§1 BAföG: Grundsatz
Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
„Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.”
So steht es auf der Website des BAföG (http://www.das-neue-bafoeg.de). Laut § 35 BAföG sind die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21, Abs. 2 BAföG alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz ggf. neu festzusetzen. „Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen.“
Seit der großen Umstellung des BAföG im Zuge der Währungsumstellung von Deutscher Mark auf Euro warten die BAföG-EmpfängerInnen vergebens auf die im Gesetz verlangte Anpassung der Sätze und Beträge.
Im Rahmen der oben beschriebenen Prüfung hat die Bundesregierung entsprechend § 35 BAföG alle zwei Jahre dem Bundestag darüber Bericht zu erstatten, wie sich die Bedürfnisse der Studierenden geändert haben. Dazu erschien am 18. Januar d.J. auch der 17. BAföG-Bericht (http://www.bmbf.de/pub/17_bafoeg-bericht.pdf).
Der BAföG-Bericht schließt mit folgenden Punkten:
„Um im Jahr 2007 wieder das Förderniveau des Jahres 2002 und damit den Stand nach der letzten Anpassung zu erreichen, müssten die Freibeträge damit insgesamt um rund 8,7 Prozent oder etwa 125 Euro und die Bedarfssätze um rund 10,3 Prozent, also etwa 48 Euro für Studierende bzw. 36 Euro für Schüler erhöht werden [...].”
Außerdem: „Vor dem Hintergrund der wichtigen Ziele der Chancengleichheit und Ausschöpfung der Bildungsreserven in der Bevölkerung höhlt der Beirat für Ausbildungsförderung deshalb eine Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge für dringend erforderlich; dies insbesondere, weil der Ausbau von Studienplätzen im Rahmen des Hochschulpaktes auch einer sozialen Flankierung bedarf.”
Und schließlich: „Der Beirat für Ausbildungsförderung sieht es mit Sorge, dass es durch die verschiedenen Instrumente darlehensweiser Förderung (Staatsdarlehen, BAföG-Bankdarlehen, Bildungskredit, KFW-Studienkredit, Kredite für Studiengebühren etc.) zu einer Zersplitterung im System der Ausbildungsförderung kommt. Dies gilt insbesondere, weil die Instrumente teilweise unkoordiniert nebeneinander stehen, für die Studierenden intransparent sind und zu einer nicht Überschaubaren und in vielen Fällen zu einer nicht tragbaren Darlehensbelastung führen können. Zu befürchten ist, dass Personen aus einkommensschwächeren Haushalten auf diese Weise davon abgehalten werden, ein Studium aufzunehmen.“
Auch der AStA der Uni des Saarlandes sowie das Studentenwerk, der DGB wie auch andere Organisationen und ExpertInnen hatten eine deutliche Erhöhung der BAföG-Sätze mit Nachdruck gefordert. Sogar der CDU-nahe RCDS hatte die Erhöhung der BAföG-Sätze verlangt.
Welche Änderungen sieht die Bundesregierung in der aktuellen Novelle vor?
Entgegen der Empfehlung des BAföG-Beirates will die Bundesregierung erneut keine Anpassung der Bedarfssätze sowie der Freibeträge vornehmen. Das hat sie noch vor der Weihnachtspause bekannt gegeben.
An dem damals veröffentlichten Entwurf hat sich bis zum eingebrachten Gesetzesentwurf kaum mehr etwas geändert.
Zu den einzelnen Punkten soll noch folge
Was fehlt?
Klar fehlt in dem Gesetzesentwurf die überfällige Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge.
Außerdem wäre es angebracht die Förderungsdauer an der durchschnittlichen Studiendauer zu orientieren und nicht wie bisher an fiktiven Regelstudienzeiten, in denen es nur sehr wenige Studierende schaffen ihr Studium abzuschließen. Die Begrenzung auf die Regelstudienzeit hat zur Folge, dass oft gerade in der Abschlussphase die Förderung und die finanzielle Grundlage wegfällt (besonders Psychologie oder Medizin).
