme auf SPD und CDU muss Schluss sein.

Schluss:

Wir müssen uns kleine und große Ziele setzen. Kleine Ziele sind ein vertretbarer Zuschuss zum Mittagessen, die Anerkennung der Schulkosten als zu übernehmende notwendige Ausgaben.

Die wichtigste Forderung aber muss sein, den Eckregelsatz auf mindestens 500 Euro zu erhöhen. Damit würde auch das Niveau der davon abgeleiteten Kinderregelsätze steigen. Es kann nicht darum gehen, die Kinder gegen die Eltern auszuspielen, wie es BILD, Münte und von der Leyen machen.

Die Lebenslage der Kinder kann letztlich nur verbessert werden, wenn auch die Lage der Eltern verbessert wird.

Und: auch wenn ein bedeutender Teil der Kinder von den Herrschenden billiger abgeschrieben werden soll: wir sollten daran festhalten, dass die Grundbedürfnisse aller Kinder befriedigt werden müssen.

(Rainer Roth: Vortrag über Kinderarmut, Darmstadt 14. September 2007)


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(Bonner AStA-Zeitung 66/67)