Es gibt drei Varianten des Umgangs mit Studiengebühren (Abb. 1): zwei einfache Wege und einen komplizierten. Die einfachen sind, Studiengebühren entweder nicht einzuführen oder sie ohne flankierende Maßnahmen einzuführen. Letztere Option gilt weithin als politisch weder wünsch- noch durchsetzbar. Daraus resultiert der Charme des komplizierten Weges: Studiengebühren zwar einführen, aber mit flankierenden Maßnahmen, welche die wesentlichen (sozialpolitischen) Bedenken auszuräumen suchen. Auch diese flankierenden Maßnahmen lassen sich übersichtlich gliedern: Es handelt sich entweder um Kreditmodelle oder um Modelle zwar ohne Kreditierung, aber mit Sozialklauseln. Generell werden Studiengebühren für drei Personengruppen diskutiert: (a) für alle grundständig Studierenden, (b) für Langzeitstudierende und (c) für Weiterbildungsstudierende (wozu auch die Teilnehmer/innen des Seniorenstudiums gehören).
Schließlich werden noch Kombinationslösungen erörtert bzw. eingeführt, die sich einer ebenso vertrackten wie zwingend widersprüchlichen Aufgabe widmen: die Nichteinführung von Studiengebühren mit ihrer sozial flankierten Einführung zu verbinden. Drei Optionen sind es, die dort diskutiert werden: (1) Akademikersteuer, d.h. eine individuelle Beteiligung an der Hochschulfinanzierung über nachträgliche Beiträge, die nach Studienabschluss ab einem bestimmten Einkommensniveau zu leisten sind; (2) Studienkonten bzw. Bildungsgutscheine, d.h. die Ausstattung jedes jungen Menschen mit einem (lebenslang) einlösbaren Scheckheft, dessen Gegenwert in Studienmodulen (bzw. Ausbildungsmodulen jeglicher Art) besteht; (3) Bildungssparen, d.h. der staatlich geförderte – insofern dem Bausparen vergleichbare – sukzessive Aufbau eines Bildungsguthabens durch die Eltern zum späteren Verbrauch durch die Kinder, ggf. im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung wie bei der Krankenversicherung.
Damit sind die möglichen Optionen erschöpft. Was sich darüber hinaus noch unter anderem Namen auf dem Meinungsmarkt befindet, sind Varianten der genannten Optionen.
Die politische Grundentscheidung ist zwischen Nichteinführung und Einführung von Studiengebühren zu treffen. Hierbei handelt es sich zunächst wesentlich um eine normative Frage: Wird die aus einer Gebühreneinführung notwendig sich ergebende Ökonomisierung individuellen Studienwahl- und Studierverhaltens als eher vorteilhaft oder eher nachteilig bewertet? Abseits dieser Frage lassen sich die Chancen prüfen, dass die Effekte tatsächlich eintreten, die von Studiengebühren erwartet werden. Abbildung 2 versucht, die These zu untersetzen, dass die Zielerreichungschancen für zentrale Zieldimensionen eher gering sind. Für eine dieser Dimensionen – die erwarteten Ausstattungsverbesserungen der Hochschulen durch Gebühreneinnahmen – sei das hier exemplarisch erörtert.
Zunächst ist von Interesse, über welche finanziellen Größenordnungen eigentlich gesprochen wird. Dazu lässt sich eine Modellrechnung anstellen. Sie simuliert den Fall, dass alle Studierenden in grundständigen Studiengängen 500 Euro pro Semester Gebühren zu zahlen hätten.
Es gibt in Deutschland rund 1,9 Millionen Studierende. Auf Grund vorliegender Erfahrungen wird unterstellt, dass eine Studiengebühreneinführung 10% der bislang Immatrikulierten zur Exmatrikulation veranlassen würde. Es blieben also rund 1,7 Millionen Studierende. Diese zahlten jeweils pro Semester 500 Euro, mithin pro Jahr 1.000 Euro. Das ergäbe 1,7 Milliarden Euro pro Jahr. Eine sozialpolitisch nicht flankierte Studiengebühreneinführung ist als unrealistisch anzusehen. Daher wird – orientiert an der Quote der BAFöG-Empfänger – angenommen, dass ca. 30% der Studierenden aus sozialen Gründen von den Studiengebühren befreit würden resp. ein gebührendeckendes Stipendium erhielten. Das ergäbe in Zahlen ein Minus von ca. 510 Millionen Euro, also ein verbleibendes Gebührenaufkommen von 1,2 Milliarden Euro. Eine Gebührenerhebung mit integrierter Sozialkomponente führte zwangsläufig dazu, dass ein bürokratischer Apparat zu unterhalten wäre, der Berechtigungen zur Gebührenbefreiung zu prüfen sowie Gebühren einzutreiben hätte. Die Kosten dieses Apparats wären von den Einnahmen abzuziehen. Als Vergleichsfall kann die BAFöG-Verwaltung herangezogen werden. Nach jüngeren baden-württembergischen Zahlen kostet die Verwaltung eines BAFöG-Falls jährlich 166 Euro. Analog beliefe sich der Verwaltungsaufwand der Studiengebühren-Ermäßigungsfälle auf 85 Millionen Euro. Folglich blieben ca. 1,1 Milliarden Euro als effektive Jahreseinnahme aus Studiengebühren.
Die deutschen Hochschulausgaben aus öffentlichen Haushalten belaufen sich auf jährlich 27 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund lässt sich darüber streiten, ob 1,1 Milliarden Euro effektives Gebührenaufkommen nun viel oder wenig wäre, etwa wenn man sich vor Augen führt, dass dieser Betrag auf 220 Hochschulen in Deutschland zu verteilen wäre. Der Streit kann aber auch unterbleiben, denn die 1,1 Milliarde bliebe mittelfristig nicht als zusätzliches Geld vorhanden, sondern würde lediglich analoge Kürzungen der staatlichen Mittel substituieren. Warum? Aus folgenden Gründen:
Doch selbst, wenn sämtliche dieser Gründe allein einer pessimistischen Weltsicht geschuldet wären und durch das Leben dementiert würden: Schlussendlich änderten selbst Studiengebühren nichts am eigentlichen Zentralproblem. Dieses besteht anhaltend darin, dass im internationalen Vergleich die deutschen Ausgaben für Bildung und Forschung unterdurchschnittlich sind.
Dr. Peer Pasternack, Staatssekretär a.D., Forschungsdirektor, HoF Wittenberg – Institut für Hochschulforschung an der Universität Halle-Wittenberg
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(Mahatma Gandhi)