Weiter fehlt eine befriedigende Regelung bei der Umstellung von den „alten“ Abschlüssen (Diplom, Staatsexamen, Magister) auf die neuen Bachelor-/Master-Studiengänge. Bisher gelten -auch wenn durch die Umstellung erzwungen- die Wechsel in die „neuen“ Studiengänge als Fachrichtungswechsel, was zur Folge hat, dass beim Wechsel nach dem dritten Fachsemester die Förderung ganz wegfällt.
Natürlich fehlt auch ein mindestens adäquater Ersatz für die Einbußen infolge der Umstellung vom Erziehungs- auf das Elterngeld. Konnten beim Erziehungsgeld wahlweise 12 x 450,-€ oder 24 x 300,-€ bezogen werden, können nach Umstellung auf das Elterngeld über höchstens 14 Monate je 300,-€ bezogen werden. Die Bundesregierung plant in der aktuellen Novelle einen Kinderzuschlag iHv 113,-€ pauschal. Dieser kann jedoch keinesfalls gereichen, um die Ausfälle auszugleichen, insbesondere dann nicht, wenn mehrere Kinder zu versorgen sind.
Nach § 35 BAföG ist ausdrücklich „der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen“. Seit 2001 ist keine Anpassung der genannten Sätze und Beträge erfolgt, wenngleich die Lebenshaltungskosten von 2001 bis heute um etwa 10% gestiegen sind und die Einkommen gestiegen sind.Eine Anpassung der Sätze wurde mit der Konsolidierung des öffentlichen Haushalts seit 2001 einseitig abgelehnt. Das zeigt, dass die aktuelle Regelung im § 35 BAföG nicht ausreichend ist und eine andere Änderung notwendig macht. Diese könnte zum Beispiel zu einer automatischen Anpassung führen: Die Anpassung der Bedarfssätze sowie der Freibeträge und Vomhundertsätze würde der allgemeinen Teuerungsrate (Inflation) entsprechen.
Was fordern die einzelnen Fraktionen im Bundestag?
Die einzelnen Fraktionen im Bundestag, also sowohl CDU/CSU und SPD also auch die Grünen, die FDP und auch die Linke, haben eigene Anträge zur BAföG-Novelle eingebracht. Diese sollen hier stichwortartig wiedergegeben und kurz kommentiert werden.
CDU/CSU und SPD
„II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
Quelle: Bundestags-Drucksache 16/4162
Hier feiert sich die Koalition selbst – muss sie auch, denn die SPD hat, als sie mit den Grünen an der Regierung war, das BAföG seit 2001 auch nicht angehoben; und die CDU will (wie bereits erwähnt) ohnehin das BAföG eher abschaffen, daher auch der Verweis auf die KfW-Kredite. Dass das BAföG seinem Anspruch nicht mehr gerecht werden kann („Ausbildung soll nicht an finanziellen Mitteln [...] scheitern; s.o.) nehmen beide somit zumindest billigend hin.Die Begabtenförderung (die Vergabekriterien für Stipendien richten sich u.a. nach den BAföG-Kriterien) auszubauen, läuft auch einer sozialen Politik zuwider. Aus der Bundesdrucksache 16/4661 geht hervor, dass mehr als 40% aller StipendiatInnen in Deutschland nach den Worten des Ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf Haushalten mit einer „hohen Einkommenssituation“ stammen (weiter dazu: „Arm bleibt arm und reich studiert“ auf www.studis-online.de).Ansonsten entspricht der Antrag dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung von Januar 2007.
FDP
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
Quelle: BT-Drucksache 16/3142
Dieser Antrag kann erscheinen wie „zwischen Tür und Angel“ geschrieben. Denn er geht einzig auf das „Baby-BAföG“ ein, aber keineswegs auf die gestiegenen Mehr-Bedarfe der Studierenden oder anderer Dinge. Dabei erkennt die FDP in der Begründung des Antrags durchaus an, dass „der BAföG-Höchstsatz in Höhe von 585,-€ [...] heute bei weitem nicht mehr zur Existenzsicherung“ ausreicht (ebd.). Zu einem Antrag, der auf diesen Sachverhalt eingeht, reichte es dann offenbar nicht. Der Antrag soll übrigens nur „jeder Mutter, die BAföG bezieht“ zugute kommen, für studierende Väter, die ein Kind großziehen aber wohl nicht. Auch unterstützt die FDP die Aufhebung des Teilerlasses für studierende Mütter.Löblich ist indes tatsächlich die geforderte Zulage von 280,-€/Monat und die Forderung nach einem Ausbau der Kinderbetreuung – schiebt die FDP jedoch gleichzeitig die finanzielle Verantwortung vom Bund weg.
