BAföG: Bleibt alles beim alten oder gibts mehr?

§1 BAföG: Grundsatz
Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

„Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.”
So steht es auf der Website des BAföG (http://www.das-neue-bafoeg.de). Laut § 35 BAföG sind die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21, Abs. 2 BAföG alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz ggf. neu festzusetzen. „Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen.“
Seit der großen Umstellung des BAföG im Zuge der Währungsumstellung von Deutscher Mark auf Euro warten die BAföG-EmpfängerInnen vergebens auf die im Gesetz verlangte Anpassung der Sätze und Beträge.
Im Rahmen der oben beschriebenen Prüfung hat die Bundesregierung entsprechend § 35 BAföG alle zwei Jahre dem Bundestag darüber Bericht zu erstatten, wie sich die Bedürfnisse der Studierenden geändert haben. Dazu erschien am 18. Januar d.J. auch der 17. BAföG-Bericht (http://www.bmbf.de/pub/17_bafoeg-bericht.pdf).

Der BAföG-Bericht schließt mit folgenden Punkten:
„Um im Jahr 2007 wieder das Förderniveau des Jahres 2002 und damit den Stand nach der letzten Anpassung zu erreichen, müssten die Freibeträge damit insgesamt um rund 8,7 Prozent oder etwa 125 Euro und die Bedarfssätze  um rund 10,3 Prozent, also etwa 48 Euro für Studierende bzw. 36 Euro für Schüler erhöht werden [...].”
Außerdem: „Vor dem Hintergrund der wichtigen Ziele der Chancengleichheit und Ausschöpfung der Bildungsreserven in der Bevölkerung höhlt der Beirat für Ausbildungsförderung deshalb eine Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge für dringend erforderlich; dies insbesondere, weil der Ausbau von Studienplätzen im Rahmen des Hochschulpaktes auch einer sozialen Flankierung bedarf.”
Und schließlich: „Der Beirat für Ausbildungsförderung sieht es mit Sorge, dass es durch die verschiedenen Instrumente darlehensweiser Förderung (Staatsdarlehen, BAföG-Bankdarlehen, Bildungskredit, KFW-Studienkredit, Kredite für Studiengebühren etc.) zu einer Zersplitterung im System der Ausbildungsförderung kommt. Dies gilt insbesondere, weil die Instrumente teilweise unkoordiniert nebeneinander stehen, für die Studierenden intransparent sind und zu einer nicht Überschaubaren und in vielen Fällen zu einer nicht tragbaren Darlehensbelastung führen können. Zu befürchten ist, dass Personen aus einkommensschwächeren Haushalten auf diese Weise davon abgehalten werden, ein Studium aufzunehmen.“
Auch der AStA der Uni des Saarlandes sowie das Studentenwerk, der DGB wie auch andere Organisationen und ExpertInnen hatten eine deutliche Erhöhung der BAföG-Sätze mit Nachdruck gefordert. Sogar der CDU-nahe RCDS hatte die Erhöhung der BAföG-Sätze verlangt.


Welche Änderungen sieht die Bundesregierung in der aktuellen Novelle vor?
Entgegen der Empfehlung des BAföG-Beirates will die Bundesregierung erneut keine Anpassung der Bedarfssätze sowie der Freibeträge vornehmen. Das hat sie noch vor der Weihnachtspause bekannt gegeben.
An dem damals veröffentlichten Entwurf hat sich bis zum eingebrachten Gesetzesentwurf kaum mehr etwas geändert.

