Mitverteilung von Studiengebühren

Die Studierendenschaft im Dilemma

- Gibt es eine sinnvolle Verwendung von Studiengebühren? -

 Studierendenvertretungen aus Bundesländern, in denen Studiengebühren bereits eingeführt sind, oder es gerade werden, sehen sich dem Problem der Frage der „Mitverteilung studentischer Gelder“ gegenübergestellt. Dabei wirft sich gleichzeitig die Frage auf, ob es eine sinnvolle Verwendung von Studiengebühren und folglich auch eine Zweckentfremdung überhaupt gibt.

Es stellt sich daher zunächst die Frage: „Was ist der Zweck von Studiengebühren?“.
Studiengebühren dienen augenscheinlich mehreren Zwecken. Zum einen soll durch die Einführung von Studiengebühren das Lehrangebot und die Hochschulen marktfähiger gemacht werden, die Rede ist hier von Studierenden als Humankapital und KundInnen. Weiter soll noch mehr (Leistungs-)Druck auf die Studierenden ausgeübt werden um die Studienzeit möglichst kurz und billig zu gestalten. Die Einführung eines verschulten Systems und dem gering-qualifizierenden Bachelor im Rahmen des Bologna-Prozesses zeigt diesen Weg deutlich auf. Darüber hinaus, und auch entscheidend, dienen Studiengebühren der Manifestation einer gewünschten Elite und der sozialen Selektion. Gerade für Menschen aus den so genannten „bildungsfernen Schichten“ wird der Zugang zu Hochschulen massiv erschwert bis unmöglich gemacht. Daher dürfen nicht nur die Interessen der Studierenden im Vordergrund stehen. Das gesamt-gesellschaftliche Interesse für eine freie Bildung für jedeN muss bedacht werden.
Die propagierte Verbesserung der Lehre und die Finanzierung von Hochschulen, einer originär staatlichen Aufgabe und Verantwortung, ist und kann nicht Ziel von Studiengebühren sein. Somit kann es auch keine, im Sinne von Studierenden, sinnvolle Verwendung von Studiengebühren geben. Die so genannte „Zweckentfremdung“ von Studiengebühren, z.B. zur Deckung von Heizkosten der Universität Mannheim, findet so nicht statt, da deutlich wird, wozu Studiengebühren dienen – zur Stopfung von Haushaltslöchern. Eine Verwendung von Studiengebühren für angebliche Verbesserungen in der Lehre sind ebenfalls kontraproduktiv, da die Gefahr der Kürzung der regulären Mittel massiv besteht.

Trotz des allgemeinen Wissens über die Ungerechtigkeit von Studiengebühren kommen Studierendenvertretungen in die Position, sich überlegen zu müssen, ob sie sich an Kommissionen zur Verteilung der mutmaßlichen neuen Gelder beteiligen wollen.
Die meisten Studierendenvertretungen, seien es ASten, StuRae oder auch Fachschaften, beschäftigen sich seit Jahren damit Studiengebühren zu verhindern. Studiengebühren werden aus gesellschafts-, sozial- und bildungspolitischen Gründen abgelehnt und vehement bekämpft. Mit der Verabschiedung und Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern ist der Kampf jedoch noch lange nicht vorbei. Durch die bloße Verabschiedung von Gesetzen und deren (potentielle) Umsetzung sind Studiengebühren noch lange nicht in der Gesellschaft gefestigt. Statt sich an der Verteilung von illegitimen Geldern zu beteiligen, sollten die Studierendenvertretungen alles daran setzen, erfolgreiche Boykotte, Klagen etc zu gestalten und auch weiter gemeinsam mit BündnispartnerInnen, wie z.B. Gewerkschaften, SchülerInnen- und Elternverbänden, Druck auf die PolitikerInnen ausüben, die mit der Einführung von Studiengebühren klar gegen den Willen des Volkes handeln.
Nicht erst seit gestern wird von studentischer Seite auf die Unterfinanzierung und die Mängel an den Hochschulen hingewiesen, ernst genommen werden die Studierenden meistens nicht.
Studierendenvertretungen sollten durch eine Beteiligung in Kommissionen nicht dazu beitragen die Gesetze zu legitimieren und sich nicht auf falsche, schein-demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten einlassen. Die so genannte studentische Partizipation soll lediglich dazu dienen, den MinisterInnen und Hochschulleitungen Argumente zu geben frei nach dem Motto, dass die Verwendung der Gelder(und die Gebühren selbst) gar nicht so falsch sein können, wenn doch mitbestimmt wird wo sie eingesetzt werden. Damit einher geht die Spaltung der Studierendenvertretung in diejenigen, die vermeintlich die Interessen der Studierenden bedenken und sich beteiligen und in die, denen die Interessen der Studierenden egal zu sein scheinen.
Sich jetzt auf teuer gekaufte Marktmechanismen einzulassen, und sich für die Legitimation undemokratischer und asozialer Gesetze missbrauchen zu lassen, erscheint kontraproduktiv.
Vielleicht sollte noch mal darüber nachgedacht werden, warum gerade beim Thema der Verteilung von Studiengebühren nun eine scheinbare Beteiligung von Studierenden gewünscht wird, während sie an allen anderen Stellen entweder nicht vorhanden, systematisch eingeschränkt und abgebaut wird?!

Es gibt keine sozialverträglichen Studiengebühren.
Es gibt keine gerechte Verteilung von Studiengebühren.
Gemeinsames Handeln statt spalten lassen!

 

Mit Berücksichtigung von:

Positionspapier des AStA Uni Gießen:
http://www.stud.uni-giessen.de/asta/index.php?option=com_content&task=view&id=205&Itemid=105

Positionspapier des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS):
www.abs-bund.de


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(Enzio Hauser)