Bündnis 90/Die Grünen
Quelle: BT-Drucksache 16/4158
Dieser Antrag ist im Vergleich sehr detailliert ausgearbeitet und weitgehend. Die Grünen wollen den Kreis der BAföG-Berechtigten durch Anhebung der Elternfreibeträge erweitern und über das BAföG (im Gegensatz zur Regierungskoalition) das „Mittelstandsloch“ ausgleichen.
Erfreulich ist auch die Forderung nach BAföG-Förderung im Rahmen von Teilzeitstudien oder anderen Formen des Studiums als das Vollzeitstudium (bspw. Abendstudium). Wichtig wäre auch das Umsetzen der Forderung nach einer Weiterförderung nach einem erzwungenen Wechsel von einem „alten“ in einen „neuen“ Studiengang (Diplom usw. in BA/MA).
Erfreulich ist die Forderung nach einem Vorrang für Ausbildung anstatt Beschäftigung. Denn es kann tatsächlich heute so sein, dass Leute, die arbeitslos gemeldet sind, Sozialleistungen empfangen und gerne studieren würden, in eine Beschäftigung gezwungen werden, weil ihnen sonst die Zuwendungen gekürzt würden.
Zweischneidig ist die Forderung nach der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen im BAföG. Das könnte u.U. tatsächlich sogar eine Schlechterstellung bedeuten, während die Gleichstellung grundsätzlich begrüßt werden kann.
Im Rest enthält der Antrag dieser Partei Punkte aus dem Koalitionspapier. Schade ist, dass keine konkreten Beträge gefordert werden und die Formulierungen sehr allgemein sind. Auch haben die Grünen nichts gegen die Abschaffung des Teilerlasses des BAföG, wenn Kinder großgezogen werden. Dieser Teilerlass erleichtert aber den studierten Eltern nach dem Studienende bedeutend die Finanzierung der Kinder.
Die LINKE
„Der Bundestag wolle beschließen [...]
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
Die LINKE geht mit ihrem -recht kurzen- Antrag ziemlich weit. Sie wird auch konkreter als die Grünen und ist die einzige Fraktion, die Förderungsdauer an der „durchschnittlichen Studiendauer orientieren“ will (wobei orientieren recht schwammig ist). Alleinige Forderung der LINKEN ist, die Studienkredite (nicht Gebührenkredite!) bei der KfW wieder abzuschaffen; andererseits macht sie keinen Vorschlag, wie das „Mittelstandsloch“ geschlossen werden soll.
Was in jedem Antrag der Fraktionen auf jeden Fall fehlt, ist eine Automatisierung der Anpassung der Bedarfssätze. Keine der Fraktionen fordert eine Koppelung der Sätze an die allgemeine Preis- und/oder Lohnentwicklung, sodass sie der allgemeinen Teuerungsrate und/oder Lohnsteigerung entsprechen würde.
BAföG-Erhöhung zum WiSE 2007/08 auf jeden Fall?
Bisher sah der Gesetzesentwurf der großen Koalition vor, dass es in diesem Jahr keine BAföG-Erhöhung geben soll. Die SPD hatte daraufhin angekündigt im Jahre 2008 das BAföG zum großen Thema zu machen - nicht lange vor dem Bundestagswahlkampf und mehreren Landtagswahlkämpfen.
Angesichts abzusehender anhaltender Steuermehreinnahmen im Vergleich zu den ursprünglichen Schätzungen hat der SPD-Generalsekretär Hubertus Heil nun diese Absichten zur BAföG-Erhöhung bekräftigt. Das bringt offenbar die Christdemokraten in Zugzwang, so erwägt nun gar die CDU nächstes Jahr die Bedarfssätze sowie die Freibeträge anzuheben.