Zu den einzelnen Punkten soll noch folge

  • Auslandsförderung: Zu begrüßen ist natürlich, dass die Auslandsförderung nun ab dem ersten Semester möglich ist und nicht mehr zuerst zwei Semester in Deutschland studiert werden müssen. Auch die Erleichterung der Förderungsfähigkeit von Auslands-Praktika ist zu begrüßen. Dass aber die Studiengebühren nur noch maximal ein Jahr übernommen werden sollen, macht diese Verbesserungen gleich wieder wett. Denn was bringt die Förderung im Ausland, wenn hier horrende Studiengebühren verlangt werden, die der/die Studierende nicht finanzieren kann?
  • Dass die Bundesregierung die infolge der Umstellung von Erziehungs- auf Elterngeld entstandenen Verluste für studierenden Eltern ausgleichen möchte, ist zu begrüßen. Dass die 113,-€ jedoch pauschal und eben nicht pro Kind gewährt werden sollen, relativiert den guten Willen schon wieder. Die heutigen BA-/MA-Studiengänge sind derart straff durchorganisiert, dass studierende Eltern kaum mehr umhinkommen, ihre Kinder in Obhut zu geben. Und die Krippen berechnen ihre Beiträge nicht pro Familie, sondern pro Kind! Der Wegfall des Erlasses wird auch nicht dazu gereichen der Kinderarmut bei AkademikerInnen entgegenzuwirken. Dabei wäre eine Familienförderung gerade bei den Studierenden wichtig, denn die Studierenden sind zumeist gerade in dem Alter, in dem sie sich überlegen, ob sie Kinder wollen oder nicht.
  • Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze auf 400,-€ ist indes auch eine Verbesserung. Allerdings muss hier genau darauf geachtet werden, dass dies nicht zu einer weiteren Privatisierung von Bildung führt. Denn die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan hatte im Bundestagswahlkampf die Abschaffung des BAföG gefordert. In diesem Zusammenhang sagte sie wörtlich: Es „muss das BAföG noch so lange erhalten bleiben, bis es einen tatsächlich attraktiven Markt der Bildungsfinanzierung gibt.“ Im Bundestagswahlkampf hatte Schavan das BAföG als „Instrument der Gleichmacherei“ und also „Auslaufmodell“ bezeichnet.
  • Völlig zu begrüßen ist die Öffnung des Kreises derjenigen, die durch das BAföG gefördert werden können.
  • Die Umstellung des BAföG bei SchülerInnen des zweiten Bildungswegs kann nur kontraproduktiv sein. Damit klammert die Bundesregierung jedoch den Umstand aus, dass bei den geförderten SchülerInnen besondere persönlich Umstände nach § 2, Abs. 1a BAföG vorliegen, so zum Beispiel oft sehr zerrüttete Familienverhältnisse oder bspw. der/die Schüler/in die Schule nur besuchen kann, wenn er/sie nicht im Elternhaus wohnt.

Was fehlt?
Klar fehlt in dem Gesetzesentwurf die überfällige Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge.
Außerdem wäre es angebracht die Förderungsdauer an der durchschnittlichen Studiendauer zu orientieren und nicht wie bisher an fiktiven Regelstudienzeiten, in denen es nur sehr wenige Studierende schaffen ihr Studium abzuschließen. Die Begrenzung auf die Regelstudienzeit hat zur Folge, dass oft gerade in der Abschlussphase die Förderung und die finanzielle Grundlage wegfällt (besonders Psychologie oder Medizin).
Weiter fehlt eine befriedigende Regelung bei der Umstellung von den „alten“ Abschlüssen (Diplom, Staatsexamen, Magister) auf die neuen Bachelor-/Master-Studiengänge. Bisher gelten -auch wenn durch die Umstellung erzwungen- die Wechsel in die „neuen“ Studiengänge als Fachrichtungswechsel, was zur Folge hat, dass beim Wechsel nach dem dritten Fachsemester die Förderung ganz wegfällt.
Natürlich fehlt auch ein mindestens adäquater Ersatz für die Einbußen infolge der Umstellung vom Erziehungs- auf das Elterngeld. Konnten beim Erziehungsgeld wahlweise 12 x 450,-€ oder 24 x 300,-€ bezogen werden, können nach Umstellung auf das Elterngeld über höchstens 14 Monate je 300,-€ bezogen werden. Die Bundesregierung plant in der aktuellen Novelle einen Kinderzuschlag iHv 113,-€ pauschal. Dieser kann jedoch keinesfalls gereichen, um die Ausfälle auszugleichen, insbesondere dann nicht, wenn mehrere Kinder zu versorgen sind.
Nach § 35 BAföG ist ausdrücklich „der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen“. Seit 2001 ist keine Anpassung der genannten Sätze und Beträge erfolgt, wenngleich die Lebenshaltungskosten von 2001 bis heute um etwa 10% gestiegen sind und die Einkommen gestiegen sind.Eine Anpassung der Sätze wurde mit der Konsolidierung des öffentlichen Haushalts seit 2001 einseitig abgelehnt. Das zeigt, dass die aktuelle Regelung im § 35 BAföG nicht ausreichend ist und eine andere Änderung notwendig macht. Diese könnte zum Beispiel zu einer automatischen Anpassung führen: Die Anpassung der Bedarfssätze sowie der Freibeträge und Vomhundertsätze würde der allgemeinen Teuerungsrate (Inflation) entsprechen.


Was fordern die einzelnen Fraktionen im Bundestag?

Die einzelnen Fraktionen im Bundestag, also sowohl CDU/CSU und SPD also auch die Grünen, die FDP und auch die Linke, haben eigene Anträge zur BAföG-Novelle eingebracht. Diese sollen hier stichwortartig wiedergegeben und kurz kommentiert werden.

CDU/CSU und SPD
„II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,

  1. dass die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die Ausgaben für die Ausbildungsförderung nach dem BAföG kontinuierlich gesteigert hat;
  2. dass der KfW-Bankengruppe (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) das Angebot eines allgemeinen Studienkredits genehmigt wurde und sich so weitere elternunabhängige Möglichkeiten der Studienfinanzierung eröffnen. Der KfW-Studienkredit ist insbesondere geeignet, die Finanzierungslücke für Studierende aus dem Mittelstand („Mittelstandsloch” - Studierende mit Eltern aus dem Mittelstand kommen nur selten in den Genuss einer BAföG-Förderung, da das BAföG sich mit den heutigen Sätzen nur nach an Studierende mit Eltern aus den unteren Einkommensschichten wendet; der Verfasser) zu schließen;
  3. dass die Bundesregierung die Begabtenförderung bis zum Ende der Legislaturperiode auf 1 Prozent der Studierenden und Absolventen der beruflichen Ausbildung ausdehnen will und dafür seit 2006 die Haushaltsmittel um jährlich deutlich über 10 Prozent erhöht.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. Auszubildende mit Kindern bereits während der Ausbildung durch einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag im BAföG stärker zu unterstützen;
  2. durch Wegfall der Orientierungsphase auch komplett im europäischen Ausland durchgeführte Ausbildungsgänge nach dem BAföG förderfähig zu machen;
  3. die hohen Hürden einer Förderung von Praktika außerhalb Europas abzubauen durch den Verzicht auf die derzeit verlangte Bescheinigung der „besonderen Förderlichkeit“;
  4. ausländische Auszubildende, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder bereits lange in Deutschland leben und eine aufenthaltsrechtliche Dauerperspektive haben, ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern zu fördern;
  5. die Hinzuverdienstgrenzen ohne Anrechnung auf das BAföG für alle Auszubildenden mindestens auf die Höhe der Grenze für einen Minijob, d. h. bis 400 Euro monatlich auszudehnen;
  6. zur Gegenfinanzierung, zur Verhinderung von Mitnahmeeffekten und zur Angleichung von Fördervorschriften den bisherigen Kinderteilerlass zu streichen, bei der Auslandsförderung auch für bisher zuschussweise gewährte Förderungsbestandteile Darlehensanteile einzuführen, d. h. Auslandszuschläge und Reisekostenerstattung, aber auch Studiengebühren für Auslandsstudien bis zu einem Jahr künftig in die Normalförderung zu überführen, auch bei der Förderung von Praktika außerhalb Europas keine Auslandszuschläge mehr zu gewähren und die elternunabhängige Kollegiatenförderung auf den Kern des zweiten Bildungswegs zu konzentrieren;
  7. für die Finanzierung von über längere Dauer erhobenen ausländischen Studiengebühren darauf hinzuwirken, dass das bestehende Studienkreditangebot der KfW auch für diese Zwecke geöffnet wird. Es ist erforderlich, einen Finanzierungsweg außerhalb des BAföG zu gewährleisten, der auch Studierenden mit Eltern aus mittleren Einkommensschichten offen steht, die oberhalb der BAföG-Einkommensgrenzen liegen;
  8. die Auswirkungen dieser Änderungen insbesondere bei der Kollegiatenförderung und für die Auslandsstudierenden zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag zeitnah zu berichten.“