In welcher Höhe die Anpassung erfolgen wird, ist indes noch nicht klar, die SPD fordert exakt um die Höhe, die der BAföG-Beirat im Bundestag empfohlen hatte: Die Bedarfssätze um 10%, die Freibeträge um ca. 9% anzuheben. Doch dass die Erhöhung kommen wird, scheint indes immer sicherer, die SPD will laut www.rp-online.de 290 Mio. Euro in eine BAföG-Erhöhung investieren. Diese Erhöhung käme sowohl BAföG-EmpfängerInnen wie auch StipendiatInnen zugute.
Dass die CDU nun auch sich in Richtung BAföG-Erhöhung bewegt, lässt verwundern, hatten doch noch Bundestagsabgeordnete bis vor wenigen Tagen noch eisern in bürgerlicher Manier behauptet, es könne wegen der nötigen Haushaltskonsolidierung keine BAföG-Erhöhung in Frage kommen.
Offenbar vernimmt man nun auch innerhalb der christlichen Union den Unmut der Studierenden und befürchtet Stimmenverluste bei den anstehenden genannten Wahlen.
Indes geht die SPD schon wieder weiter. Man wolle die im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehenen Verschlechterungen verhindern, so die Umstellung auf elternabhängig Förderung für SchülerInnen des zweiten Bildungswegs, es wird offenbar auch überlegt, den geplanten Kinderzuschlag nicht mehr bloß pauschal, sondern pro Kind zu gewähren. Gerade dieser Punkt ist hingegen bei der CDU umstritten, obgleich diese Partei sich als die Familienpartei gerne profiliert sieht.
Noch ist nichts sicher
In den Medien ist bisher kaum etwas zu finden zur auch von SPD-Fraktionschef Struck proklamierten BAföG-Erhöhung, denn während Struck behauptet dies sei bereits mit Finanzminister Peer Steinbrück abgesprochen und die CDU habe bereits zugestimmt, hält sich die CDU selbst weiterhin bedeckt.
Die SPD scheint in ihrem Vorhaben die Bedarfssätze und die Freibeträge weiter zu erhöhen und damit den Kreis der BAföG-Berechtigten zu öffnen, unbeirrt zu sein - offenbar wollen die Genossen die Anhebung bereits in die aktuelle BAföG-Novelle, die -so war bisher geplant- noch vor der Sommerpause des Parlaments beschlossen werden soll, festschreiben und 2008 keine weitere Novelle folgen lassen - das könnte den Studierenden Planungssicherheit geben, da es nächstes Jahr nicht mehr zu einem Tauziehen um Landes- und Bundesfinanzen kommen wird, sondern die Erhöhung schon klar wäre.
Eine Vorentscheidung könnte schon am 21. Mai gefallen sein, denn dann wird es die öffentliche Anhörung im Bildungsausschuss des Bundestages zur BAföG-Novelle geben.
Da aber die Länder 35% der BAföG-Kosten tragen, könnte der Bundesrat („Länderkammer“) schließlich noch gegen diese BAföG-Anpassung stimmen, was angesichts des von der CDU dominierten Bundesrats mitnichten ausgeschlossen ist!
Doch genau das Vorpreschen der SPD könnte einige CDU-Landesväter dazu nötigen ihre Zustimmung zu geben, denn das Veto, das dann zweifelsohne der CDU angelastet würde, würde der SPD zum Auftrieb bei vielen enttäuschten SchülerInnen und Studierenden verhelfen.
Öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss am 21. Mai
Die Sachverständigen waren sich einig, dass eine Erhörung der Bedarfssätze, der Freibeträge sowie des Kinderbetreuungszuschlages notwendig ist. Weiterhin wurde die Erhaltung des Kinderteilerlasses gefordert.
Insbesondere das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der freie zusammenschluss der StudentInnenschaften (fzs) hatten nachdrücklich eine Erhöhung der BAföG-Sätze und -Freibeträge gefordert, zuletzt DSW und fzs noch für das nächste WiSe 2007/08.Bundesbildungsministerin Annette Schavan will laut Bildungsstaatssekretär Andreas Storm die BAföG-Sätze und Freibeträge für Einkommen der Eltern zum WiSe 200/09 anheben. Indes ist noch nicht klar, in welchem Umfang und mit welcher Ausstattung, werde „im Rahmen der Beratungen zum Bundeshaushalt 2008 befunden“ (Quelle: Handelsblatt, www.spiegel-online.de).