Quelle: Bundestags-Drucksache 16/4162

Hier feiert sich die Koalition selbst – muss sie auch, denn die SPD hat, als sie mit den Grünen an der Regierung war, das BAföG seit 2001 auch nicht angehoben; und die CDU will (wie bereits erwähnt) ohnehin das BAföG eher abschaffen, daher auch der Verweis auf die KfW-Kredite. Dass das BAföG seinem Anspruch nicht mehr gerecht werden kann („Ausbildung soll nicht an finanziellen Mitteln [...] scheitern; s.o.) nehmen beide somit zumindest billigend hin.Die Begabtenförderung (die Vergabekriterien für Stipendien richten sich u.a. nach den BAföG-Kriterien) auszubauen, läuft auch einer sozialen Politik zuwider. Aus der Bundesdrucksache 16/4661 geht hervor, dass mehr als 40% aller StipendiatInnen in Deutschland nach den Worten des Ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) auf Haushalten mit einer „hohen Einkommenssituation“ stammen (weiter dazu: „Arm bleibt arm und reich studiert“ auf www.studis-online.de).Ansonsten entspricht der Antrag dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung von Januar 2007.


FDP
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. als Sofortmaßnahme im Rahmen der bestehenden Ausbildungsförderung für junge Menschen ein Baby-BAföG einzuführen, wonach jeder Mutter, die BAföG bezieht, die Möglichkeit eingeräumt wird, anstelle des jetzt vorgesehenen Darlehensteilerlasses nach Abschluss des Studiums für die Dauer ihres BAföG-Bezugs eine Zulage von 280 Euro im Monat (Baby-BAföG) zu beziehen;
  2. sich bei den Hochschulen, Ländern und Gemeinden für einen qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung an Hochschulen bzw. an Hochschulstandorten einzusetzen.“

Quelle: BT-Drucksache 16/3142

Dieser Antrag kann erscheinen wie „zwischen Tür und Angel“ geschrieben. Denn er geht einzig auf das „Baby-BAföG“ ein, aber keineswegs auf die gestiegenen Mehr-Bedarfe der Studierenden oder anderer Dinge. Dabei erkennt die FDP in der Begründung des Antrags durchaus an, dass „der BAföG-Höchstsatz in Höhe von 585,-€ [...] heute bei weitem nicht mehr zur Existenzsicherung“ ausreicht (ebd.). Zu einem Antrag, der auf diesen Sachverhalt eingeht, reichte es dann offenbar nicht. Der Antrag soll übrigens nur „jeder Mutter, die BAföG bezieht“ zugute kommen, für studierende Väter, die ein Kind großziehen aber wohl nicht. Auch unterstützt die FDP die Aufhebung des Teilerlasses für studierende Mütter.Löblich ist indes tatsächlich die geforderte Zulage von 280,-€/Monat und die Forderung nach einem Ausbau der Kinderbetreuung – schiebt die FDP jedoch gleichzeitig die finanzielle Verantwortung vom Bund weg.


Bündnis 90/Die Grünen

  • „III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, das Bundesausbildungsförderungsgesetz zu reformieren und dabeidie Bedarfssätze für Lebensunterhalt und Unterkunft schnellstmöglich entsprechend den seit der letzten Erhöhung im Jahr 2002 gestiegenen Lebenshaltungskosten zu erhöhen und künftig regelmäßig bedarfsgerecht anzupassen;
  • die Bedarfssätze für die Unterkunft von Schülerinnen, Schülern und Studierenden in Zukunft so auszugestalten, dass sie die tatsächlich anfallenden angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung abdecken. Dafür müssen die Höchstgrenzen der Bedarfssätze für Unterkunft und Heizung in § 12 Abs. 3 und § 13 Abs. 3 BAföG aufgehoben werden. Die bisherigen pauschalierten Höchstsätze für die Kosten der Unterbringung haben sich als nicht ausreichend erwiesen;
  • die Einkommens- und Vermögensfreibeträge für Empfängerinnen und Empfänger der Ausbildungsförderung an die steigende Einkommensentwicklung anzupassen, um den Kreis der BAföG-Berechtigten zu erweitern. Dabei muss gewährleistet werden, dass die Studierenden nicht für den Zuverdienst bestraft werden, der für sie aufgrund der in vielen Ländern eingeführten Studiengebühren notwendig ist;
  • die Elternfreibeträge zu erhöhen, um sie an die steigende Einkommensentwicklung anzupassen. Dies ermöglicht einem größeren Kreis von Studierenden den Zugang zur Ausbildungsförderung und wirkt dem Umstand entgegen, dass das Einkommen mancher Familien oberhalb der BAföG-Grenzen liegt und dennoch nicht für eine auskömmliche Lebensunterhaltsfinanzierung der studierenden Kinder ausreicht („Mittelschichtsloch“);
  • die Förderung von Studierenden mit Kindern durch eine Kinderkomponente im BAföG während des Studiums deutlich zu verbessern. Diese sollte als Vollzuschuss gestaltet sein. Der bisherige Darlehensteilerlass von Hochschulabsolventen mit Kind sollte dabei für eine Übergangsphase im Grundsatz erhalten bleiben;das BAföG nicht nur am „Normalstudium“ auszurichten, sondern auch flexible Lebens- und Studienentwürfe wie ein Teilzeitstudium besser anzuerkennen und zu fördern;
  • die BAföG-Förderung beim Besuch von Abendschulen und Kollegs weiterhin für alle elternunabhängig zu gewähren. Darüber hinaus muss die Förderung auch immer dann unabhängig vom Elterneinkommen erfolgen, wenn nach einer betrieblichen Ausbildung ein Hochschulstudium begonnen wird;
  • künftig auch vollständige Auslandsstudiengänge ohne vorherige Orientierungsphase im Inland zu fördern;zu gewährleisten, dass ein Wechsel von Studiengängen mit Diplom-, Magister- oder Staatsexamensabschluss zu einem gestuften Bachelor- oder Masterstudiengang nach dem zweiten Fachsemester nicht zu einem Verlust der BAföG-Förderung führt, wenn er – z. B. aufgrund einer Umstrukturierung der Studiengänge an der Hochschule – verpflichtend vorgenommen wird;
  • Vorschriften, die Migrantinnen und Migranten trotz einer dauerhaften Aufenthaltsperspektive in Deutschland vom Leistungsbezug nach BAföG bzw. dem SGB III ausschließen, abzuschaffen. Stattdessen sind die Förderungsinstrumente so fortzuentwickeln, dass Studierende mit Migrationshintergrund künftig eine begabungsgerechte Förderung erhalten, die eine möglicherweise wirtschaftlich prekäre Lage ihrer Herkunftsfamilie besser berücksichtigt, damit sie zum Vorteil aller ihre Begabungsreserven entwickeln können; in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass im Bereich des SGB II die Ausbildung und Qualifizierung junger Menschen Vorrang vor der Vermittlung in Beschäftigung hat und dass die Pflicht zur unverzüglichen Aufnahme einer Arbeit oder Arbeitsgelegenheit aus § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB II nicht dazu führt, dass von der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums und der zugehörigen Förderung durch das BAföG abgeraten wird;
  • Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit Ehegatten gleichzustellen.“

Quelle: BT-Drucksache 16/4158

Dieser Antrag ist im Vergleich sehr detailliert ausgearbeitet und weitgehend. Die Grünen wollen den Kreis der BAföG-Berechtigten durch Anhebung der Elternfreibeträge erweitern und über das BAföG (im Gegensatz zur Regierungskoalition) das „Mittelstandsloch“ ausgleichen.