Es herrscht in der Koalition also wildes Chaos, aber wie oben bereits geschrieben, könnte die CDU sich sogar zu einer Erhöhung des BAföG genötigt fühlen.
Bleibt eine Erhöhung aus, könnte diese Nicht-Erhöhung möglicherweise sogar §1 BAföG widersprechen.
Bleibt zu hoffen, dass die prognostizierten Steuermehreinnahmen für 2008 reichlich ausfallen werden, damit die CDU nicht erneut sich vor einer BAföG-Erhöhung drücken kann. Und wenn sie es doch tut, muss sie bei der Bundestagswahl 2009 mit der Quittung rechnen. Im selben Jahr sind auch Landtagswahlen.
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Kommentar zur aktuellen BAföG-Novelle von Daniel Koster, Referent für Studienfinanzierung im AStA der Universität des Saarlandes
Eine Erhöhung des BAföG aus Gründen der Haushaltskonsolidierung abzulehnen, kommt einer Farce gleich, es ist die Verschaukelung einer ganzen Generation. Denn wie soll die Generation, die heute sich im Studium befindet, denn in der Zukunft die Lasten tragen, wenn sie keine fundierte Ausbildung hat? Da rentiert es sich doch eher, von Seiten des Staates mehr in Bildung zu investieren, damit die Leute später durch bessere Qualifikation mehr dazu beitragen können die Schulden des Staates abzubauen. Doch stattdessen wird das Geld dann in deutlich weniger sinnvolle Projekte gepumpt.
Die Zeichen sind doch eindeutig: Der Akademiker-Mangel ist abzusehen und viele AbiturientInnen beginnen eine berufliche Ausbildung (Lehre) – die Studiengebühren hat die Reifung dieses Entschlusses wohl kaum gebremst. Und nicht zuletzt hat die mehrmals unterlassene Anpassung des BAföG dazu geführt, dass der Anteil der Studierenden aus Familien mit geringem Einkommen weiter deutlich abgenommen hat. Die Ausweitung des grundsätzlichen BAföG-Anspruchs auf Kinder mit Migrationshintergrund ist grundsätzlich zu begrüßen. Aber vor dem Hintergrund einer Nichtanpassung der Bedarfssätze ist diese einseitige Anpassung möglicherweise sogar gefährlich!
Was in jedem Antrag der Fraktionen auf jeden Fall fehlt, ist eine Automatisierung der Anpassung der Bedarfssätze. Keine der Fraktionen fordert eine Koppelung der Sätze an die allgemeine Preis- und/oder Einkommensentwicklung, sodass sie der allgemeinen Teuerungsrate und/oder Einkommenssteigerung entsprechen würde.
Eine Verschaukelung ist es als eine Verbesserung des BAföG zu loben, dass die Auslandsförderung nun ab dem ersten Semester möglich ist und keine „Orientierungsphase“ von zwei Semestern davor notwendig ist. Dies ist schlicht die Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der durch die alte Regelung die Freizügigkeit beeinträchtigt sah.
Es bleibt zu hoffen, dass die WählerInnen und Wähler sich der insbesondere von der bürgerlichen CDU gemachten Politik der Sperrung gegen eine BAföG-Erhöhung bei der Bundestagswahl erinnern und ihr die Quittung dafür geben.
Auch die SPD kommt nicht unbedingt besser weg, hat sie doch während ihrer Regierung seit 2001 ebenso keine Anpassung unternommen; aber immerhin in ihren Möglichkeiten als Koalitionspartnerin sich sehr dafür eingesetzt.
Dies ist die bundesweite Seite der Internetplattform von Uebergebuehr. Uebergebuehr beleuchtet Bildungspolitik kritisch und arbeitet außerparlamentarisch auf ein freies, demokratisches und emanzipatorisches Bildungswesen hin.

(Albert Einstein)