Erfreulich ist auch die Forderung nach BAföG-Förderung im Rahmen von Teilzeitstudien oder anderen Formen des Studiums als das Vollzeitstudium (bspw. Abendstudium). Wichtig wäre auch das Umsetzen der Forderung nach einer Weiterförderung nach einem erzwungenen Wechsel von einem „alten“ in einen „neuen“ Studiengang (Diplom usw. in BA/MA).

Erfreulich ist die Forderung nach einem Vorrang für Ausbildung anstatt Beschäftigung. Denn es kann tatsächlich heute so sein, dass Leute, die arbeitslos gemeldet sind, Sozialleistungen empfangen und gerne studieren würden, in eine Beschäftigung gezwungen werden, weil ihnen sonst die Zuwendungen gekürzt würden.

Zweischneidig ist die Forderung nach der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen im BAföG. Das könnte u.U. tatsächlich sogar eine Schlechterstellung bedeuten, während die Gleichstellung grundsätzlich begrüßt werden kann.

Im Rest enthält der Antrag dieser Partei Punkte aus dem Koalitionspapier. Schade ist, dass keine konkreten Beträge gefordert werden und die Formulierungen sehr allgemein sind. Auch haben die Grünen nichts gegen die Abschaffung des Teilerlasses des BAföG, wenn Kinder großgezogen werden. Dieser Teilerlass erleichtert aber den studierten Eltern nach dem Studienende bedeutend die Finanzierung der Kinder.


Die LINKE

„Der Bundestag wolle beschließen [...]

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. den siebzehnten Bericht zum BAföG zum Anlass zu nehmen, eine sofortige Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze um mindestens 10 Prozent zu beschließen;
  2. die Leistungen des Auslands-BAföG auszuweiten, indem die Zuschläge bei Auslandsaufenthalten erhöht werden. Sowohl diese Zuschläge als auch Studiengebühren, die an ausländischen Hochschulen erhoben werden, müssen als Vollzuschuss gezahlt werden;
  3. den Förderanspruch nicht mehr an der Regelstudienzeit, sondern an der durchschnittlichen Studiendauer zu orientieren und Regelungen zu treffen, damit Studierenden mit der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master keine Nachteile beim BAföG entstehen;
  4. im BAföG einen finanziellen Ausgleich für Studierende mit Kind vorzunehmen, die durch das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Elterngeld schlechter gestellt werden;
  5. den Auftrag an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zum Angebot von Studienkrediten zurückzunehmen.

Die LINKE geht mit ihrem -recht kurzen- Antrag ziemlich weit. Sie wird auch konkreter als die Grünen und ist die einzige Fraktion, die Förderungsdauer an der „durchschnittlichen Studiendauer orientieren“ will (wobei orientieren recht schwammig ist). Alleinige Forderung der LINKEN ist, die Studienkredite (nicht Gebührenkredite!) bei der KfW wieder abzuschaffen; andererseits macht sie keinen Vorschlag, wie das „Mittelstandsloch“ geschlossen werden soll.

 

Was in jedem Antrag der Fraktionen auf jeden Fall fehlt, ist eine Automatisierung der Anpassung der Bedarfssätze. Keine der Fraktionen fordert eine Koppelung der Sätze an die allgemeine Preis- und/oder Lohnentwicklung, sodass sie der allgemeinen Teuerungsrate und/oder Lohnsteigerung entsprechen würde.

 

BAföG-Erhöhung zum WiSE 2007/08 auf jeden Fall?

Bisher sah der Gesetzesentwurf der großen Koalition vor, dass es in diesem Jahr keine BAföG-Erhöhung geben soll. Die SPD hatte daraufhin angekündigt im Jahre 2008 das BAföG zum großen Thema zu machen - nicht lange vor dem Bundestagswahlkampf und mehreren Landtagswahlkämpfen.

Angesichts abzusehender anhaltender Steuermehreinnahmen im Vergleich zu den ursprünglichen Schätzungen hat der SPD-Generalsekretär Hubertus Heil nun diese Absichten zur BAföG-Erhöhung bekräftigt. Das bringt offenbar die Christdemokraten in Zugzwang, so erwägt nun gar die CDU nächstes Jahr die Bedarfssätze sowie die Freibeträge anzuheben.

In welcher Höhe die Anpassung erfolgen wird, ist indes noch nicht klar, die SPD fordert exakt um die Höhe, die der BAföG-Beirat im Bundestag empfohlen hatte: Die Bedarfssätze um 10%, die Freibeträge um ca. 9% anzuheben. Doch dass die Erhöhung kommen wird, scheint indes immer sicherer, die SPD will laut www.rp-online.de 290 Mio. Euro in eine BAföG-Erhöhung investieren. Diese Erhöhung käme sowohl BAföG-EmpfängerInnen wie auch StipendiatInnen zugute.

Dass die CDU nun auch sich in Richtung BAföG-Erhöhung bewegt, lässt verwundern, hatten doch noch Bundestagsabgeordnete bis vor wenigen Tagen noch eisern in bürgerlicher Manier behauptet, es könne wegen der nötigen Haushaltskonsolidierung keine BAföG-Erhöhung in Frage kommen.

Offenbar vernimmt man nun auch innerhalb der christlichen Union den Unmut der Studierenden und befürchtet Stimmenverluste bei den anstehenden genannten Wahlen.

Indes geht die SPD schon wieder weiter. Man wolle die im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehenen Verschlechterungen verhindern, so die Umstellung auf elternabhängig Förderung für SchülerInnen des zweiten Bildungswegs, es wird offenbar auch überlegt, den geplanten Kinderzuschlag nicht mehr bloß pauschal, sondern pro Kind zu gewähren. Gerade dieser Punkt ist hingegen bei der CDU umstritten, obgleich diese Partei sich als die Familienpartei gerne profiliert sieht.

Noch ist nichts sicher
In den Medien ist bisher kaum etwas zu finden zur auch von SPD-Fraktionschef Struck proklamierten BAföG-Erhöhung, denn während Struck behauptet dies sei bereits mit Finanzminister Peer Steinbrück abgesprochen und die CDU habe bereits zugestimmt, hält sich die CDU selbst weiterhin bedeckt.

Die SPD scheint in ihrem Vorhaben die Bedarfssätze und die Freibeträge weiter zu erhöhen und damit den Kreis der BAföG-Berechtigten zu öffnen, unbeirrt zu sein - offenbar wollen die Genossen die Anhebung bereits in die aktuelle BAföG-Novelle, die -so war bisher geplant- noch vor der Sommerpause des Parlaments beschlossen werden soll, festschreiben und 2008 keine weitere Novelle folgen lassen - das könnte den Studierenden Planungssicherheit geben, da es nächstes Jahr nicht mehr zu einem Tauziehen um Landes- und Bundesfinanzen kommen wird, sondern die Erhöhung schon klar wäre.

Eine Vorentscheidung könnte schon am 21. Mai gefallen sein, denn dann wird es die öffentliche Anhörung im Bildungsausschuss des Bundestages zur BAföG-Novelle geben.

Da aber die Länder 35% der BAföG-Kosten tragen, könnte der Bundesrat („Länderkammer“) schließlich noch gegen diese BAföG-Anpassung stimmen, was angesichts des von der CDU dominierten Bundesrats mitnichten ausgeschlossen ist!

Doch genau das Vorpreschen der SPD könnte einige CDU-Landesväter dazu nötigen ihre Zustimmung zu geben, denn das Veto, das dann zweifelsohne der CDU angelastet würde, würde der SPD zum Auftrieb bei vielen enttäuschten SchülerInnen und Studierenden verhelfen.


Öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss am 21. Mai

Die Sachverständigen waren sich einig, dass eine Erhörung der Bedarfssätze, der Freibeträge sowie des Kinderbetreuungszuschlages notwendig ist. Weiterhin wurde die Erhaltung des Kinderteilerlasses gefordert.

Insbesondere das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der freie zusammenschluss der StudentInnenschaften (fzs) hatten nachdrücklich eine Erhöhung der BAföG-Sätze und -Freibeträge gefordert, zuletzt DSW und fzs noch für das nächste WiSe 2007/08.Bundesbildungsministerin Annette Schavan will laut Bildungsstaatssekretär Andreas Storm die BAföG-Sätze und Freibeträge für Einkommen der Eltern zum WiSe 200/09 anheben. Indes ist noch nicht klar, in welchem Umfang und mit welcher Ausstattung, werde „im Rahmen der Beratungen zum Bundeshaushalt 2008 befunden“ (Quelle: Handelsblatt, www.spiegel-online.de).

Es herrscht in der Koalition also wildes Chaos, aber wie oben bereits geschrieben, könnte die CDU sich sogar zu einer Erhöhung des BAföG genötigt fühlen.

Bleibt eine Erhöhung aus, könnte diese Nicht-Erhöhung möglicherweise sogar §1 BAföG widersprechen.

Bleibt zu hoffen, dass die prognostizierten Steuermehreinnahmen für 2008 reichlich ausfallen werden, damit die CDU nicht erneut sich vor einer BAföG-Erhöhung drücken kann. Und wenn sie es doch tut, muss sie bei der Bundestagswahl 2009 mit der Quittung rechnen. Im selben Jahr sind auch Landtagswahlen.

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Kommentar zur aktuellen BAföG-Novelle von Daniel Koster, Referent für Studienfinanzierung im AStA der Universität des Saarlandes

Eine Erhöhung des BAföG aus Gründen der Haushaltskonsolidierung abzulehnen, kommt einer Farce gleich, es ist die Verschaukelung einer ganzen Generation. Denn wie soll die Generation, die heute sich im Studium befindet, denn in der Zukunft die Lasten tragen, wenn sie keine fundierte Ausbildung hat? Da rentiert es sich doch eher, von Seiten des Staates mehr in Bildung zu investieren, damit die Leute später durch bessere Qualifikation mehr dazu beitragen können die Schulden des Staates abzubauen. Doch stattdessen wird das Geld dann in deutlich weniger sinnvolle Projekte gepumpt.
Die Zeichen sind doch eindeutig: Der Akademiker-Mangel ist abzusehen und viele AbiturientInnen beginnen eine berufliche Ausbildung (Lehre) – die Studiengebühren hat die Reifung dieses Entschlusses wohl kaum gebremst. Und nicht zuletzt hat die mehrmals unterlassene Anpassung des BAföG dazu geführt, dass der Anteil der Studierenden aus Familien mit geringem Einkommen weiter deutlich abgenommen hat. Die Ausweitung des grundsätzlichen BAföG-Anspruchs auf Kinder mit Migrationshintergrund ist grundsätzlich zu begrüßen. Aber vor dem Hintergrund einer Nichtanpassung der Bedarfssätze ist diese einseitige Anpassung möglicherweise sogar gefährlich!
Was in jedem Antrag der Fraktionen auf jeden Fall fehlt, ist eine Automatisierung der Anpassung der Bedarfssätze. Keine der Fraktionen fordert eine Koppelung der Sätze an die allgemeine Preis- und/oder Einkommensentwicklung, sodass sie der allgemeinen Teuerungsrate und/oder Einkommenssteigerung entsprechen würde.
Eine Verschaukelung ist es als eine Verbesserung des BAföG zu loben, dass die Auslandsförderung nun ab dem ersten Semester möglich ist und keine „Orientierungsphase“ von zwei Semestern davor notwendig ist. Dies ist schlicht die Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der durch die alte Regelung die Freizügigkeit beeinträchtigt sah.

Es bleibt zu hoffen, dass die WählerInnen und Wähler sich der insbesondere von der bürgerlichen CDU gemachten Politik der Sperrung gegen eine BAföG-Erhöhung bei der Bundestagswahl erinnern und ihr die Quittung dafür geben.
Auch die SPD kommt nicht unbedingt besser weg, hat sie doch während ihrer Regierung seit 2001 ebenso keine Anpassung unternommen; aber immerhin in ihren Möglichkeiten als Koalitionspartnerin sich sehr dafür eingesetzt.


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Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.

(Albert Einstein)